Buch Militaerseelsorge
Die zweite Kreuzigung Jesu?
Hier: Leseproben

Militärseelsorge, Soldatenverdummung, Töten, Moral, Bibelkritik, Kirchenkritik, Religionskritik, Bundeswehr, Militär, Christentum, Bergpredigt, Soldatenmissbrauch

1973 - 2003
30 Jahre Verlag

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Leseprobe 3 (Text stellenweise leicht gekürzt):

Kapitel 2

Betrachtungen über die moralischen Grundlagen der Militärseelsorger

Was ist ein Militärseelsorger?

Militärseelsorger sehen sich, wie ihre Berufsbezeichnung schon andeutet, in der Rolle der Sorger für die Seele. Sie meinen aber nicht als Sorger für jene Seele, die von Psychologen als »Gefühlswelt« bezeichnet wird, sondern als Sorger für die Seele, die der Liebe Gott jedem Menschen eingehaucht haben soll, die der Mensch, so sagt die Kirche, zeitlebens behält – ob er will oder nicht – und die später mal im Himmel nach gelungenem take-off auf lichten Wolken mittels auferstandenem body andauernd zur Harfe »Halleluja« singt oder in der tiefsten, schwach rötlich erleuchteten Hölle brutzelt und schmurgelt. Im Zwischenstadium gibt es noch ein Fegefeuer für halbgeschwärzte Seelen zu Zwecke der Weißhöhung. Das ist (ganz ernsthaft, ohne Gekicher!) die amtskirchliche Theologie. Jedoch in der Praxis sind Militärseelsorger bei genauerem Hinsehen auch Psychologen. Wer will da einen Trennungsstrich ziehen?

Die Vokabel »Sorge« wird nach meinem Wörterbuch übersetzt mit »Gefühl der Unruhe und Angst, bange Ungewißheit«. Die Vokabel »sorgen« wird übersetzt mit »Sorge für etwas tragen, sich angelegentlich mühen«.

Folglich sind Militärseelsorger bei erster Betrachtung gute, brave Menschen, die ihren Soldaten helfen, ihre Sorgenzustände erfolgreich zu überwinden und somit zu beenden. Die Soldaten werden im positivsten Fall von sämtlichen Sorgen allroundbefreit und können in der Folge unbelastet alles tun, was ihrem Kampfauftrag sprich Schlachtauftrag entspricht. Diese sachlich nicht widerlegbare Erkenntnis wird genauestens übersetzt mit »Stärkung der Kampfkraft des Militärs«.

Folglich tun Militärgeistliche Dinge, die letztlich absolut dem Staat dienen, weil Soldaten nunmehr eher motiviert sind, im Krieg allroundsorgenbefreit zuzuschlagen. Darüberhinaus dient die Befreiung von Sorgen ganz besonders den Kirchen, weil die von Sorgen befreiten Soldaten so ganz nebenbei auch für die Ziele der Kirchen eintreten. Um ein Beispiel zu nennen, ganz nebenbei sind in Hitlers Naziwehrmacht die Soldaten auch für die Bekämpfung des Amtskirchen-Angstgegners Sowjetunion eingetreten, indem sie zum Vernichtungs- und Verbrechenskrieg schritten bzw. marschierten.

Betrachtungen über die gesetzlichen Grundlagen der Militärseelsorger

Die Militärgeistlichen stammen in unserem Land aus den sich christlich nennenden Kirchen und werden, wie schon erwähnt, vom Steuerzahler bezahlt. Also auch von mir, obwohl ich das nicht will und deshalb – und auch aus anderen Gründen – meine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche bereits 1962 aufgegeben habe. Wehren kann ich mich aber nicht gegen meine weiterlaufende finanzielle Schröpfung zwecks Erhalt und Ausbau des Militärseelsorgesystems, denn die »Religionsfreiheit« in unserem Land ist partiell zum nazi-etablierten Religions-Terror entartet; dafür sorgt ein totalitärer Zwang in Form eines schändlichen Gesetzes aus der Nazizeit, das Reichskonkordat von 1933. Dieses Reichskonkordat ist nach meiner Erinnerung das älteste Nazi-Gesetz, das wir noch in unveränderter Form haben. Ist das keine Schande für einen Rechtsstaat?

Wie sehr Hitler hinter den Segnungen, die die katholische Kirche der hindernisfreien Durchführung seiner verbrecherischen Ziele bot, her war, zeigen die Termine des Nazi-Vatikan-Kuhhandels.
Die sogenannte Machtübernahme fand am 30.01.33 mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg statt; das Konkordat wurde flott als Reichskonkordat schon am 20.07.33 in Rom unterzeichnet (das war mit 6 Monaten sensationell schnell!) und praktisch unmittelbar danach am 12.09.33 als Reichsgesetz verkündet.

Somit war der Aufbau des knet- und formbaren Militärs, das Hitler zum Kriegseinsatz und anschließend zum Vernichtungskrieg (siehe auch Wanderausstellung »Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht«) benötigte, schnellstens realisierbar, denn den kirchenangehörenden Soldaten war praktisch jeder moralische Grund, Widerstand gegen den Nazi-Militarismus zu leisten, aus der Hand geschlagen; die katholische Kirche hatte den neuen deutschen Militarismus, den beginnenden völkischen Rassismus und den nunmehr ausufernden Antisemitismus durch Abschluß des Reichskonkordats auffallend erkennbar toleriert. Und weil die Kirche ganz besonders diesen Militarismus unterstützte, hatte der Soldat nichts mehr dagegen zu haben; immerhin reklamierte der Papst, mit dem das Reichskonkordat abgeschlossen worden war, die Unfehlbarkeit in Glaubens- und Sittenlehre. Und wenn der Papst – der sogar heutzutage noch in Form der schönsten Gotteslästerung »Stellvertreter Gottes auf Erden« und »Stellvertreter Christi auf Erden«genannt wird – mit dem deutschen Militarismus einen Bund in Form eines Reichskonkordats schließt, ist für sämtliche Soldatenkritik das Ende der Fahnenstange erreicht. Muß ich hinzufügen, daß das Nazikonkordat im gleichem Umfang auch für den Bereich der evangelischen Amtskirche gilt?

Natürlich bekamen nicht nur Hitler die Segnungen des Reichskonkdats mit, sondern auch die katholischen Kirchenvertreter in Deutschland. Diese Segnungen waren:

1. Kirchen durften weiterhin Kirchensteuern erheben (Anmerkung d. Verf.: die Einziehung der Kirchensteuern durch den Staat ist bequemerweise Aufgabe der staatlichen Finanzverwaltungen geworden) lt. Schlußprotokoll des Reichskonkordats: » ... Es besteht Einverständnis darüber, daß das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gewährleistet bleibt.«

2. Neue Bischöfe wurden auf den Nazistaat verpflichtet. Originaltext: »Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueid nach folgender Formel:

"Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande ... Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte."«

Leider haben die Bischöfe keinen Schaden verhindert, sondern ganz im Sinne der Nazis durch entsprechende Kriegs-Predigten den Schaden spektakulär vergrößert. Darüber folgen später noch Originalzitate.

3. Religionsunterricht wird offiziell erteilt:

Artikel 21: »Der katholische Religionsunterricht in den Volksschulen, Berufsschulen, Mittelschulen und höheren Lehranstalten ist ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche erteilt. (Anmerkung des Verf.: Die Religionslehrer werden vom Steuerzahler bezahlt, nicht vom Kirchensteuerzahler!) Im Religionsunterricht wird die Erziehung zu vaterländischem, staatsbürgerlichem und sozialem Pflichtbewußtsein aus dem Geiste des christlichen Glaubens des Sittengesetzes mit besonderem Nachdruck gepflegt werden, ebenso wie es im gesamten übrigen Unterricht geschieht (Anmerkung des Verf.: An dieser Stelle fehlt nur noch »Heil Hitler!«). Lehrstoff und Auswahl der Lehrbücher für den Religionsunterricht werden im Einvernehmen mit der kirchlichen Oberbehörde festgesetzt. Den kirchlichen Oberbehörden wird Gelegenheit gegeben werden, im Einvernehmen mit der Schulbehörde zu prüfen, ob die Schüler Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Lehrern und Anforderungen der Kirche erhalten.« Anmerkung des Verf.: Also, Kirchen und Staat, nun schnüffelt mal schön!

