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Vorseite Leseprobe 3 (Text stellenweise leicht gekürzt):
Kapitel 2
Betrachtungen über die moralischen Grundlagen
der Militärseelsorger
Was ist ein Militärseelsorger?
Militärseelsorger sehen sich, wie ihre Berufsbezeichnung
schon andeutet, in der Rolle der Sorger für die Seele.
Sie meinen aber nicht als Sorger für jene Seele, die von
Psychologen als »Gefühlswelt« bezeichnet wird, sondern
als Sorger für die Seele, die der Liebe Gott jedem
Menschen eingehaucht haben soll, die der Mensch, so sagt
die Kirche, zeitlebens behält ob er will oder
nicht und die später mal im Himmel nach
gelungenem take-off auf lichten Wolken mittels
auferstandenem body andauernd zur Harfe »Halleluja«
singt oder in der tiefsten, schwach rötlich erleuchteten
Hölle brutzelt und schmurgelt. Im Zwischenstadium gibt
es noch ein Fegefeuer für halbgeschwärzte Seelen zu
Zwecke der Weißhöhung. Das ist (ganz ernsthaft, ohne
Gekicher!) die amtskirchliche Theologie. Jedoch in der
Praxis sind Militärseelsorger bei genauerem Hinsehen
auch Psychologen. Wer will da einen Trennungsstrich
ziehen?
Die Vokabel »Sorge« wird nach meinem Wörterbuch
übersetzt mit »Gefühl der Unruhe und Angst, bange
Ungewißheit«. Die Vokabel »sorgen« wird übersetzt
mit »Sorge für etwas tragen, sich angelegentlich
mühen«.
Folglich sind Militärseelsorger bei erster Betrachtung
gute, brave Menschen, die ihren Soldaten helfen, ihre
Sorgenzustände erfolgreich zu überwinden und somit zu
beenden. Die Soldaten werden im positivsten Fall von
sämtlichen Sorgen allroundbefreit und können in der
Folge unbelastet alles tun, was ihrem Kampfauftrag sprich
Schlachtauftrag entspricht. Diese sachlich nicht
widerlegbare Erkenntnis wird genauestens übersetzt mit
»Stärkung der Kampfkraft des Militärs«.
Folglich tun Militärgeistliche Dinge, die letztlich
absolut dem Staat dienen, weil Soldaten nunmehr eher
motiviert sind, im Krieg allroundsorgenbefreit
zuzuschlagen. Darüberhinaus dient die Befreiung von
Sorgen ganz besonders den Kirchen, weil die von Sorgen
befreiten Soldaten so ganz nebenbei auch für die Ziele
der Kirchen eintreten. Um ein Beispiel zu nennen, ganz
nebenbei sind in Hitlers Naziwehrmacht die Soldaten auch
für die Bekämpfung des Amtskirchen-Angstgegners
Sowjetunion eingetreten, indem sie zum Vernichtungs- und
Verbrechenskrieg schritten bzw. marschierten.
Betrachtungen über die gesetzlichen Grundlagen der
Militärseelsorger
Die Militärgeistlichen stammen in unserem Land aus den
sich christlich nennenden Kirchen und werden, wie schon
erwähnt, vom Steuerzahler bezahlt. Also auch von mir,
obwohl ich das nicht will und deshalb und auch aus
anderen Gründen meine Mitgliedschaft in der
katholischen Kirche bereits 1962 aufgegeben habe. Wehren
kann ich mich aber nicht gegen meine weiterlaufende
finanzielle Schröpfung zwecks Erhalt und Ausbau des
Militärseelsorgesystems, denn die »Religionsfreiheit«
in unserem Land ist partiell zum nazi-etablierten
Religions-Terror entartet; dafür sorgt ein totalitärer
Zwang in Form eines schändlichen Gesetzes aus der
Nazizeit, das Reichskonkordat von 1933. Dieses
Reichskonkordat ist nach meiner Erinnerung das älteste
Nazi-Gesetz, das wir noch in unveränderter Form haben.
Ist das keine Schande für einen Rechtsstaat?
Wie sehr Hitler hinter den Segnungen, die die katholische
Kirche der hindernisfreien Durchführung seiner
verbrecherischen Ziele bot, her war, zeigen die Termine
des Nazi-Vatikan-Kuhhandels.
Die sogenannte Machtübernahme fand am 30.01.33 mit der
Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg
statt; das Konkordat wurde flott als Reichskonkordat
schon am 20.07.33 in Rom unterzeichnet (das war mit 6
Monaten sensationell schnell!) und praktisch unmittelbar
danach am 12.09.33 als Reichsgesetz verkündet.
Somit war der Aufbau des knet- und formbaren Militärs,
das Hitler zum Kriegseinsatz und anschließend zum
Vernichtungskrieg (siehe auch Wanderausstellung
»Vernichtungskrieg Verbrechen der Wehrmacht«)
benötigte, schnellstens realisierbar, denn den
kirchenangehörenden Soldaten war praktisch jeder
moralische Grund, Widerstand gegen den Nazi-Militarismus
zu leisten, aus der Hand geschlagen; die katholische
Kirche hatte den neuen deutschen Militarismus, den
beginnenden völkischen Rassismus und den nunmehr
ausufernden Antisemitismus durch Abschluß des
Reichskonkordats auffallend erkennbar toleriert. Und weil
die Kirche ganz besonders diesen Militarismus
unterstützte, hatte der Soldat nichts mehr dagegen zu
haben; immerhin reklamierte der Papst, mit dem das
Reichskonkordat abgeschlossen worden war, die
Unfehlbarkeit in Glaubens- und Sittenlehre. Und wenn der
Papst der sogar heutzutage noch in Form der
schönsten Gotteslästerung »Stellvertreter Gottes auf
Erden« und »Stellvertreter Christi auf Erden«genannt
wird mit dem deutschen Militarismus einen Bund in
Form eines Reichskonkordats schließt, ist für
sämtliche Soldatenkritik das Ende der Fahnenstange
erreicht. Muß ich hinzufügen, daß das Nazikonkordat im
gleichem Umfang auch für den Bereich der evangelischen
Amtskirche gilt?
Natürlich bekamen nicht nur Hitler die Segnungen des
Reichskonkdats mit, sondern auch die katholischen
Kirchenvertreter in Deutschland. Diese Segnungen waren:
1. Kirchen durften weiterhin Kirchensteuern erheben
(Anmerkung d. Verf.: die Einziehung der Kirchensteuern
durch den Staat ist bequemerweise Aufgabe der staatlichen
Finanzverwaltungen geworden) lt. Schlußprotokoll des
Reichskonkordats: » ... Es besteht Einverständnis
darüber, daß das Recht der Kirche, Steuern zu erheben,
gewährleistet bleibt.«
2. Neue Bischöfe wurden auf den Nazistaat verpflichtet.
Originaltext: »Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese
Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des
Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des
Reichspräsidenten einen Treueid nach folgender Formel:
"Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre
und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem
Deutschen Reich und dem Lande ... Treue. Ich schwöre und
verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu
achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der
pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des
deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir
übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu
verhüten trachten, der es bedrohen könnte."«
Leider haben die Bischöfe keinen Schaden verhindert,
sondern ganz im Sinne der Nazis durch entsprechende
Kriegs-Predigten den Schaden spektakulär vergrößert.
Darüber folgen später noch Originalzitate.
3. Religionsunterricht wird offiziell erteilt:
Artikel 21: »Der katholische Religionsunterricht in den
Volksschulen, Berufsschulen, Mittelschulen und höheren
Lehranstalten ist ordentliches Lehrfach und wird in
Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen
Kirche erteilt. (Anmerkung des Verf.: Die Religionslehrer
werden vom Steuerzahler bezahlt, nicht vom
Kirchensteuerzahler!) Im Religionsunterricht wird die
Erziehung zu vaterländischem, staatsbürgerlichem und
sozialem Pflichtbewußtsein aus dem Geiste des
christlichen Glaubens des Sittengesetzes mit besonderem
Nachdruck gepflegt werden, ebenso wie es im gesamten
übrigen Unterricht geschieht (Anmerkung des Verf.: An
dieser Stelle fehlt nur noch »Heil Hitler!«). Lehrstoff
und Auswahl der Lehrbücher für den Religionsunterricht
werden im Einvernehmen mit der kirchlichen Oberbehörde
festgesetzt. Den kirchlichen Oberbehörden wird
Gelegenheit gegeben werden, im Einvernehmen mit der
Schulbehörde zu prüfen, ob die Schüler
Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Lehrern
und Anforderungen der Kirche erhalten.« Anmerkung des
Verf.: Also, Kirchen und Staat, nun schnüffelt mal
schön!
