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Vorseite Leseprobe 4 (Text leicht gekürzt):
Kapitel 3
Die gegensätzliche
Auffassung des Jesus von Nazareth zu Gottes biblischer
Gewalttätigkeit und Barbarei, enthalten in Bergpredigt
und Feldpredigt (»Jesus schuf und verehrte einen ganz
anderen Gott als den Lieben Gott der Bibel !«)
Einleitung
Das AT beschreibt einen Lieben Gott, der das
Qualitätsadjektiv »Lieb« nicht verdient. Dieser Gott,
ein Moloch, verhält sich von seinem originären
Wesen her gesehen gewalttätig, barbarisch und
unmoralisch, obwohl er von den Menschen moralisches
Handeln einklagt; und beginge er heutzutage nach dem
deutschen StGB gleiche Untaten wie früher, wäre er dann
als Verbrecher abgeurteilt worden. Auch als Rassist,
Völkermörder (nationalsozialistischer Machart).
Satirisch »Menschenmetzger« (»Leckermäulchen für
hochheilige Menschenopfer zu seinen Ehren«). Erfinder
der realistischen Selektion mit den Selektionszielen
»Verwendungsfähigkeit oder Vernichtung«. Schrittmacher
von Religions-Rassismusgesetzen (die teilweise in
wortwörtlicher Übersetzung mit praktisch
amtskirchlicher stillschweigender Duldung ab 1935 von den
Nazis abgekupfert worden waren). Pionier und Vorbildgeber
purer Vernichtungsfeldzüge zur Eroberung neuer
»Lebensräume« (durch die nationalsozialistische
Wehrmacht in Rußland nachgeahmt). Erfinder von
Kriegsführungsvorschriften wie beispielsweise
»Gefangene werden nicht gemacht« oder »die gesamte
Bevölkerung ist zu vernichten«. Auch als
unverantwortlicher, menschenverachtender Frauenfeind.
Pathologischer Gegner der Homosexuellen. Peiniger.
Schöpfer des Kadavergehorsams.
Die Bezugnahme auf das deutsche StGB hat zur Folge, daß
weitere inhaltliche Fragen nach dem mosaischen
Strafrecht, den sogenannten mosaischen Gesetzen,
einschließlich Aufarbeitung der Antworten, fällig sind.
Diese mosaischen Gesetze sind in den fünf Büchern Mose
enthalten und, so stellt das AT die Zusammenhänge dar,
alle von Gott höchstpersönlich diktiert worden. Des
Lieben Gottes offenbar gewordener Hang zur Barbarei wird
in des Lieben Gottes Gesetzen vortrefflich sichtbar. Noch
nicht wurde über Art und den Umfang von Strafen, die in
den Mosaischen Gesetzen beschrieben sind, im Einzelnen
gesprochen. Dies muß nunmehr nachgeholt werden.
Existierten Strafrecht und Barbarei im vorderasiatischen
Bereich schon vor der göttlichen Gesetzgebung in den
Büchern Mose der Bibel?
Beginnen möchte ich mit dem vom Lieben Gott
favorisierten Talionsgebot (»Wiedervergeltung« z. B.
bei Körperverletzungen: »Auge um Auge, Zahn um Zahn«);
es war im vorderasiatischen Bereich jahrtausendelang
Standard aller Bestrafungsrichtlinien, wie viele
keilschriftliche Rechtssammlungen, die mittlerweile
übersetzt worden sind, erkennen lassen. Beispiele von
keilschriftlichen Rechtssammlungen vor Mose mögen dies
verdeutlichen:
Die Rechtssammlung des Königs Hammurapi von Babylon, der
»Codex Hammurapi«. Sie wurde sorgfältig in eine Säule
aus Basalt eingemeißelt (jetziger Aufbewahrungsort:
Louvre, Paris) und gilt unter Vertretern der Jurisprudenz
allgemein als erste bedeutende Rechtssammlung der
Menschheitsgeschichte.
Weiterhin ähnliche, wenn auch weniger umfangreiche
keilschriftliche Rechtssammlungen Vorderasiens, die
hierunter folgen, haben Inhalt und Abfassung der
mosaischen Gesetze das AT deutlich beeinflußt. Hier und
besonders bei Hammurapi finden wir zum erstenmal
zuverlässige Hinweise darauf, daß beispielsweise die 10
Gebote des Lieben Gottes nicht von diesem stammen
können; was bereits existierte und Allgemeingut war,
bedurfte keiner göttlichen Gesetzestafel mehr und konnte
auch nicht mehr neu erfunden werden.
Daraus geht auch hervor, daß bei genauen Textvergleichen
der sichere Nachweis geführt werden kann, daß die
mosaischen Gesetze keinesfalls göttliche
Gesetzeserfindungen sind; Mose hat hier das
jahrtausendealte Recht der keilschriftlichen Sammlungen
umfangreich plagiiert. Was ihm ja nicht schwer fiel, denn
auch ohne vorliegende schriftliche Textüberlieferungen
waren diese Auffassungen von »law and order« längst
mündlich weitergegebenes Allgemeingut im praktisch
gesamten vorderasiatischen Bereich geworden.