Artikel 22 (Dies ist das Kapitel »Reinhaltung des Lehrkörpers« sprich Lehrerkontrolle und -abschuß): »Bei der Anstellung von katholischen Religionslehrern findet Verständigung zwischen dem Bischof und der Landesregierung statt. Lehrer, die wegen ihrer Lehre oder sittlichen Führung vom Bischof zur weiteren Erteilung des Religionsunterrichtes für ungeeignet erklärt worden sind, dürfen, solange dies Hindernis besteht, nicht als Religionslehrer verwendet werden.«

4. Das Gewissen des Soldaten wird geknebelt

Artikel 27: »Der Deutschen Reichswehr wird für die zu ihr gehörenden katholischen Offiziere, Beamten und Mannschaften sowie deren Familien eine ... Seelsorge zugestanden.

Die Leitung der Militärseelsorge obliegt dem Armeebischof. Seine kirchliche Ernennung erfolgt durch den Heiligen Stuhl, nachdem letzterer sich mit der Reichsregierung in Verbindung gesetzt hat, um im Einvernehmen mit ihr eine geeignete Persönlichkeit zu bestimmen. Die kirchliche Ernennung der Militärpfarrer und sonstigen Militärgeistlichen erfolgt nach vorgängigem Benehmen mit der zuständigen Reichsbehörde durch den Armeebischof. Letzterer kann nur solche Geistliche ernennen, die von ihrem zuständigen Diözesanbischof die Erlaubnis zum Eintritt in die Militärseelsorge und ein entsprechendes Eignungszeugnis erhalten haben. Die Militärgeistlichen haben für die ihnen zugewiesenen Truppen und Heeresangehörigen Pfarrechte.

Die näheren Bestimmungen über die Organisation der katholischen Heeresseelsorge erfolgen durch ein Apostolisches Breve. Die Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse erfolgt durch die Reichsregierung (Anmerkung des Verf.: Es darf ja kein Militärseelsorger Hunger zu leiden, der Steuerzahler wird es schon mittels Beamtendiäten richten!).«

5. »Berufschristen« als Angehörige der Kirchen genießen eine besondere Vorzugsstellung und werden weitgehend vom Wehrdienst befreit (gemäß Geheimanhang des Reichskonkordats, abgedruckt in: Schöppe, Lothar, Konkordate seit 1800, Frankfurt/M.-Berlin 1964, S.35):
»Im Falle einer Umbildung des gegenwärtigen deutschen Wehrsystems im Sinne der Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht wird die Heranziehung von Priestern und anderen Mitgliedern des Welt- und Ordensklerus zur Leistung der Militärdienstpflicht im Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl nach Maßgabe etwa folgender Leitgedanken geregelt werden:

a) Die in kirchlichen Anstalten befindlichen Studierenden der Philosophie und Theologie, welche sich auf das Priestertum vorbereiten, sind vom Militärdienst und den darauf vorbereitenden Übungen befreit, ausgenommen im Fall der allgemeinen Mobilisierung.

b) Im Fall einer allgemeinen Mobilisierung sind die Geistlichen, die in der Diözesanverwaltung oder in der Militärseelsorge beschäftigt sind, von der Gestellung frei. Als solche gelten die Ordinarien, die Mitglieder der Ordinariate, die Vorsteher der Seminare und kirchlichen Konvikte, die Seminarprofessoren, die Pfarrer, Kuraten, Rektoren, Koadjutoren und die Geistlichen, welche dauernd einer Kirche mit öffentlichem Gottesdienst vorstehen.

c) Die übrigen Geistlichen treten, falls sie tauglich erklärt werden, in die Wehrmacht des Staates ein, um unter der kirchlichen Jurisdiktion des Armeebischofs sich der Seelsorge bei den Truppen zu widmen, falls sie nicht zum Sanitätsdienst eingezogen werden.

d) Die übrigen Kleriker in sacris oder Ordensleute, die noch nicht Priester sind, sind dem Santitätsdienst zuzuteilen. Dasselbe soll im Rahmen des Möglichen mit den unter a) erwähnten Priesteramtskandidaten geschehen, die noch nicht die höheren Weihen erhalten haben.«

Ein Nachwort, bestehend aus einem Zeitungsbericht des Kölner Stadt-Anzeigers vom 25. Februar 2000, darf ich noch zur näheren Information einfügen:

»SPD fragt nach Meisners Einkommen

Düsseldorf – Die Beihilfen des Landes NRW zur Besoldung der katholischen Geistlichen in Höhe von zwölf Millionen Mark jährlich sind in der SPD-Landtagsfraktion offenbar auf Unverständnis gestoßen. So erkundigte sich der SPD-Abgeordnete Hans Kern am Dienstag bei der Landesregierung, ob der Kölner Kardinal Joachim Meisner tatsächlich vom Land ein monatliches Grundgehalt von 18.915,— Mark erhalte.

Kern weist darauf hin, daß das Land zwar vertraglich zu geldlichen Zuwendungen von jährlich rund elf Millionen Mark an die katholischen Diözesen verpflichtet sei, die Beihilfen zur Pfarrer-Besoldung seien aber nicht durch die Verträge begründet. Kern will von der Landesregierung wissen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Beihilfen beruhen und ob es in anderen Bundesländern ähnliche Verpflichtungen gegenüber den Kirchen gebe.

Das Erzbistum hatte einem Kölner Bürger auf dessen Anfrage mitgeteilt, daß das Monatseinkommen des Erzbischofs durch Konkordatsrecht geregelt sei und der Monatsbetrag in etwa dem Einkommen eines Staatssekretärs entspreche. Das Bundesinnenministerium teilte dem Kölner mit, daß ein Staatssekretär 18915,01 DM beziehe, Stand Anfang 1998. Im Konkordat sind die Beziehungen zwischen katholischer Kirche und Staat vertraglich geregelt. (EB, kna)«

So weit das Reichskonkordat. Konkordat wird übersetzt mit »Zusammenherzigkeit«. Stimmt. Staat und Kirche herzen und knutschen sich ab, sind herzlichst miteinander verheddert. Praktisch unlösbar. Nun sollte man annehmen, daß heutzutage, wenn ein neuer Hitler auferstünde und wiederum an die Macht käme, gutkatholische Staatsbürger diesem neuerlichen Hitler ihre Gefolgschaft verweigerten. Nein – das ist nach angewandter katholischer Morallehre auch heutzutage nicht möglich, denn die katholische Kirche wird dann nach amtskirchlichen Moralmaßstäben wiederum fordern, diesem neuen Hitler in aller Selbstverständlichkeit zu dienen und ihn zu unterstützen. Ja, auch in unserer Zeit spricht diese lächerliche, verkommene katholische Morallehre weiterhin allen Menschenrechten Hohn.

Zur Veranschaulichung: Bei der Einweihung der neuen Staatskanzlei München (siehe Spiegel Nr. 34/1995, Seite 44) gab Kardinal Friedrich Wetter die Auffassung der katholischen Amtskirche (nach Paulus) zum besten:

»Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam, denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt. Jede ist von Gott eingesetzt.«

Muß ich besonders erläutern, daß nach dieser katholischen Morallehre auch Hitler von Gott eingesetzt worden war? Daß die deutsche Wehrmacht logischerweise ein göttliches Folgeprodukt war? Daß Verbrechen und Vernichtungskrieg der Wehrmacht ebenfalls göttlich eingesetzte Folgeprodukte waren? Auch die Konzentrationslager? Und die 50 Millionen Toten im Gefolge des letzten Krieges?