Artikel 22 (Dies ist das Kapitel »Reinhaltung des
Lehrkörpers« sprich Lehrerkontrolle und -abschuß):
»Bei der Anstellung von katholischen Religionslehrern
findet Verständigung zwischen dem Bischof und der
Landesregierung statt. Lehrer, die wegen ihrer Lehre oder
sittlichen Führung vom Bischof zur weiteren Erteilung
des Religionsunterrichtes für ungeeignet erklärt worden
sind, dürfen, solange dies Hindernis besteht, nicht als
Religionslehrer verwendet werden.«
4. Das Gewissen des Soldaten wird geknebelt
Artikel 27: »Der Deutschen Reichswehr wird für die zu
ihr gehörenden katholischen Offiziere, Beamten und
Mannschaften sowie deren Familien eine ... Seelsorge
zugestanden.
Die Leitung der Militärseelsorge obliegt dem
Armeebischof. Seine kirchliche Ernennung erfolgt durch
den Heiligen Stuhl, nachdem letzterer sich mit der
Reichsregierung in Verbindung gesetzt hat, um im
Einvernehmen mit ihr eine geeignete Persönlichkeit zu
bestimmen. Die kirchliche Ernennung der Militärpfarrer
und sonstigen Militärgeistlichen erfolgt nach
vorgängigem Benehmen mit der zuständigen Reichsbehörde
durch den Armeebischof. Letzterer kann nur solche
Geistliche ernennen, die von ihrem zuständigen
Diözesanbischof die Erlaubnis zum Eintritt in die
Militärseelsorge und ein entsprechendes Eignungszeugnis
erhalten haben. Die Militärgeistlichen haben für die
ihnen zugewiesenen Truppen und Heeresangehörigen
Pfarrechte.
Die näheren Bestimmungen über die Organisation der
katholischen Heeresseelsorge erfolgen durch ein
Apostolisches Breve. Die Regelung der beamtenrechtlichen
Verhältnisse erfolgt durch die Reichsregierung
(Anmerkung des Verf.: Es darf ja kein Militärseelsorger
Hunger zu leiden, der Steuerzahler wird es schon mittels
Beamtendiäten richten!).«
5. »Berufschristen« als Angehörige der Kirchen
genießen eine besondere Vorzugsstellung und werden
weitgehend vom Wehrdienst befreit (gemäß Geheimanhang
des Reichskonkordats, abgedruckt in: Schöppe, Lothar,
Konkordate seit 1800, Frankfurt/M.-Berlin 1964, S.35):
»Im Falle einer Umbildung des gegenwärtigen deutschen
Wehrsystems im Sinne der Einführung einer allgemeinen
Wehrpflicht wird die Heranziehung von Priestern und
anderen Mitgliedern des Welt- und Ordensklerus zur
Leistung der Militärdienstpflicht im Einvernehmen mit
dem Heiligen Stuhl nach Maßgabe etwa folgender
Leitgedanken geregelt werden:
a) Die in kirchlichen Anstalten befindlichen Studierenden
der Philosophie und Theologie, welche sich auf das
Priestertum vorbereiten, sind vom Militärdienst und den
darauf vorbereitenden Übungen befreit, ausgenommen im
Fall der allgemeinen Mobilisierung.
b) Im Fall einer allgemeinen Mobilisierung sind die
Geistlichen, die in der Diözesanverwaltung oder in der
Militärseelsorge beschäftigt sind, von der Gestellung
frei. Als solche gelten die Ordinarien, die Mitglieder
der Ordinariate, die Vorsteher der Seminare und
kirchlichen Konvikte, die Seminarprofessoren, die
Pfarrer, Kuraten, Rektoren, Koadjutoren und die
Geistlichen, welche dauernd einer Kirche mit
öffentlichem Gottesdienst vorstehen.
c) Die übrigen Geistlichen treten, falls sie tauglich
erklärt werden, in die Wehrmacht des Staates ein, um
unter der kirchlichen Jurisdiktion des Armeebischofs sich
der Seelsorge bei den Truppen zu widmen, falls sie nicht
zum Sanitätsdienst eingezogen werden.
d) Die übrigen Kleriker in sacris oder Ordensleute, die
noch nicht Priester sind, sind dem Santitätsdienst
zuzuteilen. Dasselbe soll im Rahmen des Möglichen mit
den unter a) erwähnten Priesteramtskandidaten geschehen,
die noch nicht die höheren Weihen erhalten haben.«
Ein Nachwort, bestehend aus einem Zeitungsbericht des
Kölner Stadt-Anzeigers vom 25. Februar 2000, darf ich
noch zur näheren Information einfügen:
»SPD fragt nach Meisners Einkommen
Düsseldorf Die Beihilfen des Landes NRW zur
Besoldung der katholischen Geistlichen in Höhe von
zwölf Millionen Mark jährlich sind in der
SPD-Landtagsfraktion offenbar auf Unverständnis
gestoßen. So erkundigte sich der SPD-Abgeordnete Hans
Kern am Dienstag bei der Landesregierung, ob der Kölner
Kardinal Joachim Meisner tatsächlich vom Land ein
monatliches Grundgehalt von 18.915, Mark erhalte.
Kern weist darauf hin, daß das Land zwar vertraglich zu
geldlichen Zuwendungen von jährlich rund elf Millionen
Mark an die katholischen Diözesen verpflichtet sei, die
Beihilfen zur Pfarrer-Besoldung seien aber nicht durch
die Verträge begründet. Kern will von der
Landesregierung wissen, auf welcher Rechtsgrundlage diese
Beihilfen beruhen und ob es in anderen Bundesländern
ähnliche Verpflichtungen gegenüber den Kirchen gebe.
Das Erzbistum hatte einem Kölner Bürger auf dessen
Anfrage mitgeteilt, daß das Monatseinkommen des
Erzbischofs durch Konkordatsrecht geregelt sei und der
Monatsbetrag in etwa dem Einkommen eines Staatssekretärs
entspreche. Das Bundesinnenministerium teilte dem Kölner
mit, daß ein Staatssekretär 18915,01 DM beziehe, Stand
Anfang 1998. Im Konkordat sind die Beziehungen zwischen
katholischer Kirche und Staat vertraglich geregelt. (EB,
kna)«
So weit das Reichskonkordat. Konkordat wird übersetzt
mit »Zusammenherzigkeit«. Stimmt. Staat und Kirche
herzen und knutschen sich ab, sind herzlichst miteinander
verheddert. Praktisch unlösbar. Nun sollte man annehmen,
daß heutzutage, wenn ein neuer Hitler auferstünde und
wiederum an die Macht käme, gutkatholische Staatsbürger
diesem neuerlichen Hitler ihre Gefolgschaft verweigerten.
Nein das ist nach angewandter katholischer
Morallehre auch heutzutage nicht möglich, denn die
katholische Kirche wird dann nach amtskirchlichen
Moralmaßstäben wiederum fordern, diesem neuen Hitler in
aller Selbstverständlichkeit zu dienen und ihn zu
unterstützen. Ja, auch in unserer Zeit spricht diese
lächerliche, verkommene katholische Morallehre weiterhin
allen Menschenrechten Hohn.
Zur Veranschaulichung: Bei der Einweihung der neuen
Staatskanzlei München (siehe Spiegel Nr. 34/1995, Seite
44) gab Kardinal Friedrich Wetter die Auffassung der
katholischen Amtskirche (nach Paulus) zum besten:
»Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den
schuldigen Gehorsam, denn es gibt keine staatliche
Gewalt, die nicht von Gott stammt. Jede ist von Gott
eingesetzt.«
Muß ich besonders erläutern, daß nach dieser
katholischen Morallehre auch Hitler von Gott eingesetzt
worden war? Daß die deutsche Wehrmacht logischerweise
ein göttliches Folgeprodukt war? Daß Verbrechen und
Vernichtungskrieg der Wehrmacht ebenfalls göttlich
eingesetzte Folgeprodukte waren? Auch die
Konzentrationslager? Und die 50 Millionen Toten im
Gefolge des letzten Krieges?