Wären die mosaischen Gesetze nicht so gewalttätig
ausgefallen, wie die vorderasiatische Traditionen es
vorgaben, so hätten die Israeliten Mose wohl noch nicht
einmal für voll genommen. Auch der gewaltfreie Jesus
wurde seinerzeit nicht für voll genommen, und um es auf
den Punkt zu bringen, die Gewaltlosigkeit Jesu wird sogar
von unserem heutigen Militär immer noch nicht ernst
genommen. Sonst hätten wir nicht die Militärseelsorge
zur Unterstützung allen Gewaltdenkens bekommen.
Die letzten erhaltenen echten Ausläufer dieser
ausgesprochen harten und barbarischen Gesetzgebung finden
wir gegenwärtig noch in der Sharia des Islam und
sogenannten »Volksbräuchen der Blutrache«,
beispielsweise im Mittelmeer- und Balkanraum; wer in
einigen Ländern des Mittelmeer- und Balkanraums keine
standardisierte Vergeltung einschließlich Blutrache
übt, wird per se nicht für voll genommen.
Weiterhin sind neben Hammurapi zu erwähnen:
Das Archiv der 10.000 Tontafeln aus Ebla 7 (Besiedlung
Eblas: geschätzt ab 3500 v. Chr.),
der Codex Ur-Nammu (etwa 21. Jahrhundert v. Chr.) 8 ,
die Serie Ana Ittisu (etwa 20. Jahrhundert v. Chr.),
der Codex Lipit-Istar (nach Lipit-Istar, etwa 1885 bis
1875 v. Chr.),
das Fragment Yos 1,28 (Bruchstücke nordbabylonischen
Stadtrechts, Alter etwa wie Codex Lipit-Istar),
die Gesetze von Esunna (etwa 1790 v. Chr. entstanden),
die Hethitischen Gesetze (erhalten auf mehreren Tafeln
verschiedenen Alters der Hethiter, einem Volk mit
indogermanischer Sprache aus dem östlichen Klein-asien,
das dort schon vor 2000 v. Chr. siedelte) und
das Mittelassyrische Rechtsbuch (etwa in der Zeit von
1450 bis 1250 verfaßt).
Hier interessiert die Zwischenfrage, was nun weil
die zehn Gebote und sonstigen biblischen Gesetze des
Lieben Gottes nachweislich nicht von ihm, sondern aus
vielen Rechtssammlungen vor Abfassung der mosaischen
Gesetze stammen im sich christlich nennenden
Abendland geschehen wird.
Nichts! Denn an den theologischen Hochschulen wird ja
nicht Theologie als ernstzunehmende, vorurteilsfreie und
korrigierende Wissenschaft gelehrt, sondern einseitige
und eigennützige Kirchengläubigkeit und -frömmelei
nach vorhergegangener Genehmigung durch die Amtskirchen.
Von Bedeutung für meine Überlegungen im Rahmen dieser
Schrift ich wiederhole nur ist lediglich
die Feststellung, daß in die Köpfe der
Kindergartenkleinsten, Schüler und Theologiestudenten
einschließlich der Militärgeistlichen und der von
Militärgeistlichen heimgesuchten Soldaten immer nur
eingeschlagen wird, was die sich christlich nennenden
Amtskirchen als Einschlag erlauben. Dieses Erlaubte wird
von kritiklosen und ängstlichen sprich bescheuklappten
Menschen als richtig hingenommen und angewendet.
Beispielsweise hingenommen im Rahmen der
Militärseelsorge von Soldaten.
Zitat 9 : »Es fällt auf, daß im Codex Hammurapi im
Vergleich zu den älteren Gesetzessammlungen häufiger
die Todesstrafe angedroht wird (ca. 40mal). ... Bei
Delikten, die mit Geldbußen bestraft wurden, konnte bei
Insolvenz (Anmerkung des Verf.: Bei Zahlungsunfähigkeit,
denn Armut läßt Menschen praktisch schutzlos werden!)
des Verurteilten ersatzweise ebenfalls die Todesstrafe
verfügt werden. Mehrfach erwähnt werden abschreckende
Strafen, bei denen der Täter verstümmelt wurde.«
Man liest in den alten Texten und staunt, wie gut sich
barbarisch-gewalttätiges Gedankengut in diesen
Rechtssammlungen mit barbarisch-gewalttätigem
Gedankengut der göttlichen Gesetze des AT (mosaisches
Gesetz) vertragen.
Zu Beginn: Nähere Beschreibung von Strafen, die in
Vorläufergesetzen sowie im AT (Gottes Gesetze) angedroht
werden
Beispiele I: Grundsätze der Vergeltung bei
Körperverletzungen unterschiedlichster Art
Die Vergeltung besteht je nach überliefer-ter Ansicht
allgemein entweder aus einem finanziellen Ausgleich oder,
um die Abschreckungswirkung zu erhöhen, aus einer
handlungsgleichen Vergeltungs-strafe (Talionsgebot).