Ehe man es sich versieht, ist man endgültig auf die Frage nach den moralisch-theologischen Grundlagen aller Tätigkeiten im angewandten Abschlachten von Armeen gestoßen. Weil das so ist, werde ich in meiner Abhandlung weitgehend alle nötigen Fragen nach der Moral in den Mittelpunkt meiner Betrachtungen stellen. Meine Überlegungen zum Thema Militärseelsorge stehen in den folgenden Ausführungen demnach prinzipiell unter dem Motto »Hat die Militärseelsorge eine moralische Berechtigung?«

Betrachtungen über die religiösen Grundlagen der Militärseelsorger

Die religiösen Grundlagen, auf die sich die Militärgeistlichen beziehen – im Gegensatz zu Psychologen, die, was Kirchenmitgliedschaft anbetrifft, frei denken dürfen und keine kirchlichen Gebote und Verbote zu beachten haben –, sind in der Bibel verzeichnet und stehen in der veröffentlichten Form der jeweiligen »Bibelübersetzung« allgemein zum Nachlesen frei zur Verfügung.

Weil ich immer sehr neugierig war, habe ich viel in der Bibel gelesen und bin seitdem zu der Auffassung gelangt, daß Militärpfarrer – was ihre religiösen Grundlagen anbetrifft, hieran absolut zu messen sind.

Das Alte und Neue Testament (AT und NT) sind die unmittelbaren religiösen Grundlagen der Militärseelsorger

Eindeutiger Mittelpunkt des biblisch-religiösen Geschehens im AT, um den sich alles dreht, ist der Liebe Gott. Weibliche Götter kommen im katholischen Himmel nicht vor. Eigentlich sehr schade, denn da fehlt was.

Der Liebe Gott lebt nicht allein in Himmel, sondern hat unheimlich viele Mitbewohner. Z. B. eine Menge Söhne, die Göttersöhne genannt werden (1Mose6,1-4) und die mit den schönsten Erdentöchtern sexuell freudig erregt kopulierten, so daß das Geschlecht der Riesen entstand. Vielleicht sind die »langen Kerls« der friderizianischen Zeit Nachkommen dieses Riesengeschlechts? Der Liebe Gott ist für Christen (nicht Juden, auch nicht Moslems) seit Einführung des Neuen Testaments (NT) neben den Göttersöhnen nicht mehr alleine im Himmel, sondern hat zu Beginn unserer Zeitrechnung überraschenderweise noch den Sohn Jesus bekommen. Nachher kam noch ein Heiliger Geist hinzu, und zusammen mit den Engeln muß es im Himmel proppenvoll sein; allein jeder der etwa 5 Milliarden Menschen auf Erden hat seinen persönlichen Schutzengel. Diese Engelsorte pendelt zwischen Himmel und Erde und ist voller Denk- und Handlungsschwäche (der Schutzengel von Adolf Hitler war sicher extrem geistig behindert, denn er behütete Hitler viel zu sorgfältig und viel zu lange). Und hinzu kommen noch andere Engelsorten:

Racheengel, Würgeengel, Strafengel, Kriegsengel, Todesengel, angezogene Engel, ausgezogene Engel, Rauschgoldengel, Botenengel, Erzengel, Verkündigungsengel, Wächterengel, Engel des Herrn, Engel des Zorns, Weihnachtsengel, Christbaumengel, Krippenengel, Anbetungsengel, Begleit-engel für göttlichen Geschwaderflug, gefallene Engel, entweder männliche Engel oder weibliche Engel (diese nicht selten in der Darstellung mit wohlgeformten Brüsten, schmaler Taille, gebärfreudig-breiten Hüften, kräftig geschminktem Mund und schimmernden Flügeln), kindliche Engel (diese praktisch immer völlig nackt, so daß angenommen werden muß, daß es im himmlischen Sphären an Kinderkleidung oder Waschmaschinen mangelt), vor allem militärfreundliche Engel mit Stahlhelm. Spieß, Flammenschwert und Schild (diese taugen als Steinmale ganz hervorragend zur Toten-Ehrenwache provinzieller Kriegervereine vor Kirchengebäuden, so daß Heldengedenkmale mit dieser Spezies insgesamt am liebsten bestückt werden).
Man sieht, Teufel bevölkern nicht den Himmel; sie schüren das Höllenfeuer. Himmel ist immer oben und licht, Hölle immer unten und potthäßlich.

Wie weit darf man gehen, um nach Moral und Unmoral im AT zu forschen?

Wer Fragen nach der Moral einer Religion stellt, liest also in der Bibel und nur in der Bibel nach, denn sie ist moralische Unterrichts- und Anwendungsgrundlage. Hierbei ist es völlig unerheblich, ob die Passage, in der man gerade liest, wahr ist oder unwahr. Entscheidend ist vielmehr, daß sie allgemein gewordenes Unterrichtsgut für Elternhaus, Kindergarten, Schule und sämtliche theologischen Hochschulen geworden ist.

Als gesicherte Erkenntnis gilt, Unterrichten heißt »Verhaltensänderungen bewirken«; demnach bewirkt alles, was aus der Bibel unterrichtet wird, etwas in den Seelen der Religions-AzuBis. Diese glauben den Erwachsenen vorerst alles. Meist bleibt das auch in den erwachsen gewordenen Religions-AzuBis fest hängen. Das ist – wie schon erwähnt – die besondere Form des immer noch nicht bestrafbaren Kindesmißbrauchs.

Biblisches Allgemeingut sind alle Bibeltexte, über die man sofort loslegen kann, zu diskutieren und zu schwadronieren, ohne daß jemand heutzutage den Wahrheitsgehalt noch überprüfen muß. Hierzu gehört beispielsweise der Dauersmalltalk über Adam und Eva, die automatisch an den Anfang der Menschheitsgeschichte gestellt werden.

Mit Adam und Eva, der Erbsünde, der Sintflut und Sodom/Gomorra fängt dieses gemein gewordene Unterrichtsgut an und mit der Offenbarung des Johannes hört es auf.

Adam und Eva sind derart Allgemeingut gewordene Begriffe, daß sich jedermann über diese beiden Personen und die damit zusammenhängende Erbsünde sehr ernsthaft auslassen kann, ohne sich absolut lächerlich zu machen und für alle Zeiten in die Klapsmühle geschickt zu werden. Was bemerkenswert ist. Und wer Adam und Eva nicht als Startpersonen der Menschheit anerkennt, macht sich auch nicht lächerlich. Kommt also auch nicht in die Klapsmühle! Das ist auch sehr bemerkenswert, und alles deutet darauf hin, daß hier absolute Narrenfreiheit für alle Denkbehinderten existiert. Keine freie Auswahl dagegen hat der Kritiker, der die moralischen Eigenschaften des Lieben Gottes näher untersuchen möchte, denn am Lieben Gott herummäkeln gilt unter bescheuklappten Menschen als Höhepunkt jeder Gotteslästerung. Nun denn, ich habe es trotzdem getan.