Ehe man es sich versieht, ist man endgültig auf die
Frage nach den moralisch-theologischen Grundlagen aller
Tätigkeiten im angewandten Abschlachten von Armeen
gestoßen. Weil das so ist, werde ich in meiner
Abhandlung weitgehend alle nötigen Fragen nach der Moral
in den Mittelpunkt meiner Betrachtungen stellen. Meine
Überlegungen zum Thema Militärseelsorge stehen in den
folgenden Ausführungen demnach prinzipiell unter dem
Motto »Hat die Militärseelsorge eine moralische
Berechtigung?«
Betrachtungen über die religiösen Grundlagen der
Militärseelsorger
Die religiösen Grundlagen, auf die sich die
Militärgeistlichen beziehen im Gegensatz zu
Psychologen, die, was Kirchenmitgliedschaft anbetrifft,
frei denken dürfen und keine kirchlichen Gebote und
Verbote zu beachten haben , sind in der Bibel
verzeichnet und stehen in der veröffentlichten Form der
jeweiligen »Bibelübersetzung« allgemein zum Nachlesen
frei zur Verfügung.
Weil ich immer sehr neugierig war, habe ich viel in der
Bibel gelesen und bin seitdem zu der Auffassung gelangt,
daß Militärpfarrer was ihre religiösen
Grundlagen anbetrifft, hieran absolut zu messen sind.
Das Alte und Neue Testament (AT und NT) sind die
unmittelbaren religiösen Grundlagen der
Militärseelsorger
Eindeutiger Mittelpunkt des biblisch-religiösen
Geschehens im AT, um den sich alles dreht, ist der Liebe
Gott. Weibliche Götter kommen im katholischen Himmel
nicht vor. Eigentlich sehr schade, denn da fehlt was.
Der Liebe Gott lebt nicht allein in Himmel, sondern hat
unheimlich viele Mitbewohner. Z. B. eine Menge Söhne,
die Göttersöhne genannt werden (1Mose6,1-4) und die mit
den schönsten Erdentöchtern sexuell freudig erregt
kopulierten, so daß das Geschlecht der Riesen entstand.
Vielleicht sind die »langen Kerls« der
friderizianischen Zeit Nachkommen dieses
Riesengeschlechts? Der Liebe Gott ist für Christen
(nicht Juden, auch nicht Moslems) seit Einführung des
Neuen Testaments (NT) neben den Göttersöhnen nicht mehr
alleine im Himmel, sondern hat zu Beginn unserer
Zeitrechnung überraschenderweise noch den Sohn Jesus
bekommen. Nachher kam noch ein Heiliger Geist hinzu, und
zusammen mit den Engeln muß es im Himmel proppenvoll
sein; allein jeder der etwa 5 Milliarden Menschen auf
Erden hat seinen persönlichen Schutzengel. Diese
Engelsorte pendelt zwischen Himmel und Erde und ist
voller Denk- und Handlungsschwäche (der Schutzengel von
Adolf Hitler war sicher extrem geistig behindert, denn er
behütete Hitler viel zu sorgfältig und viel zu lange).
Und hinzu kommen noch andere Engelsorten:
Racheengel, Würgeengel, Strafengel, Kriegsengel,
Todesengel, angezogene Engel, ausgezogene Engel,
Rauschgoldengel, Botenengel, Erzengel,
Verkündigungsengel, Wächterengel, Engel des Herrn,
Engel des Zorns, Weihnachtsengel, Christbaumengel,
Krippenengel, Anbetungsengel, Begleit-engel für
göttlichen Geschwaderflug, gefallene Engel, entweder
männliche Engel oder weibliche Engel (diese nicht selten
in der Darstellung mit wohlgeformten Brüsten, schmaler
Taille, gebärfreudig-breiten Hüften, kräftig
geschminktem Mund und schimmernden Flügeln), kindliche
Engel (diese praktisch immer völlig nackt, so daß
angenommen werden muß, daß es im himmlischen Sphären
an Kinderkleidung oder Waschmaschinen mangelt), vor allem
militärfreundliche Engel mit Stahlhelm. Spieß,
Flammenschwert und Schild (diese taugen als Steinmale
ganz hervorragend zur Toten-Ehrenwache provinzieller
Kriegervereine vor Kirchengebäuden, so daß
Heldengedenkmale mit dieser Spezies insgesamt am liebsten
bestückt werden).
Man sieht, Teufel bevölkern nicht den Himmel; sie
schüren das Höllenfeuer. Himmel ist immer oben und
licht, Hölle immer unten und potthäßlich.
Wie weit darf man gehen, um nach Moral und Unmoral im AT
zu forschen?
Wer Fragen nach der Moral einer Religion stellt, liest
also in der Bibel und nur in der Bibel nach, denn sie ist
moralische Unterrichts- und Anwendungsgrundlage. Hierbei
ist es völlig unerheblich, ob die Passage, in der man
gerade liest, wahr ist oder unwahr. Entscheidend ist
vielmehr, daß sie allgemein gewordenes Unterrichtsgut
für Elternhaus, Kindergarten, Schule und sämtliche
theologischen Hochschulen geworden ist.
Als gesicherte Erkenntnis gilt, Unterrichten heißt
»Verhaltensänderungen bewirken«; demnach bewirkt
alles, was aus der Bibel unterrichtet wird, etwas in den
Seelen der Religions-AzuBis. Diese glauben den
Erwachsenen vorerst alles. Meist bleibt das auch in den
erwachsen gewordenen Religions-AzuBis fest hängen. Das
ist wie schon erwähnt die besondere Form
des immer noch nicht bestrafbaren Kindesmißbrauchs.
Biblisches Allgemeingut sind alle Bibeltexte, über die
man sofort loslegen kann, zu diskutieren und zu
schwadronieren, ohne daß jemand heutzutage den
Wahrheitsgehalt noch überprüfen muß. Hierzu gehört
beispielsweise der Dauersmalltalk über Adam und Eva, die
automatisch an den Anfang der Menschheitsgeschichte
gestellt werden.
Mit Adam und Eva, der Erbsünde, der Sintflut und
Sodom/Gomorra fängt dieses gemein gewordene
Unterrichtsgut an und mit der Offenbarung des Johannes
hört es auf.
Adam und Eva sind derart Allgemeingut gewordene Begriffe,
daß sich jedermann über diese beiden Personen und die
damit zusammenhängende Erbsünde sehr ernsthaft
auslassen kann, ohne sich absolut lächerlich zu machen
und für alle Zeiten in die Klapsmühle geschickt zu
werden. Was bemerkenswert ist. Und wer Adam und Eva nicht
als Startpersonen der Menschheit anerkennt, macht sich
auch nicht lächerlich. Kommt also auch nicht in die
Klapsmühle! Das ist auch sehr bemerkenswert, und alles
deutet darauf hin, daß hier absolute Narrenfreiheit für
alle Denkbehinderten existiert. Keine freie Auswahl
dagegen hat der Kritiker, der die moralischen
Eigenschaften des Lieben Gottes näher untersuchen
möchte, denn am Lieben Gott herummäkeln gilt unter
bescheuklappten Menschen als Höhepunkt jeder
Gotteslästerung. Nun denn, ich habe es trotzdem getan.