Ur-Nammu § 17: »Wenn jemand die Nase eines Mannes mit
einem Messer (?) abgeschnitten hat, zahlt er 2/3 Minen 10
Silber.«
Esunna § 42: »Wenn ein auilum (Anmerkung des Verf.:
auilum ist ein freier Bürger) die Nase eines (anderen)
auilum gebissen (und) abgerissen hat, gibt er 1 Mine
Sil-ber; (für) ein Auge (gibt er) 1 Mine; (für) einen
Zahn (gibt er) 1 Mine; (für) ein Ohr (gibt er) 1/2 Mine;
(für) eine Ohrfeige gibt er 10 Sekel Silber.«
Hammurapi § 196: »Wenn ein auilum das Auge des Sohnes
eines auilum ausgeschlagen hat, werden sie sein Auge
ausschlagen.«
Hethitische Gesetze § 13: »Wenn jemand eines freien
Mannes Nase (ab)beißt, gibt er 1 Mine Silber, und er
späht in sein Haus.« Anmerkung des Verf.: »In sein
Haus spähen« bedeutet, daß der Beschuldigte nach
Zahlung des Bußgeldes wieder frei nach Hause gehen kann.
Mittelassyrisches Rechtsbuch § 7: »Wenn eine Frau Hand
an einen amelu (Anmerkung des Verf.: amelu gleich auilum)
gelegt hat (und) sie sie angeklagt haben, wird sie 30
Minen Blei geben, (und) sie schlagen sie (mit) 20
Stockschläge(n).«
3Mose24,17: »Wer seinem Mitmenschen einen Schaden am
Körper zufügt, muß zur Strafe denselben Schaden am
eigenen Leib erleiden. Wer dem anderen einen Knochen
bricht, dem wird dafür ebenfalls ein Knochen gebrochen;
wer ihm ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, verliert
dafür selbst Auge oder Zahn.«
Beispiele II: Grundsätzliche Regelungen zur Ehe:
Ur-Nammu § 4: »Wenn die Ehefrau eines Mannes mit Hilfe
ihrer Reize einen (anderen) Mann verführt und er mit ihr
geschlafen hat, werden sie (die Behörden) die Frau
totschlagen, jener Mann aber wird freigelassen werden.«
Hammurapi § 129: »Wenn die Ehefrau eines auilum beim
(Zusammen)ruhen mit einem anderen Manne ergriffen worden
ist, binden sie (beide) und werfen sie ins Wasser. Wenn
der Herr der Ehefrau seine Ehefrau am Leben läßt, wird
auch der König seinen Sklaven am Leben lassen.«
Hethitische Gesetze § 195 A: »Wenn ein Mann bei der
Gattin seines Bruders schläft, sein Bruder aber (noch)
lebt, (ist es etwas) Ungeheuerliches.«
3Mose20,10: »Wenn jemand mit der Frau eines anderen
Israeliten Ehebruch begeht, müssen beide hingerichtet
werden.«
5Mose22,22: »Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er
mit der Frau eines anderen schläft, müssen alle beide
sterben.«
Beispiele III: Grundsätzliche Regelungen bei
Ehescheidungen
Die Ehescheidung war damals ein einseitiger Akt. Nur der
Mann konnte im damaligen Patriarchat aktiv die Scheidung
aussprechen; die Frau wurde entlassen oder verstoßen.
Ur-Nammu § 6: »Wenn sich jemand von seiner Hauptfrau
scheidet, zahlt er ihr 1 Mine Silber.«
Hammurapi § 138: »Wenn ein auilum seine ebenbürtige
Gattin, die ihm Kinder nicht geboren hat, verstoßen
will, wird er ihren Brautpreis ihr (zurück)geben und die
Mitgift, die sie aus dem Hause ihres Vaters mitgebracht
hat, wird er ihr unversehrt (wieder)herstellen; (dann)
darf er sie verstoßen.«
Mittelassyrisches Rechtsbuch § 37: »Wenn ein amelu
seine Frau verstößt, wird er ihr nach seinem Belieben
etwas geben. (Wenn es) nicht seinem Belieben
(entspricht), wird er ihr nichts geben; sie wird (dann)
leer ausgehen.«
5Mose24,1: »Gesetzt den Fall, ein Mann heiratet und
findet etwas an der Frau, das ihm zuwider ist, stellt er
ihr eine Scheidungsurkunde aus und schickt sie weg.«
Dies veranlaßt mich, auf die Langlebigkeit mosaischer
Gesetze, die sogar bis in das heutige Israel reichen, zu
schauen und darauf hinzuweisen, daß dort gegen jede
moderne und menschliche Ratio nach orthodoxem
rabbinischen Recht die Trennung der Ehepartner nur vom
Ehemann initiiert werden kann; daher auch mein Interesse
am Bericht von Inge Günther des Kölner Stadt-Anzeigers
vom 09.07.98 mit der Überschrift »Rabbi
"befreit" die Frauen«, in dem vom Notgericht
eines Rabbis die Rede ist, der jeder Frau zubilligt,
»das Recht zu besitzen, ihren Mann zu verlassen und
wenn sie will nach einer Frist von 92 Tagen
einen anderen zu heiraten.«
Beispiele IV: Garantie der besonderen Stellung der Eltern
im Familienverband als schutzbedürftige
Kleinstlebensgemeinschaft
Ziele der entsprechenden Gesetzgebung waren immer und vor
allem, den Erhalt des Staates (Reproduktion der
Bevölkerung) zu garantieren sowie das Überleben der alt
gewordenen Eltern durch ihre eigene Nachkommenschaft zu
sichern. »Lückenbüßer« für noch nicht vorhandene
Sozialversicherung und/oder Altenheime war demnach die
Großfamilie. Eine hohe Kinder-zahl bedeutete
Alterssicherung. Ohne diese Alterssicherung wäre jeder
Staat, jedes Gesellschaftsgefüge, zu damaligen Zeiten
unweigerlich zusammengebrochen!