Themen, die behandelt werden müssen, um Fragen nach der moralischen Qualifikation des Lieben Gottes zu klären

1. Die Sintflut und die Vernichtung der Erdbevölkerung durch den Lieben Gott persönlich, 1Mose6,5 u. folgende (»Die Vernichtungsmaschinerie der Nazis war dagegen herzlich unvollkommen«),

2. die Vernichtung Sodoms und Gomorras durch den Lieben Gott (»Homosexualität wurde zum erstenmal verteufelt und auf’s Unsinnigste bestraft«),

3. der Opferungstest Abraham/Isaak durch den Lieben Gott (»Die Erfindung des nützlichen Kadavergehorsams für staatliche und kirchliche Obrigkeit«),

4. die Menschenopfer, die der Liebe Gott als Hochheiliges dankend entgegennahm, 3Mose27,28-29 (»Menschenopfer waren nicht erst der Azteken und Inkas Menschenschinderei«),

5. die erste Selektion der Geschichte auf des Lieben Gottes Befehl, 4Mose31,1 (»Selektion auf Verwendungsfähigkeit oder Vernichtung«),

6. Die religions-rasse-hygienischen Gesetze des Lieben Gottes, 5Mose7,1 (»Hatte Hitlers "Mein Kampf" hier einen anregenden alten Vorläufer?«),

7. die vollständige Vernichtung ganzer Bevölkerungen auf des Lieben Gottes Befehl, 5Mose13,13 (»Gefangene werden nicht gemacht«) und

8. des Lieben Gottes Wehrpflichtige und seine Kriegsführungsvorschriften 5Mose20,1 (»Hätte Hitler seine Freude am Lieben Gott gehabt?«).

1. Die Sintflut und in ihrem Gefolge die Vernichtung des Lebens auf der Erde durch den Lieben Gott
(»die Vernichtungsmaschinerie der Nazis war dagegen herzlich unvollkommen«)

Zitat aus der Bibel (1Mose6,5 u. folgende): »Der Herr sah, wie weit es mit den Menschen gekommen war: Sie kümmerten sich nicht um das, was recht ist; ihr Denken war durch und durch böse. Das tat ihm weh, und er bereute, daß er sie geschaffen hatte. Er sagte:»Ich will die Menschen wieder ausrotten ...«

So steht es in der Bibel, und diejenigen, die heutzutage sehr ernsthaft nach den Überresten der Arche Noahs auf allen möglichen Bergen seit Jahrzehnten suchen, machen sich genau so wenig lächerlich wie die vernunftbegabten Kritiker dieser Story, die ihren Wahrheitsgehalt verneinen. Von Bedeutung ist hier nur die Suche nach der Moral des Lieben Gottes: Er rottete bis auf Noah und die Seinen alle Menschen aus.

Alle Menschen wurden vernichtet, weil sie in ihrem Denken gemäß Bibeltext durch und durch böse gewesen sein sollen. Dies ist schlichtweg unmöglich, denn nach allen verstandesmäßig konstruierbaren Faustregeln eines unkomplizierten Wahrscheinlichkeitsdenkens kann eine gesamte Menschheit nicht durch und durch böse sein. Ihre Qualitäten liegen immer »gemischt« vor!

Weil also nur ein Teil der Menschheit durch und durch böse gewesen sein konnte, stellen sich diese Zusatzfragen:

1. Was ist »böse«? Ich weiß nicht, was Gott darunter verstand.

2. Darf der Liebe Gott jenen bösen Teil vernichten? Wir Menschen stellen in unseren Strafrechtsgesetzen die Vernichtung von Menschen immer unter Strafe, und erst recht eine Massenvernichtung von Menschen ist nie moralisch. Hat der Liebe Gott im Gegensatz zu den Menschen das Recht, unmoralisch zu richten? Wenn der Mensch kein Barbar sein darf, darf der Liebe Gott einer sein? Gelten für den Lieben Gott andere Gesetze? Wenn ja, welche?

3. Aus welchen Gründen mußte der übrige moralische Teil der Menschheit mit vernichtet werden? Ist der Liebe Gott arbeitsscheu und denkfaul und wollte er alles in einem Abwasch erledigen?

4. Weshalb wurden auch die Säuglinge mit wenigen Wochen Lebensalter mit vernichtet? Können diese durch und durch böse Spitzbuben und Halunken gewesen sein? Galt für den Lieben Gott der Begriff der Schuldunfähigkeit der Kleinsten und Heranwachsender nicht?

5. Weshalb wurden auch die ganz Alten, die jenseits von Gut und Böse waren, vernichtet?
Das riecht nach Vernichtungsmanie eines krankhaften Psychopathen! Nach höchster Unmoral! Was sagt unser deutsches StGB dazu?

Nach § 220 a wird die Tat als Völkermord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Ein Leitender Oberstaatsanwalt hätte bei dieser klaren Rechtslage die Frage nach des Lieben Gottes Vernichtungsmanie gestellt und hätte auch überlegt, ob ein Antrag nach § 63 »Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus« nötig gewesen wäre. Aber der Liebe Gott hatte ja laut Bibel freundlich versprochen, die Menschheit nicht wieder zu ersäufen (aus diesem Grund gilt der Liebe Gott ja als Erfinder des schönen Regenbogens!). An lebenslangem Knast wäre der Liebe Gott auch vorbeigeschrammt, denn zur Zeit der Sintflut galt des deutsche StGB noch nicht; auf »Keine Strafe ohne Gesetz« (»nulla poena sine lege« sagt vornehm der gebildete Jurist) hat auch der Liebe Gott einen Anspruch, und so ist er bis heute nicht bestraft worden und läuft (schwebt) noch frei im Himmel rum.

Was Qualität und Quantität seiner Tat des Menschheit-Ersäufens anbetrifft: Nach dem Gesetzestext des § 12 StGB würde der Liebe Gott heutzutage sachlich als Verbrecher (Volksmund: Schwerkrimineller) eingestuft.

2. Die Vernichtung Sodoms und Gomorras durch den Lieben Gott (»Homosexualität wird zum erstenmal verteufelt und bestraft«)

Zitat aus der Bibel (1Mose19,4-5):»Die beiden wollten sich eben schlafen legen, da liefen alle Männer von Sodom, alt und jung, zusammen und umstellten das Haus. "Lot, Lot", riefen sie, "wo sind die Männer, die heute abend zu dir gekommen sind? Gib sie heraus, wir wollen mit ihnen Verkehr haben!" Lot trat vor das Haus und zog die Tür hinter sich zu. "Begeht doch nicht ein solches Verbrechen!" rief er. „Ich habe zwei Töchter, die noch kein Mann berührt hat. Ich will sie euch herausbringen; macht mit ihnen, was ihr wollt. Aber die beiden Männer behelligt mir nicht; sie sind meine Gäste und stehen unter meinem Schutz."«

So steht es in der Bibel. Die Menschen in Sodom und Gomorra sollen durch die Bank böse gewesen sein. Hier geht es im auslösenden Moment um eine spezielle »Sündhaftigkeit«, nämlich die der Homosexualität. Der Liebe Gott mochte sie nicht. Sagt die Bibel. Daher hat er die Homosexuellen bestraft. Mit ihrer Vernichtung, komplett mit der Stadt.

Die Strafbarkeit der Homosexualität hielt sich aus dieser dümmlich-religiösen »Rechtfertigung« sogar in unserem StGB bis vor wenigen Jahren, aber die Menschen befreien sich gegenwärtig energisch von diesen altbiblischen Unsinnigkeiten. »Gott sei Dank!« merke ich hintersinnig an.

Warum war in Sodom und Gomorra wiederum die gesamte Bevölkerung durch und durch böse? Weshalb sollte Homosexualität »böse« sein? Weshalb wurden die noch nicht Strafmündigen wiederum mit vernichtet? Und ebenfalls die ganz alten, die fern von Gut und Böse standen?