Themen, die behandelt
werden müssen, um Fragen nach der moralischen
Qualifikation des Lieben Gottes zu klären
1. Die Sintflut und die Vernichtung der Erdbevölkerung
durch den Lieben Gott persönlich, 1Mose6,5 u. folgende
(»Die Vernichtungsmaschinerie der Nazis war dagegen
herzlich unvollkommen«),
2. die Vernichtung Sodoms und Gomorras durch den Lieben
Gott (»Homosexualität wurde zum erstenmal verteufelt
und aufs Unsinnigste bestraft«),
3. der Opferungstest Abraham/Isaak durch den Lieben Gott
(»Die Erfindung des nützlichen Kadavergehorsams für
staatliche und kirchliche Obrigkeit«),
4. die Menschenopfer, die der Liebe Gott als Hochheiliges
dankend entgegennahm, 3Mose27,28-29 (»Menschenopfer
waren nicht erst der Azteken und Inkas
Menschenschinderei«),
5. die erste Selektion der Geschichte auf des Lieben
Gottes Befehl, 4Mose31,1 (»Selektion auf
Verwendungsfähigkeit oder Vernichtung«),
6. Die religions-rasse-hygienischen Gesetze des Lieben
Gottes, 5Mose7,1 (»Hatte Hitlers "Mein Kampf"
hier einen anregenden alten Vorläufer?«),
7. die vollständige Vernichtung ganzer Bevölkerungen
auf des Lieben Gottes Befehl, 5Mose13,13 (»Gefangene
werden nicht gemacht«) und
8. des Lieben Gottes Wehrpflichtige und seine
Kriegsführungsvorschriften 5Mose20,1 (»Hätte Hitler
seine Freude am Lieben Gott gehabt?«).
1. Die Sintflut und in ihrem Gefolge die Vernichtung des
Lebens auf der Erde durch den Lieben Gott
(»die Vernichtungsmaschinerie der Nazis war dagegen
herzlich unvollkommen«)
Zitat aus der Bibel (1Mose6,5 u. folgende): »Der Herr
sah, wie weit es mit den Menschen gekommen war: Sie
kümmerten sich nicht um das, was recht ist; ihr Denken
war durch und durch böse. Das tat ihm weh, und er
bereute, daß er sie geschaffen hatte. Er sagte:»Ich
will die Menschen wieder ausrotten ...«
So steht es in der Bibel, und diejenigen, die heutzutage
sehr ernsthaft nach den Überresten der Arche Noahs auf
allen möglichen Bergen seit Jahrzehnten suchen, machen
sich genau so wenig lächerlich wie die vernunftbegabten
Kritiker dieser Story, die ihren Wahrheitsgehalt
verneinen. Von Bedeutung ist hier nur die Suche nach der
Moral des Lieben Gottes: Er rottete bis auf Noah und die
Seinen alle Menschen aus.
Alle Menschen wurden vernichtet, weil sie in ihrem Denken
gemäß Bibeltext durch und durch böse gewesen sein
sollen. Dies ist schlichtweg unmöglich, denn nach allen
verstandesmäßig konstruierbaren Faustregeln eines
unkomplizierten Wahrscheinlichkeitsdenkens kann eine
gesamte Menschheit nicht durch und durch böse sein. Ihre
Qualitäten liegen immer »gemischt« vor!
Weil also nur ein Teil der Menschheit durch und durch
böse gewesen sein konnte, stellen sich diese
Zusatzfragen:
1. Was ist »böse«? Ich weiß nicht, was Gott darunter
verstand.
2. Darf der Liebe Gott jenen bösen Teil vernichten? Wir
Menschen stellen in unseren Strafrechtsgesetzen die
Vernichtung von Menschen immer unter Strafe, und erst
recht eine Massenvernichtung von Menschen ist nie
moralisch. Hat der Liebe Gott im Gegensatz zu den
Menschen das Recht, unmoralisch zu richten? Wenn der
Mensch kein Barbar sein darf, darf der Liebe Gott einer
sein? Gelten für den Lieben Gott andere Gesetze? Wenn
ja, welche?
3. Aus welchen Gründen mußte der übrige moralische
Teil der Menschheit mit vernichtet werden? Ist der Liebe
Gott arbeitsscheu und denkfaul und wollte er alles in
einem Abwasch erledigen?
4. Weshalb wurden auch die Säuglinge mit wenigen Wochen
Lebensalter mit vernichtet? Können diese durch und durch
böse Spitzbuben und Halunken gewesen sein? Galt für den
Lieben Gott der Begriff der Schuldunfähigkeit der
Kleinsten und Heranwachsender nicht?
5. Weshalb wurden auch die ganz Alten, die jenseits von
Gut und Böse waren, vernichtet?
Das riecht nach Vernichtungsmanie eines krankhaften
Psychopathen! Nach höchster Unmoral! Was sagt unser
deutsches StGB dazu?
Nach § 220 a wird die Tat als Völkermord mit
lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Ein Leitender Oberstaatsanwalt hätte bei dieser klaren
Rechtslage die Frage nach des Lieben Gottes
Vernichtungsmanie gestellt und hätte auch überlegt, ob
ein Antrag nach § 63 »Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus« nötig gewesen wäre. Aber
der Liebe Gott hatte ja laut Bibel freundlich
versprochen, die Menschheit nicht wieder zu ersäufen
(aus diesem Grund gilt der Liebe Gott ja als Erfinder des
schönen Regenbogens!). An lebenslangem Knast wäre der
Liebe Gott auch vorbeigeschrammt, denn zur Zeit der
Sintflut galt des deutsche StGB noch nicht; auf »Keine
Strafe ohne Gesetz« (»nulla poena sine lege« sagt
vornehm der gebildete Jurist) hat auch der Liebe Gott
einen Anspruch, und so ist er bis heute nicht bestraft
worden und läuft (schwebt) noch frei im Himmel rum.
Was Qualität und Quantität seiner Tat des
Menschheit-Ersäufens anbetrifft: Nach dem Gesetzestext
des § 12 StGB würde der Liebe Gott heutzutage sachlich
als Verbrecher (Volksmund: Schwerkrimineller) eingestuft.
2. Die Vernichtung Sodoms und Gomorras durch den Lieben
Gott (»Homosexualität wird zum erstenmal verteufelt und
bestraft«)
Zitat aus der Bibel (1Mose19,4-5):»Die beiden wollten
sich eben schlafen legen, da liefen alle Männer von
Sodom, alt und jung, zusammen und umstellten das Haus.
"Lot, Lot", riefen sie, "wo sind die
Männer, die heute abend zu dir gekommen sind? Gib sie
heraus, wir wollen mit ihnen Verkehr haben!" Lot
trat vor das Haus und zog die Tür hinter sich zu.
"Begeht doch nicht ein solches Verbrechen!"
rief er. Ich habe zwei Töchter, die noch kein Mann
berührt hat. Ich will sie euch herausbringen; macht mit
ihnen, was ihr wollt. Aber die beiden Männer behelligt
mir nicht; sie sind meine Gäste und stehen unter meinem
Schutz."«
So steht es in der Bibel. Die Menschen in Sodom und
Gomorra sollen durch die Bank böse gewesen sein. Hier
geht es im auslösenden Moment um eine spezielle
»Sündhaftigkeit«, nämlich die der Homosexualität.
Der Liebe Gott mochte sie nicht. Sagt die Bibel. Daher
hat er die Homosexuellen bestraft. Mit ihrer Vernichtung,
komplett mit der Stadt.
Die Strafbarkeit der Homosexualität hielt sich aus
dieser dümmlich-religiösen »Rechtfertigung« sogar in
unserem StGB bis vor wenigen Jahren, aber die Menschen
befreien sich gegenwärtig energisch von diesen
altbiblischen Unsinnigkeiten. »Gott sei Dank!« merke
ich hintersinnig an.
Warum war in Sodom und Gomorra wiederum die gesamte
Bevölkerung durch und durch böse? Weshalb sollte
Homosexualität »böse« sein? Weshalb wurden die noch
nicht Strafmündigen wiederum mit vernichtet? Und
ebenfalls die ganz alten, die fern von Gut und Böse
standen?
Unser StGB, § 211, spricht u. a. dann von Mord, wenn aus
niedrigen Beweggründen getötet wird. Die Vernichtung
von Städten wird gegenwärtig international
unterschiedlich beurteilt. In England setzte man dem
furchtbaren »Bomber-Harris« ein Denkmal und feierte
diesen grausamen Städtevernichter offiziell als Helden!