Die Serie Ana Ittusu Tafel 7 III. 23 bis 28: »Wenn ein
Sohn zu seinem Vater sagt: Du bist nicht mein
Vater", so darf er ihn rasieren (Anmerkung des
Verf.: durch Scheren des Sohnes durch den Vater wird der
Sohn als Sklave kenntlich gemacht), ihm die Sklavenmarke
anlegen und ihn für Geld verkaufen.«
Die Serie Ana Ittusu Tafel III. 29 bis 33: »Wenn ein
Sohn zu seiner Mutter sagt: Du bist nicht meine
Mutter", werden sie ihm seine Kopfhälfte rasieren,
ihn in der Stadt herumführen und aus dem Hause (des
Vaters) verstoßen.«
Das Fragment Yos § 4: »Wenn (ein Sohn) zu seinem Vater
und zu seiner Mutter gesagt hat: Nicht mein Vater,
nicht meine Mutter (bist du)", geht er von Haus,
Feld, Pflanzung, Sklaven, Gut (und) Tieren fort. Sie
dürfen ihn (als Sklaven) für Geld zum vollen Wert
verkaufen.«
Hammurapi § 195: »Wenn ein Sohn seinen Vater geschlagen
hat, werden sie seine Hand abschneiden.«
2Mose20,12: »Ehre Vater und Mutter! Dann wirst du lange
in dem Land leben, das dir der Herr, dein Gott, gibt.«
2Mose21,15: »Wer seinen Vater oder seine Mutter
schlägt, wird mit dem Tod bestraft.«
3Mose19,3: »Jeder von euch soll seinen Vater und seine
Mutter ehren.«
3Mose20,9: »Wenn jemand seinen Vater oder seine Mutter
verflucht, begeht er ein todeswürdiges Verbrechen und
muß hingerichtet werden.«
5Mose21,18: »Gesetzt den Fall, jemand hat einen Sohn,
der so widerspen-stig und ungehorsam ist, daß er trotz
aller Strafen und Mahnungen weder auf seinen Vater noch
auf seine Mutter hört. Dann sollen ihn seine Eltern
gemeinsam zum Versammlungsplatz am Tor bringen, ihn den
Ältesten der Stadt vorführen und zu ihnen sagen:
Unser Sohn hier ist widerspenstig und will uns
nicht gehorchen. Wir können sagen, was wir wollen
er ist ein Prasser und Säufer." Dann sollen die
Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Ihr
müßt das Böse aus eurer Mitte entfernen. Alle
Israeliten sollen davon erfahren, damit sie sich
fürchten.«
5Mose27,15: »Fluch über jeden, der seine Eltern
mißachtet.«
Beispiele V: Besonders barbarische Regelungen
Codex Hammurapi § 194: »Wenn ein auilum sein Kind einer
Amme gegeben hat und sein Kind in der Hand der Amme
gestorben ist, die Amme (aber) ohne den Willen seines
Vaters und seiner Mutter ein anderes Kind (dafür) (an
die Brust) angelegt hat, werden sie sie überführen, und
sie werden, weil sie ohne (den Willen) seines Vaters und
[seiner] Mutter das fremde Kind (an die Brust) sich
angelegt hat, ihre Brüste abschneiden.«
§ 21: »Wenn ein auilum (die Mauer) ein(es) Haus(es)
aufbricht, werden sie ihn vor diesem Loche töten und ihn
aufhängen.«
§ 110: »Wenn eine naditum (Anmerkung des Verf.:
Angehörige einer bestimmten Frauenklasse) oder eine
entum (Anmerkung des Verf.: Eine hohe Priesterin), die
nicht im Kloster wohnt, (die Tür) ein(es) Bierhaus(es)
öffnet oder (gar) zum Bier in das Bierhaus eintritt,
werden sie diese Frau verbrennen.«
3Mose10,8: »Der Herr sagte zu Aaron: Wenn ein
Priester, du selbst oder einer deiner Söhne, ins heilige
Zelt geht, darf er vorher weder Wein noch Bier trinken,
sonst muß er sterben. Diese Vorschrift gilt für alle
Zukunft."« oder
4Mose3,4: »Aber Nadab und Abihu fanden den Tod, als sie
dem Herrn in der Wüste Sinai ein Weihrauchopfer
darbrachten, das er nicht vorgeschrieben hatte.« (s. a.