Unser StGB, § 211, spricht u. a. dann von Mord, wenn aus niedrigen Beweggründen getötet wird. Die Vernichtung von Städten wird gegenwärtig international unterschiedlich beurteilt. In England setzte man dem furchtbaren »Bomber-Harris« ein Denkmal und feierte diesen grausamen Städtevernichter offiziell als Helden! Weil Hitler Guernica, Coventry und Rotterdam vernichten ließ, sprechen wir folgerichtig vom Hitlerschen Mord aus niedrigen Beweggründen. Die Vernichtung Sodoms und Gomorras ist nun aus welchen Beweggründen erfolgt? Aus niedrigen göttlichen. Weil wir Menschen in unserer Zeit auf die genannten Städtevernichtungen unserer Zeit keine einheitliche Antwort geben, lasse ich mein eigenes Rechtsempfinden sprechen und denke, daß nach unserem deutschen StGB wiederum ein Verbrechen konstatiert worden wäre.

Die Moral des Lieben Gottes ist übrigens eine gespaltene, denn wie der Text der Bibel (1Mose19,4-5) zeigt, ist das Angebot, zwei Töchter dem Mob auszuliefern, um einige oder mehrere Männer von homosexuellen Handlungen abzuhalten, der typische Fall des biblisch-üblichen, barbarischen und frauenfeindlichen Patriarchats. Schon aus diesem Grund kann dem Lieben Gott im Fall Sodoms und Gomorras keine moralische Qualität zugebilligt werden.

3. Der Opferungstest Abraham/Isaak durch den Lieben Gott (»die Erfindung des nützlichen Kadavergehorsams für staatliche und kirchliche Obrigkeit«)

Über die moralischen Aspekte des Opferungstests »Abraham/Isaak« habe ich einiges anzumerken.

Interessanterweise wird diese Opferungsszene immer noch wie unverschlissen im Religionsunterricht verwendet. Diese Szene ist nicht totzukriegen, weil sie der Obrigkeit in Staat und Kirchen seit Jahrtausenden ungeheuer nützt; insofern nützt, als daß die Kette Befehl und Gehorsam die meisten Kritiker in Staat und Kirchen kurz hält; diese Kette wird als aus göttlichem Ursprung stammend erklärt. Einer göttlichen Anweisung wird wohl nicht widersprochen werden?

Doch, Widerspruch ist nötig. Ein Beispiel: Abraham ist erst spät mit dem Judentum (nachträglich!) genealogisiert worden. Nähere, interessante Einzelheiten über den Heiligtumsgründer Abraham findet man in S. Reclams Bibellexikon, verbesserte Auflage 1982, Seite 18, anschaulich erklärt:

a) Dr. Hans Schmoldt, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Pastor in Hamburg: »... Historisch dürfte Abraham ein Kleinviehnomade aus dem mittleren Euphratgebiet (Haran, wohl nicht Ur) gewesen sein. Für den ihm begegnenden, später "Gott Abrahams" genannten Gott (z. B. 1Mose31,53) stiftete Abraham einen Kult. Dieser Kult wurde in Mamre gepflegt (1Mose18). Erst nachträglich ist Abraham genealogisch (Anmerkung des Verf.: Was seinen famliliengeschichtlichen Stammbaum anbetrifft) mit Isaak und sein Gott mit Jahwe ver-knüpft worden.«

b) Dazu weiter Dr. Hans Schmoldt auf Seite 228: »... Historisch dürfte Isaak ein Klein-viehnomade gewesen sein, der im Süden Palästinas gelebt hat. Er stiftete einen Kult für den ihm be-gegnenden, später "Schrecken Isaaks" genannten Gott (1Mose31,42.53). Dieser Kult wurde in Beer-scheba gepflegt (1Mose46,1-3). Die ältesten Traditionen über Isaak sind in 1Mose26 enthalten. Erst nachträglich ist Isaak mit Abraham, Esau und Jakob verknüpft worden und sein Gott mit Jahwe.«

Die »Kulturgeschichte des alten Vorderasien«, Akademie Verlag Berlin, 1989, formuliert inhaltlich verwandt auf Seite 446: »... Die zahlreichen Gründungslegenden von Heiligtümern ebenso wie die Berichte über Weidenutzungsverträge und Grundstückserwerb zeugen von dem Bemühen, den Anspruch des späteren Israel auf das südliche Kanaan rechtlich bereits in vorisraelitischer Zeit zu verankern.«

Abraham ist, so sehe ich es jetzt, nicht Stammvater der Israeliten und Isaak war nicht sein Sohn und nicht mit ihm verwandt (und hatte sogar ein Heiligtum-Konkurrenzunternehmen an ganz anderem Ort gegründet).
Ob nunmehr die Studenten an den theologischen Hochschulen die Wahrheit vermittelt erhalten? Da sei jede Christenkirche vor, denn

1. auf die abrahamsche Opferungsszene kann keine sich christlich nennende Kirche verzichten und

2. auf theologischen Hochschulen lehren streng kirchengebundene Dozenten und Professoren Kirchengläubigkeit, nicht unbedingt Theologie als Wissenschaft. Siehe auch Gerd Lüdemann, »Der große Betrug« und »Im Würgegriff der Kirche«, beide Verlag zu Klampen, Lüneburg, 1998.

4. Menschenopfer, die der Liebe Gott als Hochheiliges dankend entgegennahm, 3Mose27,28-29 (»Menschenopfer waren nicht erst der Azteken und Inkas Erfindung«)

Zitat aus der Bibel (3Mose27,28-29):»Wenn jemand dem Herrn etwas von seinem Besitz an Menschen, Tieren oder Feldern unwiderruflich geweiht hat, kann es nicht wieder freigekauft und darf auch nicht an einen anderen verkauft werden. Es steht unter dem Bann und ist als etwas besonders Heiliges für immer dem Herrn verfallen. Auch Menschen, die auf diese Weise dem Herrn zugeeignet werden, dürfen nicht losgekauft, sondern müssen getötet werden.«

Um Jahwe zu versöhnen und ihn auf gut Wetter einzustimmen, mußten zahllose Opfer gebracht werden. Zum Beispiel Brandopfer und Schlachtopfer. Auf und vor den Altären flossen Unmengen Blut. Fett und teilweise das Fleisch – sofern es nicht gesetzlich dem Besitz der Priesterschaft zufiel und die Speisetafel der verwöhnten Priesterschaft geschmacklich bereicherte – wurden ver-brannt. Unmengen an Scheiterhaufenholz mußten verfeuert werden (in einer holzarmen Landschaft war das eine mühsame und unökologische Holzsammelei! Wer denkt überhaupt an die hiermit zusammenhängende Naturzerstörung?), und die ganze Opfertätigkeit war letztlich eine unhygienische und fürchterlich stinkende Sache.

In diesen Opferzirkus passen die Menschenopfer der Israeliten. Der Liebe Gott hat sie dankend angenommen, und weil sie für ihn etwas Hochheiliges waren, gibt es keinen Zweifel daran, daß der Liebe Gott des AT in seinem »Schlachtopfer-Spleen« durchaus mit mittelamerikanischen Göttern verglichen werden kann.