Weil Hitler Guernica, Coventry und Rotterdam vernichten
ließ, sprechen wir folgerichtig vom Hitlerschen Mord aus
niedrigen Beweggründen. Die Vernichtung Sodoms und
Gomorras ist nun aus welchen Beweggründen erfolgt? Aus
niedrigen göttlichen. Weil wir Menschen in unserer Zeit
auf die genannten Städtevernichtungen unserer Zeit keine
einheitliche Antwort geben, lasse ich mein eigenes
Rechtsempfinden sprechen und denke, daß nach unserem
deutschen StGB wiederum ein Verbrechen konstatiert worden
wäre.
Die Moral des Lieben Gottes ist übrigens eine
gespaltene, denn wie der Text der Bibel (1Mose19,4-5)
zeigt, ist das Angebot, zwei Töchter dem Mob
auszuliefern, um einige oder mehrere Männer von
homosexuellen Handlungen abzuhalten, der typische Fall
des biblisch-üblichen, barbarischen und
frauenfeindlichen Patriarchats. Schon aus diesem Grund
kann dem Lieben Gott im Fall Sodoms und Gomorras keine
moralische Qualität zugebilligt werden.
3. Der Opferungstest Abraham/Isaak durch den Lieben Gott
(»die Erfindung des nützlichen Kadavergehorsams für
staatliche und kirchliche Obrigkeit«)
Über die moralischen Aspekte des Opferungstests
»Abraham/Isaak« habe ich einiges anzumerken.
Interessanterweise wird diese Opferungsszene immer noch
wie unverschlissen im Religionsunterricht verwendet.
Diese Szene ist nicht totzukriegen, weil sie der
Obrigkeit in Staat und Kirchen seit Jahrtausenden
ungeheuer nützt; insofern nützt, als daß die Kette
Befehl und Gehorsam die meisten Kritiker in Staat und
Kirchen kurz hält; diese Kette wird als aus göttlichem
Ursprung stammend erklärt. Einer göttlichen Anweisung
wird wohl nicht widersprochen werden?
Doch, Widerspruch ist nötig. Ein Beispiel: Abraham ist
erst spät mit dem Judentum (nachträglich!)
genealogisiert worden. Nähere, interessante Einzelheiten
über den Heiligtumsgründer Abraham findet man in S.
Reclams Bibellexikon, verbesserte Auflage 1982, Seite 18,
anschaulich erklärt:
a) Dr. Hans Schmoldt, wissenschaftlicher Mitarbeiter und
Pastor in Hamburg: »... Historisch dürfte Abraham ein
Kleinviehnomade aus dem mittleren Euphratgebiet (Haran,
wohl nicht Ur) gewesen sein. Für den ihm begegnenden,
später "Gott Abrahams" genannten Gott (z. B.
1Mose31,53) stiftete Abraham einen Kult. Dieser Kult
wurde in Mamre gepflegt (1Mose18). Erst nachträglich ist
Abraham genealogisch (Anmerkung des Verf.: Was seinen
famliliengeschichtlichen Stammbaum anbetrifft) mit Isaak
und sein Gott mit Jahwe ver-knüpft worden.«
b) Dazu weiter Dr. Hans Schmoldt auf Seite 228: »...
Historisch dürfte Isaak ein Klein-viehnomade gewesen
sein, der im Süden Palästinas gelebt hat. Er stiftete
einen Kult für den ihm be-gegnenden, später
"Schrecken Isaaks" genannten Gott
(1Mose31,42.53). Dieser Kult wurde in Beer-scheba
gepflegt (1Mose46,1-3). Die ältesten Traditionen über
Isaak sind in 1Mose26 enthalten. Erst nachträglich ist
Isaak mit Abraham, Esau und Jakob verknüpft worden und
sein Gott mit Jahwe.«
Die »Kulturgeschichte des alten Vorderasien«, Akademie
Verlag Berlin, 1989, formuliert inhaltlich verwandt auf
Seite 446: »... Die zahlreichen Gründungslegenden von
Heiligtümern ebenso wie die Berichte über
Weidenutzungsverträge und Grundstückserwerb zeugen von
dem Bemühen, den Anspruch des späteren Israel auf das
südliche Kanaan rechtlich bereits in vorisraelitischer
Zeit zu verankern.«
Abraham ist, so sehe ich es jetzt, nicht Stammvater der
Israeliten und Isaak war nicht sein Sohn und nicht mit
ihm verwandt (und hatte sogar ein
Heiligtum-Konkurrenzunternehmen an ganz anderem Ort
gegründet).
Ob nunmehr die Studenten an den theologischen Hochschulen
die Wahrheit vermittelt erhalten? Da sei jede
Christenkirche vor, denn
1. auf die abrahamsche Opferungsszene kann keine sich
christlich nennende Kirche verzichten und
2. auf theologischen Hochschulen lehren streng
kirchengebundene Dozenten und Professoren
Kirchengläubigkeit, nicht unbedingt Theologie als
Wissenschaft. Siehe auch Gerd Lüdemann, »Der große
Betrug« und »Im Würgegriff der Kirche«, beide Verlag
zu Klampen, Lüneburg, 1998.
4. Menschenopfer, die der Liebe Gott als Hochheiliges
dankend entgegennahm, 3Mose27,28-29 (»Menschenopfer
waren nicht erst der Azteken und Inkas Erfindung«)
Zitat aus der Bibel (3Mose27,28-29):»Wenn jemand dem
Herrn etwas von seinem Besitz an Menschen, Tieren oder
Feldern unwiderruflich geweiht hat, kann es nicht wieder
freigekauft und darf auch nicht an einen anderen verkauft
werden. Es steht unter dem Bann und ist als etwas
besonders Heiliges für immer dem Herrn verfallen. Auch
Menschen, die auf diese Weise dem Herrn zugeeignet
werden, dürfen nicht losgekauft, sondern müssen
getötet werden.«
Um Jahwe zu versöhnen und ihn auf gut Wetter
einzustimmen, mußten zahllose Opfer gebracht werden. Zum
Beispiel Brandopfer und Schlachtopfer. Auf und vor den
Altären flossen Unmengen Blut. Fett und teilweise das
Fleisch sofern es nicht gesetzlich dem Besitz der
Priesterschaft zufiel und die Speisetafel der verwöhnten
Priesterschaft geschmacklich bereicherte wurden
ver-brannt. Unmengen an Scheiterhaufenholz mußten
verfeuert werden (in einer holzarmen Landschaft war das
eine mühsame und unökologische Holzsammelei! Wer denkt
überhaupt an die hiermit zusammenhängende
Naturzerstörung?), und die ganze Opfertätigkeit war
letztlich eine unhygienische und fürchterlich stinkende
Sache.
In diesen Opferzirkus passen die Menschenopfer der
Israeliten. Der Liebe Gott hat sie dankend angenommen,
und weil sie für ihn etwas Hochheiliges waren, gibt es
keinen Zweifel daran, daß der Liebe Gott des AT in
seinem »Schlachtopfer-Spleen« durchaus mit
mittelamerikanischen Göttern verglichen werden kann.
Es wird, um vorerst einen Vergleich herzustellen, an ein
populäres Buch erin-nert, »Götter, Gräber und
Ge-lehrte«3 , das eine Schilderung einer Opfer-stätte
der Inkas zur Zeit der Erobe-rung durch Cortez enthält.
Hier ein Originalbeschreibung einer Tempelanlage, in der
Menschenopfer dargebracht worden waren: »Bertal Diaz,
wiederum dabei, wandte den Blick ab, aber bemerkte weit
Schrecklicheres: Die Seitenwände des ganzen Raumes waren
über und über mit geronnenem Menschenblut bedeckt.