3Mose10,1) oder
4Mose3,10: »Aaron und seine Nachkommen aber sollen den
Priesterdienst versehen. Nur sie sind dazu befugt; jeder
andere, der sich dieses Recht anmaßt, wird mit dem Tod
bestraft.« oder
4Mose18,1: »Da sagte der Herr zu Aaron: Du und
deine Söhne und alle Leviten, ihr müßt die Folgen
tragen, wenn beim Dienst am Heiligtum irgend etwas falsch
gemacht wird; für einen Fehler beim Priesterdienst aber
trifft die Strafe dich und deine Söhne allein. Die
übrigen Männer vom Stamm Levi dürfen mit dir und
deinen Söhnen zum heiligen Zelt, dem Aufbewahrungsort
des Bundesgesetzes, kommen und euch helfen, wenn ihr dort
den Priesterdienst verseht. Sie sollen alle Arbeiten am
Zelt verrichten, aber sie dürfen auf keinen Fall den
Altar und die heiligen Geräte berühren, sonst müssen
sie sterben, und ihr mit ihnen. Ihr dürft euch von
niemand außer von den Leviten helfen lassen. ... Wenn
jemand anderes mir zu nahe kommt, wird er mit dem Tod
bestraft."«
Und nun Schlußfolgerungen aus Jesu Predigen und Leiden
Die mosaischen Talionsgebote waren Jesus von Nazareth
wohlbekannt, denn er war Jude, ist bis zu seinem Tod Jude
geblieben und hatte auch keine Zeit gefunden, eine Kirche
zu gründen. Und er lebte inmitten der israelitischen
Gesellschaft. Es gilt als sicher, daß Jesus aus einer
Großfamilie stammte. Von den leiblichen Geschwistern
Jesu sind nur Brüder dem Namen nach bekannt: Jakobus
(der spätere Leiter der christlichen Urgemeinde in
Jerusalem, Herrenbruder" und Jakobus der
Gerechte" genannt), Judas, Joses, Josef und Simon
(Mk6,3). Die Schwestern sind lediglich pauschal als
solche erwähnt. Daß sie nicht namentlich erwähnt
werden, hängt wohl mit dem minderen Ansehen zusammen,
das Frauen in der damaligen Zeit genossen.
Jesu niedriger sozialer Status läßt vermuten, daß die
materielle Not, in der er ständig lebte, ihm keine oder
kaum Zeit ließ, sich schulisch zu bilden und sich über
das mosaische Gesetz ausführlich zu informieren
geschweige denn, sich »durchzulesen«. Es ist zu
vermuten, daß Jesus nicht lesen und schreiben konnte,
obwohl einige Bibelstellen sich kurz mit seinen
angeblichen Schreibkünsten befassen.
Aber die Anwendung etlicher barbarischer Gesetze Mose hat
er zumindest im täglichen Leben erleben müssen. Die
Menschen seiner Umgebung waren gezwungen, nach den
mosaischen Gesetzen zu leben, und an den Gesetzen rieb er
sich mehr und mehr. Hat er erkannt, daß die mosaischen
Gesetze teilweise »gut« (beispielsweise friedfertig)
und teilweise »böse« (beispielsweise voll
Gewaltvorschriften) waren, also jeweils so auslegbar,
daß sich jeder beliebig bedienen konnte? Sicher. Er
konnte sich aber mit den barbarischen Härten und dem
Gewaltdenken der jüdischen Rechtsprechung nicht
abfinden. Dies ist erkennbar. Woraus zu entnehmen ist,
daß Jesus einfühlsam und sehr bedeutsam
herzensgebildet war. Aus diesem Grund ist Jesus bis heute
das hell leuchtende Vorbild geblieben.
Jesus stand im Gegensatz zur Tempelpriesterschaft seiner
Zeit mit ihrer nutznießerischen Anwendung mosaischer
Gesetze (in die eigene Tasche wirtschaften nennt man das;
vor allem die pecuniär-eigennützigen Opferforderungen
der Tempelpriesterschaft gemäß mosaischer Gesetze
rechnen hierzu. In seinen Predigten während seiner
Wanderschaft predigte und protestierte Jesus unablässig
gegen Gewalt und für Friedfertigkeit). Viele zentrale
jesuanische Aussagen stehen im krassen Widerspruch zu des
Lieben Gottes Anweisungen aus den mosaischen Gesetzen.