Es wird, um vorerst einen Vergleich herzustellen, an ein populäres Buch erin-nert, »Götter, Gräber und Ge-lehrte«3 , das eine Schilderung einer Opfer-stätte der Inkas zur Zeit der Erobe-rung durch Cortez enthält. Hier ein Originalbeschreibung einer Tempelanlage, in der Menschenopfer dargebracht worden waren: »Bertal Diaz, wiederum dabei, wandte den Blick ab, aber bemerkte weit Schrecklicheres: Die Seitenwände des ganzen Raumes waren über und über mit geronnenem Menschenblut bedeckt. »Der üble Geruch«, schrieb er, »war unleidlicher als der des Schlachthauses in Ka-stilien.« Dann blickte er auf den Altarstein: Dort lagen drei Menschenherzen, die seine Phantasie noch blu-ten und dampfen sah. Wieder herabgestiegen über die zahllosen Stufen, be-merkten sie wenig später auf einem Erdhügel einen großen Fachwerkbau. Sie untersuchten ihn. Er enthielt bis unter die Decke, säuberlich ge-stapelt, die Schädel der Opfer.«

Opferorgien unterschiedlichster Art waren in Vorderasien anscheinend häufiger üblich. Zitat aus »Ebla«: 4 »Eine andere Tafel vermerkt die Zahl der während eines einzelnen Jahres monatlich geopferten Schafe (wobei nicht angegeben wird, in wessen Namen geopfert wurde). Die Gesamtzahl beträgt nicht weniger als 20452; der Monat mit der höchsten Einzelzahl von 4360 war der siebte Monat, was ganz grob etwa dem März entspricht.« Man kann leicht nachrechnen: Wenn der Monat März mit 31 Arbeitstagen angenommen wird sowie ein Opferarbeitstag mit acht Stunden, so sind dies stündlich rund 18 Schafe, die geschlachtet, ausgenommen und verbrannt sowie anschließend auch noch entsorgt werden mußten (Asche, Knochen usw. auf Sammelplätzen). Eine stramme betriebswirtschaftliche Leistung der Priesterschaft scheint das also, sofern die Zahlen auf den Tontafeln stimmen. Denn wenn man bedenkt, daß es sich hierbei nur um die Opfertiere Schafe handelt und noch andere Tiere als Opfertiere anstanden, wird zumindest in dieser Hinsicht deutlich, daß auch die Priesterkaste Eblas maßlos wirtschaftete. Wie dem auch sei, auch dort muß der Opfer-Betriebsgestank fürchterlich gewesen sein. Diese Schilderung hat in mir Assoziationen ausgelöst, denn ich versuchte, mir vorzustellen, wie die zu opfernden (zu schlachtenden) Menschen vom Leben zum Tod befördert worden waren. Die Bücher Mose enthalten praktisch keine unmittelbaren Hinweise darauf, mittels welcher Technik diese Menschenopfer dargebracht wurden. Die rituellen Opfervorschriften für Menschenopfer sind anscheinend nicht rekonstruierbar. Das ist überraschend, ja verblüffend, weil alle sonstigen Opferungsvorschriften – vom Schächten der Tiere bis hin zur Priesterkleidung – pingelig genau und im Ver-hältnis zu sonstigen Schilderungen auffällig umfangreich dargestellt worden sind.

Mir erscheint, daß irgendwann entsprechende Passagen über feste Opfervorschriften für Menschenopfer gestrichen worden sind. Lediglich diese einzige verräterische Spur ist – anscheinend versehentlich und nunmehr für Zeitgenossen mit Sinn für kriminalistische Freizeitgestaltung – übriggeblieben, nämlich die eben benannte Stelle 3Mose27,28 bis 29.

In einer älteren Bi-belübersetzung aus dem Grünewald-Verlag Mainz 1934 von Rießler/Storr fand ich die gleiche Stelle merkwürdigerweise so übersetzt: »Was vom Menschen gebannt wird, darf nicht losgekauft werden. Es soll getötet werden.« Hiermit konnte ich nun wirklich nichts anfangen. Die Übersetzung der Zeugen Jeho-vas, copyright 1971 by Watch Tower Bible & Tract Society of Pennsylvania, war wiederum ehrlicher: »Nur darf keinerlei Banngut, das ein Mann Jehova von allem, was ihm gehört, der Ver-nichtung weihen möchte, ob von Men-schen oder Tieren oder vom Felde seines Besitzes, verkauft werden, und kei-nerlei Banngut darf zurückgekauft werden. Es ist etwas Hochheiliges für Je-hova. Kein mit dem Bann Belegter, der aus den Men-schen der Vernichtung geweiht sein könnte, darf losgekauft werden. Er sollte unweigerlich zu Tode gebracht werden.«

Es geht hier tatsächlich wie bei den eben er-wähnten Inkas um Menschenopfer. In keiner Religionsstunde wird von israeliti-schen Menschenopfern berichtet, selbst »bibelfeste« Zeitgenossen wissen nach mei-nen persönlichen Erfahrungen überhaupt nichts von diesen Gewalttätigkei-ten. Man kann fragen, wen man will. Ich habe Juden, Christen und Muslime gefragt, niemand konnte (oder wollte?) sagen, was 3Mose27,28 bis 29 wirklich zu bedeuten hatte; die meisten redeten »drum herum« oder versuchten Ausflüchte – was erst recht mißtrauisch macht. Diese im AT aufgezeichne-ten Gewalttaten werden heutzutage verdrängt; und im Religionsunterricht wird immer hochgradig selektiv unterrichtet, wozu das AT ja auch geradezu einlädt, ja herausfordert. Menschenopfer passen nicht in Verkündigungsinhalte einer gewaltsam hochgestylten Heilslehre, die den Anspruch auf Präsentation göttlich fundierter Moral in sich tragen soll.

Weil Menschenschlachtopfer der Religionen sehr viel gemeinsam haben mit Menschenschlachtopfern aus den Schlachten des Militärs, ergibt sich hieraus und auch ganz allgemein:

1. Der Liebe Gott ist, was seine »Sättigung« durch Menschenopfer anbetrifft, ein Barbar. Darüber zu streiten ist wirklich keine Ansichtssache.

2. Ist nach dem deutschen StGB § 211 der Liebe Gott das, was man allgemein einen »Lustmörder« nennen müßte? Käme er auf die erste Seite der Bildzeitung? Mir fällt jedenfalls kein besserer Vergleich ein. Nach dem StGB § 12 kommt man auch hier nicht umhin, diese Taten des Lieben Gottes formal in die Kategorie der Verbrechen einzusortieren.

3. Der Liebe Gott würde heutzutage im Strafprozeß durch jeden Richter nach § 66 StGB in lebenslange Sicherungsverwahrung eingewiesen werden.

5. Die erste Selektion der Geschichte auf des Lieben Gottes Befehl, 4Mose31,1 (»Selektion auf Verwendungsfähigkeit oder Vernichtung«)

Zitat aus der Bibel (4Mose31,1, Kriegsbericht eines »Bestrafungskrieges« der Israeliten gegen die Midianiter): »Der Herr befahl Mose: "Bestrafe die Midianiter für alles, was sie den Israeliten angetan haben." ... Sie griffen die Midianiter an, wie der Herr es Mose befohlen hatte, und töteten alle Männer. ... Die Frauen und Kinder nahmen sie gefangen, auch die Viehherden und den ganzen übrigen Besitz der Midianiter nahmen sie mit. Die Städte und Zeltlager verbrannten sie. ... Mose, Eleasar und die Stammesoberhäuptlinge gingen vor das Lager, um die Heimkehrenden zu empfangen. Als Mose sie sah, wurde er zornig und sagte ... : "Warum habt ihr die Frauen am Leben gelassen? ... Tötet alle Gefan-genen, Frauen wie Kinder, nur die Mädchen, die noch unberührt sind, dürft ihr für euch behalten."«

In der Übersetzung eines üblen Machwerks »Das Alte Testament, unverschämt fromm neu erzählt« klingt diese Stelle wie folgt:

» ... Dann werden die Frauen und Kinder zusammengetrieben und alles eingesackt, was irgendwie von Wert ist. Zum Schluß verbrennen die Sieger die Städte und Zeltdörfer und singen auf dem Rückweg. Als sie sich dem Lager nähern und Mose die vielen erbeuteten Weibsbilder sieht, rauft er sich den Bart. "Seid ihr noch zu retten?" wettert er. Die Offiziere zucken zusammen. "Sind wir nicht schon Volks ge-nug? Eine Strafexpedition sollte euer Feldzug sein, ihr habt einen Weiberfang dar-aus gemacht! Sofort stopft ihr den überflüssigen Essern für immer den Mund! Nur nachweisliche Jungfrauen laßt am Leben. Wir wer-den sie unter uns aufteilen." Während 32000 Mädchen ihr Jungfernhäutchen vorzeigen, werden die Witwen und Mütter mit ihren Kindern und alle deflo-rierten Junggsesellinnen dazu ins Jen-seits befördert. Dann wird das Beutegut gezählt und nach einem ausgeklügelten Schlüssel verteilt. Bei den Mädchen ergibt sich folgende Rechnung: 32000 Stück Jungfrauen. Davon Kriegeranteil 16000 Stück. Priesteranteil 32 unberührte Mädchen. Bei der Ausrechnung des Volksanteils entfallen auf, grob geschätzt, 23000 Leviten dreikommazwei Jungfrauen. Auf jeden mannbaren Stammesangehörigen nur wenige Gramm Unschuld also ...«
Über solch rohe Ge-schmacklosigkeit des Übersetzers kann man nicht mehr streiten, auch und erst recht nicht über die beschriebene Rohheit der entfesselten israelitischen Priesterschaft, die diesen Krieg nach ausdrücklicher Anordnung durch den Lieben Gott anzettelte und durchführte, auch nicht über die besondere Rohheit des Lieben Gottes.