»Der üble Geruch«, schrieb er, »war unleidlicher als
der des Schlachthauses in Ka-stilien.« Dann blickte er
auf den Altarstein: Dort lagen drei Menschenherzen, die
seine Phantasie noch blu-ten und dampfen sah. Wieder
herabgestiegen über die zahllosen Stufen, be-merkten sie
wenig später auf einem Erdhügel einen großen
Fachwerkbau. Sie untersuchten ihn. Er enthielt bis unter
die Decke, säuberlich ge-stapelt, die Schädel der
Opfer.«
Opferorgien unterschiedlichster Art waren in Vorderasien
anscheinend häufiger üblich. Zitat aus »Ebla«: 4
»Eine andere Tafel vermerkt die Zahl der während eines
einzelnen Jahres monatlich geopferten Schafe (wobei nicht
angegeben wird, in wessen Namen geopfert wurde). Die
Gesamtzahl beträgt nicht weniger als 20452; der Monat
mit der höchsten Einzelzahl von 4360 war der siebte
Monat, was ganz grob etwa dem März entspricht.« Man
kann leicht nachrechnen: Wenn der Monat März mit 31
Arbeitstagen angenommen wird sowie ein Opferarbeitstag
mit acht Stunden, so sind dies stündlich rund 18 Schafe,
die geschlachtet, ausgenommen und verbrannt sowie
anschließend auch noch entsorgt werden mußten (Asche,
Knochen usw. auf Sammelplätzen). Eine stramme
betriebswirtschaftliche Leistung der Priesterschaft
scheint das also, sofern die Zahlen auf den Tontafeln
stimmen. Denn wenn man bedenkt, daß es sich hierbei nur
um die Opfertiere Schafe handelt und noch andere Tiere
als Opfertiere anstanden, wird zumindest in dieser
Hinsicht deutlich, daß auch die Priesterkaste Eblas
maßlos wirtschaftete. Wie dem auch sei, auch dort muß
der Opfer-Betriebsgestank fürchterlich gewesen sein.
Diese Schilderung hat in mir Assoziationen ausgelöst,
denn ich versuchte, mir vorzustellen, wie die zu
opfernden (zu schlachtenden) Menschen vom Leben zum Tod
befördert worden waren. Die Bücher Mose enthalten
praktisch keine unmittelbaren Hinweise darauf, mittels
welcher Technik diese Menschenopfer dargebracht wurden.
Die rituellen Opfervorschriften für Menschenopfer sind
anscheinend nicht rekonstruierbar. Das ist überraschend,
ja verblüffend, weil alle sonstigen
Opferungsvorschriften vom Schächten der Tiere bis
hin zur Priesterkleidung pingelig genau und im
Ver-hältnis zu sonstigen Schilderungen auffällig
umfangreich dargestellt worden sind.
Mir erscheint, daß irgendwann entsprechende Passagen
über feste Opfervorschriften für Menschenopfer
gestrichen worden sind. Lediglich diese einzige
verräterische Spur ist anscheinend versehentlich
und nunmehr für Zeitgenossen mit Sinn für
kriminalistische Freizeitgestaltung
übriggeblieben, nämlich die eben benannte Stelle
3Mose27,28 bis 29.
In einer älteren Bi-belübersetzung aus dem
Grünewald-Verlag Mainz 1934 von Rießler/Storr fand ich
die gleiche Stelle merkwürdigerweise so übersetzt:
»Was vom Menschen gebannt wird, darf nicht losgekauft
werden. Es soll getötet werden.« Hiermit konnte ich nun
wirklich nichts anfangen. Die Übersetzung der Zeugen
Jeho-vas, copyright 1971 by Watch Tower Bible & Tract
Society of Pennsylvania, war wiederum ehrlicher: »Nur
darf keinerlei Banngut, das ein Mann Jehova von allem,
was ihm gehört, der Ver-nichtung weihen möchte, ob von
Men-schen oder Tieren oder vom Felde seines Besitzes,
verkauft werden, und kei-nerlei Banngut darf
zurückgekauft werden. Es ist etwas Hochheiliges für
Je-hova. Kein mit dem Bann Belegter, der aus den
Men-schen der Vernichtung geweiht sein könnte, darf
losgekauft werden. Er sollte unweigerlich zu Tode
gebracht werden.«
Es geht hier tatsächlich wie bei den eben er-wähnten
Inkas um Menschenopfer. In keiner Religionsstunde wird
von israeliti-schen Menschenopfern berichtet, selbst
»bibelfeste« Zeitgenossen wissen nach mei-nen
persönlichen Erfahrungen überhaupt nichts von diesen
Gewalttätigkei-ten. Man kann fragen, wen man will. Ich
habe Juden, Christen und Muslime gefragt, niemand konnte
(oder wollte?) sagen, was 3Mose27,28 bis 29 wirklich zu
bedeuten hatte; die meisten redeten »drum herum« oder
versuchten Ausflüchte was erst recht mißtrauisch
macht. Diese im AT aufgezeichne-ten Gewalttaten werden
heutzutage verdrängt; und im Religionsunterricht wird
immer hochgradig selektiv unterrichtet, wozu das AT ja
auch geradezu einlädt, ja herausfordert. Menschenopfer
passen nicht in Verkündigungsinhalte einer gewaltsam
hochgestylten Heilslehre, die den Anspruch auf
Präsentation göttlich fundierter Moral in sich tragen
soll.
Weil Menschenschlachtopfer der Religionen sehr viel
gemeinsam haben mit Menschenschlachtopfern aus den
Schlachten des Militärs, ergibt sich hieraus und auch
ganz allgemein:
1. Der Liebe Gott ist, was seine »Sättigung« durch
Menschenopfer anbetrifft, ein Barbar. Darüber zu
streiten ist wirklich keine Ansichtssache.
2. Ist nach dem deutschen StGB § 211 der Liebe Gott das,
was man allgemein einen »Lustmörder« nennen müßte?
Käme er auf die erste Seite der Bildzeitung? Mir fällt
jedenfalls kein besserer Vergleich ein. Nach dem StGB §
12 kommt man auch hier nicht umhin, diese Taten des
Lieben Gottes formal in die Kategorie der Verbrechen
einzusortieren.
3. Der Liebe Gott würde heutzutage im Strafprozeß durch
jeden Richter nach § 66 StGB in lebenslange
Sicherungsverwahrung eingewiesen werden.
5. Die erste Selektion der Geschichte auf des Lieben
Gottes Befehl, 4Mose31,1 (»Selektion auf
Verwendungsfähigkeit oder Vernichtung«)
Zitat aus der Bibel (4Mose31,1, Kriegsbericht eines
»Bestrafungskrieges« der Israeliten gegen die
Midianiter): »Der Herr befahl Mose: "Bestrafe die
Midianiter für alles, was sie den Israeliten angetan
haben." ... Sie griffen die Midianiter an, wie der
Herr es Mose befohlen hatte, und töteten alle Männer.
... Die Frauen und Kinder nahmen sie gefangen, auch die
Viehherden und den ganzen übrigen Besitz der Midianiter
nahmen sie mit. Die Städte und Zeltlager verbrannten
sie. ... Mose, Eleasar und die Stammesoberhäuptlinge
gingen vor das Lager, um die Heimkehrenden zu empfangen.
Als Mose sie sah, wurde er zornig und sagte ... :
"Warum habt ihr die Frauen am Leben gelassen? ...
Tötet alle Gefan-genen, Frauen wie Kinder, nur die
Mädchen, die noch unberührt sind, dürft ihr für euch
behalten."«
In der Übersetzung eines üblen Machwerks »Das Alte
Testament, unverschämt fromm neu erzählt« klingt diese
Stelle wie folgt:
» ... Dann werden die Frauen und Kinder
zusammengetrieben und alles eingesackt, was irgendwie von
Wert ist. Zum Schluß verbrennen die Sieger die Städte
und Zeltdörfer und singen auf dem Rückweg. Als sie sich
dem Lager nähern und Mose die vielen erbeuteten
Weibsbilder sieht, rauft er sich den Bart. "Seid ihr
noch zu retten?" wettert er. Die Offiziere zucken
zusammen. "Sind wir nicht schon Volks ge-nug? Eine
Strafexpedition sollte euer Feldzug sein, ihr habt einen
Weiberfang dar-aus gemacht! Sofort stopft ihr den
überflüssigen Essern für immer den Mund! Nur
nachweisliche Jungfrauen laßt am Leben. Wir wer-den sie
unter uns aufteilen." Während 32000 Mädchen ihr
Jungfernhäutchen vorzeigen, werden die Witwen und
Mütter mit ihren Kindern und alle deflo-rierten
Junggsesellinnen dazu ins Jen-seits befördert. Dann wird
das Beutegut gezählt und nach einem ausgeklügelten
Schlüssel verteilt. Bei den Mädchen ergibt sich
folgende Rechnung: 32000 Stück Jungfrauen. Davon
Kriegeranteil 16000 Stück. Priesteranteil 32 unberührte
Mädchen. Bei der Ausrechnung des Volksanteils entfallen
auf, grob geschätzt, 23000 Leviten dreikommazwei
Jungfrauen. Auf jeden mannbaren Stammesangehörigen nur
wenige Gramm Unschuld also ...«
Über solch rohe Ge-schmacklosigkeit des Übersetzers
kann man nicht mehr streiten, auch und erst recht nicht
über die beschriebene Rohheit der entfesselten
israelitischen Priesterschaft, die diesen Krieg nach
ausdrücklicher Anordnung durch den Lieben Gott
anzettelte und durchführte, auch nicht über die
besondere Rohheit des Lieben Gottes.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist dieser Bericht nicht
die älteste Schilderung einer Selektion? Hatten die
Nazis hier ein wegbereitendes Vorbild?