Jesus stand zum Lieben Gott des AT im direktem Gegensatz
und war des Lieben Gottes Gegner
Ja, er war der reale und radikale Gegner des Lieben
Gottes des AT, und wenn er über Gott sprach, meinte er
ein ganz anderes Gottesbild: Abba, Väterchen. Sogar der
stockkatholische Herderverlag, der das Buch mit dem
bedeutsamen Titel »Verehren wir den falschen Gott?«
herausgegeben hatte, feilte mit an der zunehmenden Kritik
des allgemein überlieferten Gottesbildes, das ja
bekanntermaßen ein Gotteszerrbild für Frömmeln, Filz,
Eigensucht, Anhäufung irdischen Reichtums,
Machtverfestigung kirchlicher auch staatlicher
Institutionen und ausbeuterischer
Menschenverdummung geworden ist. Mittlerweile bin ich zur
begründeten Überzeugung gelangt, daß die Mitglieder
aller Abrahamsreligionen den falschen Gott verehren.
Sofern es überhaupt einen Gott gibt. Aber dies ist ein
ganz anderes Thema, das hier nicht relevant ist.
Somit hat die christliche Militärseelsorge nirgends mehr
ein Fundament, auf dem sie religiös, intellektuell,
moralisch und geschichtlich aufbauen könnte.
Einige Betrachtungen über Jesu Logien
Von Jesus sind einige Logien (Weisheitssprüche) bekannt,
die ganz besonders im Matthäus- und Lukasevangelium in
Berg- und Feldpredigt fast übereinstimmend überliefert
worden sind; es ist anzunehmen, daß sie die zentrale
Botschaft vom Wollen des Jesus darstellen. Es ist auch
anzunehmen, daß es einst eine mündlich überlieferte
sogenannte »Logienquelle« gegeben hat; der Inhalt ist
anscheinend ersatzlos (ohne Wunsch nach schriftlicher
Aufbewahrung?) in die ersten drei Evangelien
eingearbeitet worden, so daß diese Logienquelle
möglicherweise eines Tages wenn auch nicht mit
ganzer Sicherheit rekonstruiert werden könnte.
Bedauerlicherweise ist von allem, was Jesus getan und
gesagt haben soll, nur ein winziger Teil als echt
anzusehen. Dies ist auch kein Wunder, denn seine Taten
und Worte sind rund vier Jahrzehnte lang ab seinem
gewaltsamen Tod nur mündlich überliefert worden, ehe
der erste Evangelist, Markus, damit begann, den
Restbestand an Überlieferungen zu sichten, aufzuzeichnen
und sogar eigene fromme Erfindungen für den
gottesdienstlichen Gebrauch in den Urgemeinden
hinzuzufügen. Alle Evangelisten hatten Jesus nicht
persönlich gekannt und verließen sich auf mündlich
weitergegebene Erinnerungen einfacher Menschen. Eine vier
Jahrzehnte lang andauernde mündliche Weitergabe ist aus
verständlichen Gründen der Tod der Echtheit
überlieferter Taten und Logien, so daß wir gezwungen
sind, das zu suchen, was durch den Wust von Evangelien
»als wie echt aussehend« durchscheint. Das gleiche
Problem haben übrigens die Muslime, denn der Koran
jahrelang von Mohammeds Schülern auswendig
gelernt und mündlich überliefert wurde erst nach
Mohammeds Tod nach und nach aufgezeichnet.
Als der letzte Evangelist daranging, das
Johannesevangelium zu verfassen, waren sogar rund siebzig
Jahre nach Jesu Tod vergangen. Das Johannesevangelium ist
relativ schwärmerische Komposition eines kaum
nachvollziehbaren Gefühl-Schwulstes.
Was mich anspornt, weiter auf Logien dieses Jesus zu
schauen, ist die alte Tradition der praktischen Bewahrung
und Anwendung seines wichtigsten Gedankenguts. Dieses
dürfte unstreitig sein Hang zur Gewaltlosigkeit sein.
Seine Gewaltlosigkeit scheint besonders in den folgenden
drei Logien der Bergpredigt deutlich durch, so daß ich
die Texte zitiere.