Wenn mich nicht alles täuscht, ist dieser Bericht nicht die älteste Schilderung einer Selektion? Hatten die Nazis hier ein wegbereitendes Vorbild?
Muß jetzt noch das deutsche StGB herangezogen und § 211 (Mord) sowie 220 a (Völkermord) kommentiert werden?

6. Die religions-rassehygienischen Gesetze des Lieben Gottes, 5Mose7,1 (»Hatte Hitlers "Mein Kampf" hier einen anregenden alten Vorläufer?«)

Zitat aus der Bibel (5Mose7,1): »Ihr werdet jetzt bald aufbrechen, um euer Land in Besitz zu neh-men, und der Herr wird es euch gelingen lassen. Er wird sieben Völker vor euch vertreiben, die größer und stärker sind als ihr: Die Hetiter, Girgaschiter, Amoriter, Kanaaniter, Perisiter, Hiwiter und Jesubi-ter. Wenn der Herr sie in eure Gewalt gibt, dürft ihr keinen Friedensvertrag mit ihnen schließen. Ihr dürft sie nicht ver-schonen, sondern müßt den Bann an ihnen vollstrecken. Ihr dürft euch auf keinen Fall mit ihnen verschwägern. Keine israelitische Frau und kein israelitischer Mann darf einen Angehörigen dieser Völker heiraten. Sonst könnten sie von ihnen aus dazu verleitet werden, sich vom Herrn abzuwenden und andere Götter zu vereh-ren. Dann würde der Herr über euch zornig werden und euch in kürzester Zeit vernichten. Es gibt für euch nur eins: Reißt ihre Altäre nieder, zerschlagt ihre Steinmale, haut ihre geweihten Pfähle um und verbrennt ihre Götzenbilder.« Und (5Mose7,16): »Alle Völker, die der Herr in eure Gewalt gibt, müßt ihr vernich-ten. Ihr dürft kein Mitleid mit ihnen haben und auf keinen Fall ihre Götter vereh-ren, denn das würde euch ins Verderben stürzen.«

Diese mosaischen Gesetze erinnern mich an die rassehygienischen Vorstellungen des vergangenen Deutschen Nationalsozialismus. Der Begriff Religionsrassismus hat an dieser Stelle seine Berechtigung, erwähnt zu werden, denn er ist eine notwendige Erweiterung des übergeordneten »Rassismusbegriffs«: Nicht die eigene Rasse wird hier als höherwertig eingestuft, sondern die eigene Religion. Was beide verbindet? Engstirnigkeit, Überheblichkeit, Kulturlosigkeit, Morallosigkeit, Barbarei!
Aus diesem Grund soll zum Zweck des Vergleichs und des Querdenkens der originale Text der Nürnberger Rassegesetzgebung des Nationalsozialismus hier auszugsweise abgedruckt werden (»Gesetz zum Schutz des Deutschen Blutes und der Deutschen Ehre«, 1935):

»Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des Deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die Deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.

§ 1: 1. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen Deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
2. Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.

§ 2: Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen Deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.

§ 3: Juden dürfen weibliche Staatsangehörige Deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen. ...

§ 5: 1. Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft.
2. Der Mann, der dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft. ... «
Der Vollständigkeit halber sei die ehemalige Rassegesetzgebung der Republik Südafrika erwähnt, die folgende rassistische Vorgaben beinhaltete: 1. Immodality Act von 1927 (der Geschlechtsverkehr zwischen Weißen und Afrikanern wurde unter Strafe gestellt), 2. Prohibition of Mixed Marriages Act von 1949 (erklärt Heiraten zwischen Weißen und Nichtweißen für ungesetzlich. Die Rassezugehörigkeit des Paares entscheidet der Standesbeamte. Gemischtrassige Ehen, die außerhalb der Union geschlossen wurden, sind ungültig.) 3. Population Registration Act von 1950 (Jeder Bewohner des Uniongebietes hat seine Rassezugehörigkeit registrieren zu lassen. Eine Auswahlkommission entscheidet über die Zugehörigkeit nach dem Maßstab: Ein Weißer ist eine Person, die offensichtlich weiß erscheint oder die allgemein als weiß akzeptiert ist, jedoch nicht eine Person, die offensichtlich weiß erscheint, aber allgemein als Farbige gilt.) 4. Immorality Amendment Act von 1950 (dehnt die Bestimmungen des Gesetzes von 1927 aus auf Angehörige aller nichtweißen Gruppen. Von 1950 bis 1960 sind 3890 Personen nach diesem Gesetz zu Gefängnis verurteilt worden). 5. Immorality Act von 1957 (die Höchststrafe für das Vergehen nach dem Gesetz von 1950 wird auf 7 Jahre erhöht, und bereits der Versuch zu einem geschlechtlichen Verkehr wird unter Strafe gestellt). 5

Nunmehr halte ich es für dringend erforderlich, den Rechtsauffassungen des alten Israels, des Nationalsozialismus und der Apartheid Südafrikas die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen entgegenzustellen, damit ich wieder frei durchatmen kann:
Artikel 1: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Wissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.«
Artikel 2: »Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion (Anm. d. Verf.: Religionsrassismus ist das Übel unserer Zeit), politischer Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.«

Artikel 16: »Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen.«

Hier folgt noch eine zusätzliche Anmerkung zur Rassegesetzgebung im heutigen modernen Israel: Unter »Schwarze Liste soll "falsche" Ehe verhindern« heißt es in einem Artikel des Kölner-Stadt-Anzeigers 6 : »Das israelische Religionsministerium führt eine "schwarze Liste" von Israelis, die nach dem jüdischen Religionsgesetz keine Juden heiraten dürfen. Die Liste soll nach Presseberichten 10000 Namen enthalten, darunter 2000 Kinder aus "verbotenen Ehen" oder ehebrecherischen Verbindungen.

Ministeriums-Sprecher Zeev Rosenberg bestätigte die Existenz einer solchen Liste, sagte aber, sie umfasse nur 4000 Namen. In vielen Fällen sei eine Eheschließung nicht unmöglich, es müßten aber zuvor einige Abstammungsfragen geklärt werden. ... In Israel sind für Eheschließungen und Scheidungen die religiösen Gerichtshöfe zuständig. Zivile Standesämter gibt es nicht.«

Was sagt das deutsche Grundgesetz generell zum Rassismus? Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz.

Die einzigen religions-rassehygienischen Texte, die heutzutage noch in jeder Buchhandlung frei erworben werden können, sind diejenigen aus der Bibel. Diese Texte zu erwerben und zu verbreiten ist nicht strafbar. Hitlers »Mein Kampf« zu verbreiten ist strafbar!