Muß jetzt noch das deutsche StGB herangezogen und § 211
(Mord) sowie 220 a (Völkermord) kommentiert werden?
6. Die religions-rassehygienischen Gesetze des Lieben
Gottes, 5Mose7,1 (»Hatte Hitlers "Mein Kampf"
hier einen anregenden alten Vorläufer?«)
Zitat aus der Bibel (5Mose7,1): »Ihr werdet jetzt bald
aufbrechen, um euer Land in Besitz zu neh-men, und der
Herr wird es euch gelingen lassen. Er wird sieben Völker
vor euch vertreiben, die größer und stärker sind als
ihr: Die Hetiter, Girgaschiter, Amoriter, Kanaaniter,
Perisiter, Hiwiter und Jesubi-ter. Wenn der Herr sie in
eure Gewalt gibt, dürft ihr keinen Friedensvertrag mit
ihnen schließen. Ihr dürft sie nicht ver-schonen,
sondern müßt den Bann an ihnen vollstrecken. Ihr dürft
euch auf keinen Fall mit ihnen verschwägern. Keine
israelitische Frau und kein israelitischer Mann darf
einen Angehörigen dieser Völker heiraten. Sonst
könnten sie von ihnen aus dazu verleitet werden, sich
vom Herrn abzuwenden und andere Götter zu vereh-ren.
Dann würde der Herr über euch zornig werden und euch in
kürzester Zeit vernichten. Es gibt für euch nur eins:
Reißt ihre Altäre nieder, zerschlagt ihre Steinmale,
haut ihre geweihten Pfähle um und verbrennt ihre
Götzenbilder.« Und (5Mose7,16): »Alle Völker, die der
Herr in eure Gewalt gibt, müßt ihr vernich-ten. Ihr
dürft kein Mitleid mit ihnen haben und auf keinen Fall
ihre Götter vereh-ren, denn das würde euch ins
Verderben stürzen.«
Diese mosaischen Gesetze erinnern mich an die
rassehygienischen Vorstellungen des vergangenen Deutschen
Nationalsozialismus. Der Begriff Religionsrassismus hat
an dieser Stelle seine Berechtigung, erwähnt zu werden,
denn er ist eine notwendige Erweiterung des
übergeordneten »Rassismusbegriffs«: Nicht die eigene
Rasse wird hier als höherwertig eingestuft, sondern die
eigene Religion. Was beide verbindet? Engstirnigkeit,
Überheblichkeit, Kulturlosigkeit, Morallosigkeit,
Barbarei!
Aus diesem Grund soll zum Zweck des Vergleichs und des
Querdenkens der originale Text der Nürnberger
Rassegesetzgebung des Nationalsozialismus hier
auszugsweise abgedruckt werden (»Gesetz zum Schutz des
Deutschen Blutes und der Deutschen Ehre«, 1935):
»Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des
Deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand
des Deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen
Willen, die Deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern,
hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz
beschlossen, das hiermit verkündet wird.
§ 1: 1. Eheschließungen zwischen Juden und
Staatsangehörigen Deutschen oder artverwandten Blutes
sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig,
auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland
geschlossen sind.
2. Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt
erheben.
§ 2: Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und
Staatsangehörigen Deutschen oder artverwandten Blutes
ist verboten.
§ 3: Juden dürfen weibliche Staatsangehörige Deutschen
oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem
Haushalt beschäftigen. ...
§ 5: 1. Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit
Zuchthaus bestraft.
2. Der Mann, der dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, wird
mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft. ... «
Der Vollständigkeit halber sei die ehemalige
Rassegesetzgebung der Republik Südafrika erwähnt, die
folgende rassistische Vorgaben beinhaltete: 1. Immodality
Act von 1927 (der Geschlechtsverkehr zwischen Weißen und
Afrikanern wurde unter Strafe gestellt), 2. Prohibition
of Mixed Marriages Act von 1949 (erklärt Heiraten
zwischen Weißen und Nichtweißen für ungesetzlich. Die
Rassezugehörigkeit des Paares entscheidet der
Standesbeamte. Gemischtrassige Ehen, die außerhalb der
Union geschlossen wurden, sind ungültig.) 3. Population
Registration Act von 1950 (Jeder Bewohner des
Uniongebietes hat seine Rassezugehörigkeit registrieren
zu lassen. Eine Auswahlkommission entscheidet über die
Zugehörigkeit nach dem Maßstab: Ein Weißer ist eine
Person, die offensichtlich weiß erscheint oder die
allgemein als weiß akzeptiert ist, jedoch nicht eine
Person, die offensichtlich weiß erscheint, aber
allgemein als Farbige gilt.) 4. Immorality Amendment Act
von 1950 (dehnt die Bestimmungen des Gesetzes von 1927
aus auf Angehörige aller nichtweißen Gruppen. Von 1950
bis 1960 sind 3890 Personen nach diesem Gesetz zu
Gefängnis verurteilt worden). 5. Immorality Act von 1957
(die Höchststrafe für das Vergehen nach dem Gesetz von
1950 wird auf 7 Jahre erhöht, und bereits der Versuch zu
einem geschlechtlichen Verkehr wird unter Strafe
gestellt). 5
Nunmehr halte ich es für dringend erforderlich, den
Rechtsauffassungen des alten Israels, des
Nationalsozialismus und der Apartheid Südafrikas die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen entgegenzustellen, damit ich wieder frei
durchatmen kann:
Artikel 1: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Wissen
begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit
begegnen.«
Artikel 2: »Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser
Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne
irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe,
Geschlecht, Sprache, Religion (Anm. d. Verf.:
Religionsrassismus ist das Übel unserer Zeit),
politischer Überzeugung, nationaler oder sozialer
Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen
Umständen.«
Artikel 16: »Heiratsfähige Männer und Frauen haben
ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder
Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine
Familie zu gründen.«
Hier folgt noch eine zusätzliche Anmerkung zur
Rassegesetzgebung im heutigen modernen Israel: Unter
»Schwarze Liste soll "falsche" Ehe
verhindern« heißt es in einem Artikel des
Kölner-Stadt-Anzeigers 6 : »Das israelische
Religionsministerium führt eine "schwarze
Liste" von Israelis, die nach dem jüdischen
Religionsgesetz keine Juden heiraten dürfen. Die Liste
soll nach Presseberichten 10000 Namen enthalten, darunter
2000 Kinder aus "verbotenen Ehen" oder
ehebrecherischen Verbindungen.
Ministeriums-Sprecher Zeev Rosenberg bestätigte die
Existenz einer solchen Liste, sagte aber, sie umfasse nur
4000 Namen. In vielen Fällen sei eine Eheschließung
nicht unmöglich, es müßten aber zuvor einige
Abstammungsfragen geklärt werden. ... In Israel sind
für Eheschließungen und Scheidungen die religiösen
Gerichtshöfe zuständig. Zivile Standesämter gibt es
nicht.«
Was sagt das deutsche Grundgesetz generell zum Rassismus?
Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz.
Die einzigen religions-rassehygienischen Texte, die
heutzutage noch in jeder Buchhandlung frei erworben
werden können, sind diejenigen aus der Bibel. Diese
Texte zu erwerben und zu verbreiten ist nicht strafbar.
Hitlers »Mein Kampf« zu verbreiten ist strafbar!