1. Vom Töten:
»Mt 5,21: »Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt
worden ist: Du sollst nicht töten; wer aber jemand
tötet, soll dem Gericht verfallen sein." Ich aber
sage euch: Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll
dem Gericht verfallen sein; und wer zu seinem Bruder
sagt: Du Dummkopf", soll dem Spruch des Hohen
Rates verfallen sein; wer aber zu ihm sagt: Du
Narr!", soll dem Feuer der Hölle verfallen sein.«
2. Von der Feindesliebe: Mt 5,43: »Ihr habt gehört,
daß gesagt worden ist: Du sollst deinen Nächsten
lieben und deinen Feind hassen." Ich aber sage euch:
Liebet eure Feinde und betet für die, die euch
verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel
werdet; denn er läßt seine Sonne aufgehen über Böse
und Gute, und er läßt regnen über Gerechte und
Ungerechte. Wenn ihr nämlich nur die liebt, die euch
lieben, welchen Lohn könnt ihr dafür erwarten? Tun das
nicht auch die Zöllner (Anmerkung des Verf.: Als
Zöllner wurden die Steuereintreiber bezeichnet, die
Abgaben für die römischen Besatzer erpreßten und somit
verhaßt waren)? Und wenn ihr nur eure Brüder grüßt,
was tut ihr damit Besonderes? Tun das nicht auch die
Heiden? Ihr sollt also vollkommen sein, wie es auch euer
himmlischer Vater ist.«
3. Von der Vergeltung: Mt 5,38: »Ihr habt gehört, daß
gesagt worden ist: Auge für Auge und Zahn für
Zahn". Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch
etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich
einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch
die andere hin. Und wenn dich einer vor Gericht bringen
will, um dir das Hemd wegzunehmen, dann laß ihm auch den
Mantel. Und wenn dich einer zwingen will, eine Meile mit
ihm zu gehen, dann geh zwei mit ihm. Wer dich bittet, dem
gib, und wer von dir borgen will, den weise nicht ab.«
Diese drei Logien stehen dem Gewaltdenken des Lieben
Gottes im direkten Gegensatz gegenüber, was hiermit
leicht nachgewiesen werden kann; der Liebe Gott ist der
Gewalttäter, der tötet und töten läßt. Der Liebe
Gott diktierte Gesetze, die auf Vergeltung und besonders
auf Vergeltungstöten basierten.
An diese drei Logien des Jesus nicht an die
Gesetzgebung des Lieben Gottes des AT fühlten
sich die Urchristen rund dreihundert Jahre lang gebunden.
Bis 325 n. Chr., als der Kaiser Konstantin das Konzil zu
Nizäa einberief.
Vor 325 n. Chr. gab es für Christen der Urgemeinden
feste Verhaltensregeln, die streng im Sinne der
jesuanischen Logien eingehalten wurden.
Auf Seite 249 seiner »Kriminalgeschichte des
Christentums« zitiert Karlheinz Deschner: » ... und in
Übereinstimmung mit den neutestamentlichen
Tötungsverboten wird im Christentum der ersten drei
Jahrhunderte nirgends der Kriegsdienst erlaubt! ... «
Auf Seite 250 vermerkt Deschner: »Clemens Alexandrinus
geht bis zur Ablehnung von Militärmusik ( wie,
aus andren Gründen, noch Albert Einstein, nach dem
jeder, der im Gleichschritt gern nach Musik marschiert,
sein Gehirn aus Versehen" bekommen hat). ...
Einem Soldaten, der seinen Dienst bei einem
Statthalter verrichtet, sage man, daß er keine
Hinrichtung vollziehe", lehrt Hippolyt in seiner
Apostolischen Überlieferung". Wer die
Schwertgewalt oder die Verwaltung einer Stadt innehat,
wer den Purpur trägt, trete ab, oder man weise ihn
zurück. Wenn ein Taufbewerber oder ein Gläubiger Soldat
werden will, dann weise man ihn zurück"; ... Man
war also konsequent gegen das Töten eines Menschen,
gleich aus welchem Grund und mit welchem Recht: auf dem
Schlachtfeld, bei Notwehr, im Zirkus oder im
Strafprozeß.«
Auf Seite 519 zitiert Karlheinz Deschner den großen
Shelley: »Von dem Augenblick, da ein Mann Soldat ist,
wird er zum Sklaven ... Man lehrt ihn die Verachtung
menschlichen Lebens und Leidens ... Er steht tiefer als
ein Mörder; ... ein Berufssoldat ist über alle Begriffe
verabscheuungswürdig und verächtlich.«
Auf Seite 254 ist vermerkt: »Ein Jahrhundert nach der
Synode von Arles 102 Jahre später
schließt ein christlicher Kaisererlaß (Anmerkung des
Verf.: Gemeint ist Konstantin der Große) alle
Nichtchristen vom Heer aus: Massenmord ist jetzt
endgültig Sache von Christen. Und seit eineinhalb
Jahrtausenden finden die christlichen Gottesgelehrten
sich nicht nur damit ab sie finden es gut.«
Der Kaiser, der dies alles änderte, berief das Konzil
nicht nur ein, sondern übernahm auch gewaltsam die
Leitung. Hier ein treffendes Zitat aus »Der zensierte
Jesus« von Anton Mayer, 1983, Walter-Verlag Olten, S.