7. Die vollständige Vernichtung ganzer Bevölkerungen auf des Lieben Gottes Befehl, 5Mose13,13 (»Gefangene werden nicht gemacht!«)

Zitat aus der Bibel (5Mose13,13):»Ihr müßt damit rechnen, daß in irgendeiner von den Städten, die der Herr, euer Gott, euch geben wird, nichtsnutzige Leute auftreten und die Bewohner dazu bringen, fremde Götter zu verehren. Wenn ihr von so etwas hört, müßt ihr nachforschen, ob es sich so verhält, und den Vorgang genau untersuchen. Wenn sich das Ge-rücht be-wahrheitet und wirklich so etwas Abscheuliches unter euch geschehen ist, müßt ihr an der betreffenden Stadt den Bann vollstrecken. Menschen und Tiere müßt ihr mit dem Schwert erschlagen und die ganze Beute auf dem Markt-platz zusammentragen. Dann zündet ihr die Stadt an und verbrennt sie samt der Beute als ein Brandopfer für den Herrn, euren Gott. Die Stadt muß in Trümmern liegen bleiben und darf nie wieder aufgebaut werden. Keiner darf etwas von dem Beutegut an sich nehmen. Wenn ihr dies alles tut, wird der Herr von seinem Zorn ablassen und euch seine Güte erweisen. Wenn ihr dem Herrn, eurem Gott, ge-horcht und alle seine Gebote befolgt, die ich euch heute verkünde, wenn ihr stets tut, was ihm gefällt, dann wird euer Volk wachsen und so zahlreich werden, wie er es euren Vorfahren gesagt hat.«

Was sagt das deutsche StGB dazu?

§ 130 ist aktuell (Aufstachelung zum Rassenhaß) sowie § 220 a Völkermord. Strafe: Bis zu fünf Jahren Freiheiststrafe bzw. lebenslange Freiheitsstrafe. Charakteristikum der Straftat: Verbrechen.

8. Des Lieben Gottes Wehrpflichtige und seine Kriegsführungsvorschriften 5Mose20,1 (»Hitlers Generäle hätten ihre Freude am Lieben Gott gehabt?«)

»Das Aufgebot des Heeres« sowie »Regelungen für die Kriegsführung«, hier veranschaulichend zitiert:

»Wenn ihr gegen Feinde ins Feld zieht, die zahlreicher sind als ihr und außerdem mit Pferden und Streitwagen ausgerüstet, dann fürchtet euch nicht. Der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, steht euch bei. Aber ehe es zum Kampf kommt, soll der Priester vor die versammelten Israeliten treten und zu ihnen sagen: "Männer von Israel, ihr zieht jetzt in den Kampf gegen eure Feinde. Seid mutig und habt keine Angst vor ihnen! Laßt euch nicht von ihrer Stärke beeindrucken; weicht nicht zurück, wenn sie angreifen. Der Herr, euer Gott, zieht mit euch. Er selbst kämpft gegen eure Feinde und hilft euch. ..."

Bevor ihr eine Stadt angreift, sollt ihr zuerst mit den Bewohnern ver-handeln und sie zur friedlichen Übergabe auffordern. Wenn sie darauf einge-hen und euch die Tore öffnen, müssen sie euch gehorchen und Zwangsarbeit für euch leisten (Anmerkung des Verf.: Nicht bezahlte Fremdarbeiter gab es also schon damals. Nazi-Speer hat schnell gelernt!). Lehnen sie das Angebot ab und wollen kämpfen, so belagert die Stadt. Wenn der Herr, euer Gott, euch dann sie-gen läßt, müßt ihr alle Männer töten. Die Frauen und Kinder, das Vieh und den übrigen Besitz dürft ihr behalten; der Herr hat es euch geschenkt. So sollt ihr ver-fahren, wenn eine Stadt weit von eurem Wohnsitz entfernt ist.

Wenn sie aber in dem Land liegt, das der Herr, euer Gott, euch geben wird, dürft ihr niemand am Leben lassen. Ihr müßt an allen den Bann vollstrecken, wie der Herr, euer Gott, es befohlen hat: An den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern und Jesubi-tern. Sonst verführen sie euch dazu, ihm untreu zu werden und alle Scheuß-lichkeiten nachzuahmen, die sie zu Ehren ihrer Götter begehen. Müßt ihr eine Stadt lange belagern, bevor ihr sie erobert, so schont die Obstpflanzungen in ihrer Umgebung; denn ihr könnt davon essen. Haut die Stämme nicht um! Oder sind etwa die Bäume auf dem Feld eure Feinde, so daß ihr sie bekämp-fen müßt? Nur Bäume, die keine eßbaren Früchte tragen, dürft ihr abhauen, um damit Belage-rungsanlagen zu bauen.«.

Den Fördermaßnahmen zur Kriegsführung mußten sich alle moralischen und sittli-chen Werte unterordnen, denn der Liebe Gott wollte es so. An dieser Stelle ist die weitere Erklärung des Begriffs Bann/Banngut nötig: Was für Jahwe ausgesondert wurde, stand unter einem Bann. »Unter dem Bann stehen« hieß in der Praxis, daß alles, was ausgesondert und der Vernichtung geweiht wurde, unbedingt vernichtet werden mußte. Diese Anweisung war sehr eng auszulegen.

Vernichtet wurden vor allem in Eroberungskriegen die gesamte Bevölkerung mit dem Bestand an Tieren. Von dieser Regel gab es praktisch keine Aus-nahme. Auch Frauen und Kinder blieben (meist) nicht verschont. Wer versuchte, sich Beute unter den Nagel zu reißen, wurde hart bestraft.
Näheres läßt sich nachlesen unter Reclams Bibellexikon, 3. verbesserte Auflage 1982, Seite 287, Dr. Eckart Otto, Professor für AT und biblische Archäologie an der Universität Hamburg: »Die über die Existenz der Stämme entscheidenden Kriege galten als Jahwe-Kriege. Sie wurden unter der Führung eines mit dem Geist Jahwes begabten charismatischen Führers (Richter) geschlagen. In äußer-ster Not konnte der über der Lade von Schilo thronende Jahwe in die Schlacht geführt werden (1Sam4). Die Erfahrung Israels in den Jahwe-Kriegen der vorstaatlichen Zeit haben sich in der kultischen Institution des Heiligen Krieges niedergeschlagen, in dessen Theorie der Krieg durch folgende Akte bestimmt war: Das Heer wird aufgeboten und versammelt sich im Lager, wo es sich auf die Schlacht vorbereitet mit kultischer Reinigung, geschlechtlicher Askese, Opfern und Buß-riten. Vor Beginn des Kampfes wird Jahwe befragt, der durch den Mund eines Pro-pheten im Erhö-rungsorakel den Sieg ankündigt. Dann wird die Schlacht mit Kriegsruf und Kriegsge-schrei eröffnet; der Gottesschrecken befällt die Feinde, verwirrt sie und bringt den Sieg. Als Abschluß wird alles Le-bende im kultischen Bann getötet. Der Krieg wird also primär von Jahwe entschieden, was ihn als Jahwe-Krieg zur kultischen Institution eines Heiligen Krieges werden läßt, der im vorderasiatischen Bereich weit verbreitete Parallelen hat.« Stimmt. Abrahamsreligionen waren um Heilige Kriege nie verlegen. Heutzutage erst recht nicht!

§ 80 des StGB hätte heutzutage dafür gesorgt, daß der Leitende Oberstaatsanwalt den Lieben Gott angeklagt hätte:

»Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft.

§ 80 a des StGB zeigt noch mehr auf: »Aufstacheln zum Angriffskrieg. Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.«
Auch hier wird sichtbar, daß der Liebe Gott nach deutschem Strafrecht bestraft worden wäre. Die Einordnung dieser Taten unter Verbrechen ist gegeben.

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Tag der letzten Bearbeitung: 08.01.07