7. Die vollständige Vernichtung ganzer Bevölkerungen
auf des Lieben Gottes Befehl, 5Mose13,13 (»Gefangene
werden nicht gemacht!«)
Zitat aus der Bibel (5Mose13,13):»Ihr müßt damit
rechnen, daß in irgendeiner von den Städten, die der
Herr, euer Gott, euch geben wird, nichtsnutzige Leute
auftreten und die Bewohner dazu bringen, fremde Götter
zu verehren. Wenn ihr von so etwas hört, müßt ihr
nachforschen, ob es sich so verhält, und den Vorgang
genau untersuchen. Wenn sich das Ge-rücht be-wahrheitet
und wirklich so etwas Abscheuliches unter euch geschehen
ist, müßt ihr an der betreffenden Stadt den Bann
vollstrecken. Menschen und Tiere müßt ihr mit dem
Schwert erschlagen und die ganze Beute auf dem
Markt-platz zusammentragen. Dann zündet ihr die Stadt an
und verbrennt sie samt der Beute als ein Brandopfer für
den Herrn, euren Gott. Die Stadt muß in Trümmern liegen
bleiben und darf nie wieder aufgebaut werden. Keiner darf
etwas von dem Beutegut an sich nehmen. Wenn ihr dies
alles tut, wird der Herr von seinem Zorn ablassen und
euch seine Güte erweisen. Wenn ihr dem Herrn, eurem
Gott, ge-horcht und alle seine Gebote befolgt, die ich
euch heute verkünde, wenn ihr stets tut, was ihm
gefällt, dann wird euer Volk wachsen und so zahlreich
werden, wie er es euren Vorfahren gesagt hat.«
Was sagt das deutsche StGB dazu?
§ 130 ist aktuell (Aufstachelung zum Rassenhaß) sowie
§ 220 a Völkermord. Strafe: Bis zu fünf Jahren
Freiheiststrafe bzw. lebenslange Freiheitsstrafe.
Charakteristikum der Straftat: Verbrechen.
8. Des Lieben Gottes Wehrpflichtige und seine
Kriegsführungsvorschriften 5Mose20,1 (»Hitlers
Generäle hätten ihre Freude am Lieben Gott gehabt?«)
»Das Aufgebot des Heeres« sowie »Regelungen für die
Kriegsführung«, hier veranschaulichend zitiert:
»Wenn ihr gegen Feinde ins Feld zieht, die zahlreicher
sind als ihr und außerdem mit Pferden und Streitwagen
ausgerüstet, dann fürchtet euch nicht. Der Herr, euer
Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, steht euch bei.
Aber ehe es zum Kampf kommt, soll der Priester vor die
versammelten Israeliten treten und zu ihnen sagen:
"Männer von Israel, ihr zieht jetzt in den Kampf
gegen eure Feinde. Seid mutig und habt keine Angst vor
ihnen! Laßt euch nicht von ihrer Stärke beeindrucken;
weicht nicht zurück, wenn sie angreifen. Der Herr, euer
Gott, zieht mit euch. Er selbst kämpft gegen eure Feinde
und hilft euch. ..."
Bevor ihr eine Stadt angreift, sollt ihr zuerst mit den
Bewohnern ver-handeln und sie zur friedlichen Übergabe
auffordern. Wenn sie darauf einge-hen und euch die Tore
öffnen, müssen sie euch gehorchen und Zwangsarbeit für
euch leisten (Anmerkung des Verf.: Nicht bezahlte
Fremdarbeiter gab es also schon damals. Nazi-Speer hat
schnell gelernt!). Lehnen sie das Angebot ab und wollen
kämpfen, so belagert die Stadt. Wenn der Herr, euer
Gott, euch dann sie-gen läßt, müßt ihr alle Männer
töten. Die Frauen und Kinder, das Vieh und den übrigen
Besitz dürft ihr behalten; der Herr hat es euch
geschenkt. So sollt ihr ver-fahren, wenn eine Stadt weit
von eurem Wohnsitz entfernt ist.
Wenn sie aber in dem Land liegt, das der Herr, euer Gott,
euch geben wird, dürft ihr niemand am Leben lassen. Ihr
müßt an allen den Bann vollstrecken, wie der Herr, euer
Gott, es befohlen hat: An den Hetitern, Amoritern,
Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern und Jesubi-tern. Sonst
verführen sie euch dazu, ihm untreu zu werden und alle
Scheuß-lichkeiten nachzuahmen, die sie zu Ehren ihrer
Götter begehen. Müßt ihr eine Stadt lange belagern,
bevor ihr sie erobert, so schont die Obstpflanzungen in
ihrer Umgebung; denn ihr könnt davon essen. Haut die
Stämme nicht um! Oder sind etwa die Bäume auf dem Feld
eure Feinde, so daß ihr sie bekämp-fen müßt? Nur
Bäume, die keine eßbaren Früchte tragen, dürft ihr
abhauen, um damit Belage-rungsanlagen zu bauen.«.
Den Fördermaßnahmen zur Kriegsführung mußten sich
alle moralischen und sittli-chen Werte unterordnen, denn
der Liebe Gott wollte es so. An dieser Stelle ist die
weitere Erklärung des Begriffs Bann/Banngut nötig: Was
für Jahwe ausgesondert wurde, stand unter einem Bann.
»Unter dem Bann stehen« hieß in der Praxis, daß
alles, was ausgesondert und der Vernichtung geweiht
wurde, unbedingt vernichtet werden mußte. Diese
Anweisung war sehr eng auszulegen.
Vernichtet wurden vor allem in Eroberungskriegen die
gesamte Bevölkerung mit dem Bestand an Tieren. Von
dieser Regel gab es praktisch keine Aus-nahme. Auch
Frauen und Kinder blieben (meist) nicht verschont. Wer
versuchte, sich Beute unter den Nagel zu reißen, wurde
hart bestraft.
Näheres läßt sich nachlesen unter Reclams
Bibellexikon, 3. verbesserte Auflage 1982, Seite 287, Dr.
Eckart Otto, Professor für AT und biblische Archäologie
an der Universität Hamburg: »Die über die Existenz der
Stämme entscheidenden Kriege galten als Jahwe-Kriege.
Sie wurden unter der Führung eines mit dem Geist Jahwes
begabten charismatischen Führers (Richter) geschlagen.
In äußer-ster Not konnte der über der Lade von Schilo
thronende Jahwe in die Schlacht geführt werden (1Sam4).
Die Erfahrung Israels in den Jahwe-Kriegen der
vorstaatlichen Zeit haben sich in der kultischen
Institution des Heiligen Krieges niedergeschlagen, in
dessen Theorie der Krieg durch folgende Akte bestimmt
war: Das Heer wird aufgeboten und versammelt sich im
Lager, wo es sich auf die Schlacht vorbereitet mit
kultischer Reinigung, geschlechtlicher Askese, Opfern und
Buß-riten. Vor Beginn des Kampfes wird Jahwe befragt,
der durch den Mund eines Pro-pheten im Erhö-rungsorakel
den Sieg ankündigt. Dann wird die Schlacht mit Kriegsruf
und Kriegsge-schrei eröffnet; der Gottesschrecken
befällt die Feinde, verwirrt sie und bringt den Sieg.
Als Abschluß wird alles Le-bende im kultischen Bann
getötet. Der Krieg wird also primär von Jahwe
entschieden, was ihn als Jahwe-Krieg zur kultischen
Institution eines Heiligen Krieges werden läßt, der im
vorderasiatischen Bereich weit verbreitete Parallelen
hat.« Stimmt. Abrahamsreligionen waren um Heilige Kriege
nie verlegen. Heutzutage erst recht nicht!
§ 80 des StGB hätte heutzutage dafür gesorgt, daß der
Leitende Oberstaatsanwalt den Lieben Gott angeklagt
hätte:
»Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer einen
Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an
dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll,
vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die
Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit
lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe
nicht unter 10 Jahren bestraft.
§ 80 a des StGB zeigt noch mehr auf: »Aufstacheln zum
Angriffskrieg. Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses
Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch
Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) zum Angriffskrieg
(§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.«
Auch hier wird sichtbar, daß der Liebe Gott nach
deutschem Strafrecht bestraft worden wäre. Die
Einordnung dieser Taten unter Verbrechen ist gegeben.
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