86:
»Da reisen 325 die vom Kaiser ernannten Bischöfe auf
Staatskosten an. Vom Hofe ausgehalten, versammeln sie
sich im Festsaal des Palastes. An den Längsseiten
sitzend, erwarten sie schweigend ihren Herrn (Anmerkung
des Verf.: Kaiser Konstantin). Er erscheint im
edelsteinbesetzten Purpurmantel und nimmt auf goldenem
Sessel Platz. Nicht getauft, führt er den Vorsitz.
Während die heidnischen" Priester dem
brutalen Folterer und mehrfachen Mörder die Entsühnung
verweigern, anerkennen ihn die christlichen"
Bischöfe als Stellvertreter Christi". Als
solcher hat er das Recht, die christologischen Formeln
vorzuschlagen. Die Bischöfe stimmen zu.«
Erbarmungslose Päpste machten später aus Jesus eine Art
»notariell beglaubigten Papst-Vorläufer«, nannten sich
seitdem »Stellvertreter Gottes« oder »Stellvertreter
Christi auf Erden«, und mit Jesus als Rückendeckung
reklamierten Päpste ihre »Unfehlbarkeit in Glaubens-
und Sittenlehre«. Und die Päpste mißbrauchten das
gutgläubige Volk bis auf den heutigen Tag.
Den unauffälligsten korrupten Vorteil bastelten sich
jene zurecht, die ausschließlich frömmlerisch veranlagt
waren und teilweise davon sehr gut als Berufschristen
lebten und leben: Halleluja-Freaks, Weihrauch-Fans und
Gnade-durch-Erlösung-Komplizen, und so machten diese aus
dem Christentum eine überwiegend kitschig-sentimentale
bis süßlich-druckvolle »Herz-Jesu-Show« was
ich persönlich seit Jahren als »frömmlerisches
Onanieren« bezeichne11 .
Daher ein Beispiel-Zitat aus der
Frömmler-Onanieren-Ebene (Gedicht 12 von Benjamin
Schmolck):
»Seele, geh nach Golgatha. Setz dich unter Jesu Kreuze
und bedenke, was dich da für ein Trieb zur Buße reize.
Härter wärst du noch als Stein, könntest du hier
fühllos sein?
Schaue doch das Jammerbild zwischen Erd und Himmel
hangen,
wie sein Blut in Strömen quillt, daß ihm alle Kraft
vergangen.
Schau, ach schau - erschrickst du nicht? Wie sein
sterbend Aug ihm bricht!
O Lamm Gottes ohne Schuld! Alles das hab ich verschuldet,
und du hast aus freier Huld Pein und Schmach für mich
erduldet.
Aus der ewgen Feuersglut mich zu retten fließt
dein Blut.
Herr, was kann ich dafür, daß du mich so liebtest,
geben?
Nimm, was ich vermag, von mir, dir, nur dir gehört mein
Leben!
Wie du mein, so will ich dein, lebend, leidend, sterbend
sein.«
Aus dem ursprünglich rauhen, spröden, beachtlich
unbequemen und weitgehend an sozialen Bedürfnissen der
einfachen und armen Menschen orientierten gewaltlosen
Bergpredigt-Christentum, das bei genauerem Hinsehen
weitgehend eine ungewöhnliche moralische Soziallehre
ist, wurde stromlinienförmig geglättetes Frömmlertum
um des frömmlerischen Onanierens willen; eine barocke
Religion des Reichtums und der finanziellen
Verschwendungssucht für devot schief zu haltende Köpfe,
würdevoll schreitende, nur scheinbar demutsvoll singende
und salbungsvoll betende moderne Pharisäer, auch für
nicht wenige Spitzbuben, Strolche, Mafiosi, Mörder und
Gangster, die sich seit Konstantin dem Großen, dem
bekannten Gewaltverbrecher, der staatlich einverleibten
Religion mit Namen Christentum anschlossen, weil sich das
Christentum prächtig zur gewaltsamen Unterdrückung der
Einfachen und Armen eignete, denn die Einfachen und
Armen, also die Unterschichtigen, schauten unkritisch
ohne zu begreifen, was vorging auf diese
neuen Heiligen und beteten ihnen nach.
Schlußbemerkung und Zusammenfassung zu diesem Kapitel
Es bleibt im Hinblick auf das Thema Militärseelsorge
festzuhalten, 325 n. Chr. hieß es »Heiden raus aus der
Armee« und »Christen rein in die Armee«. Seit dieser
Zeit gibt es überhaupt erst sich christlich nennende
Geistliche, die in allen Armeen des sich christlich
nennenden Abendlandes die Soldaten im Rahmen einer
sogenannten »Militärseelsorge« begleiteten und in
Vorbereitung und Durchführung von Kriegen die Soldaten
ob sie wollten oder nicht »auf
Vordermann« brachten. Vorher hätte sich im sogenannten
Urchristentum diese Vermutung dürfte stimmen!
jeder Geistliche geschämt, mit dem Militär
zusammenzuarbeiten.
Siehe auch Link "Leseprobe" zum Buch »Vom
Glockenklang zum Kriegsgesang«
mit ausführlicheren Angaben sowie einer Statistik
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