Buch Militaerseelsorge
Die zweite Kreuzigung Jesu?
Hier: Leseproben

Militärseelsorge, Soldatenverdummung, Töten, Moral, Bibelkritik, Kirchenkritik, Religionskritik, Bundeswehr, Militär, Christentum, Bergpredigt, Soldatenmissbrauch

1973 - 2003
30 Jahre Verlag

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Leseprobe 4 (Text leicht gekürzt):

Kapitel 3

Die gegensätzliche Auffassung des Jesus von Nazareth zu Gottes biblischer Gewalttätigkeit und Barbarei, enthalten in Bergpredigt und Feldpredigt (»Jesus schuf und verehrte einen ganz anderen Gott als den Lieben Gott der Bibel !«)

Einleitung

Das AT beschreibt einen Lieben Gott, der das Qualitätsadjektiv »Lieb« nicht verdient. Dieser Gott, ein Moloch, verhält sich – von seinem originären Wesen her gesehen – gewalttätig, barbarisch und unmoralisch, obwohl er von den Menschen moralisches Handeln einklagt; und beginge er heutzutage nach dem deutschen StGB gleiche Untaten wie früher, wäre er dann als Verbrecher abgeurteilt worden. Auch als Rassist, Völkermörder (nationalsozialistischer Machart). Satirisch »Menschenmetzger« (»Leckermäulchen für hochheilige Menschenopfer zu seinen Ehren«). Erfinder der realistischen Selektion mit den Selektionszielen »Verwendungsfähigkeit oder Vernichtung«. Schrittmacher von Religions-Rassismusgesetzen (die teilweise in wortwörtlicher Übersetzung mit praktisch amtskirchlicher stillschweigender Duldung ab 1935 von den Nazis abgekupfert worden waren). Pionier und Vorbildgeber purer Vernichtungsfeldzüge zur Eroberung neuer »Lebensräume« (durch die nationalsozialistische Wehrmacht in Rußland nachgeahmt). Erfinder von Kriegsführungsvorschriften wie beispielsweise »Gefangene werden nicht gemacht« oder »die gesamte Bevölkerung ist zu vernichten«. Auch als unverantwortlicher, menschenverachtender Frauenfeind. Pathologischer Gegner der Homosexuellen. Peiniger. Schöpfer des Kadavergehorsams.

Die Bezugnahme auf das deutsche StGB hat zur Folge, daß weitere inhaltliche Fragen nach dem mosaischen Strafrecht, den sogenannten mosaischen Gesetzen, einschließlich Aufarbeitung der Antworten, fällig sind. Diese mosaischen Gesetze sind in den fünf Büchern Mose enthalten und, so stellt das AT die Zusammenhänge dar, alle von Gott höchstpersönlich diktiert worden. Des Lieben Gottes offenbar gewordener Hang zur Barbarei wird in des Lieben Gottes Gesetzen vortrefflich sichtbar. Noch nicht wurde über Art und den Umfang von Strafen, die in den Mosaischen Gesetzen beschrieben sind, im Einzelnen gesprochen. Dies muß nunmehr nachgeholt werden.

Existierten Strafrecht und Barbarei im vorderasiatischen Bereich schon vor der göttlichen Gesetzgebung in den Büchern Mose der Bibel?

Beginnen möchte ich mit dem vom Lieben Gott favorisierten Talionsgebot (»Wiedervergeltung« z. B. bei Körperverletzungen: »Auge um Auge, Zahn um Zahn«); es war im vorderasiatischen Bereich jahrtausendelang Standard aller Bestrafungsrichtlinien, wie viele keilschriftliche Rechtssammlungen, die mittlerweile übersetzt worden sind, erkennen lassen. Beispiele von keilschriftlichen Rechtssammlungen vor Mose mögen dies verdeutlichen:

Die Rechtssammlung des Königs Hammurapi von Babylon, der »Codex Hammurapi«. Sie wurde sorgfältig in eine Säule aus Basalt eingemeißelt (jetziger Aufbewahrungsort: Louvre, Paris) und gilt unter Vertretern der Jurisprudenz allgemein als erste bedeutende Rechtssammlung der Menschheitsgeschichte.

Weiterhin ähnliche, wenn auch weniger umfangreiche keilschriftliche Rechtssammlungen Vorderasiens, die hierunter folgen, haben Inhalt und Abfassung der mosaischen Gesetze das AT deutlich beeinflußt. Hier und besonders bei Hammurapi finden wir zum erstenmal zuverlässige Hinweise darauf, daß beispielsweise die 10 Gebote des Lieben Gottes nicht von diesem stammen können; was bereits existierte und Allgemeingut war, bedurfte keiner göttlichen Gesetzestafel mehr und konnte auch nicht mehr neu erfunden werden.

Daraus geht auch hervor, daß bei genauen Textvergleichen der sichere Nachweis geführt werden kann, daß die mosaischen Gesetze keinesfalls göttliche Gesetzeserfindungen sind; Mose hat hier das jahrtausendealte Recht der keilschriftlichen Sammlungen umfangreich plagiiert. Was ihm ja nicht schwer fiel, denn auch ohne vorliegende schriftliche Textüberlieferungen waren diese Auffassungen von »law and order« längst mündlich weitergegebenes Allgemeingut im praktisch gesamten vorderasiatischen Bereich geworden.

Wären die mosaischen Gesetze nicht so gewalttätig ausgefallen, wie die vorderasiatische Traditionen es vorgaben, so hätten die Israeliten Mose wohl noch nicht einmal für voll genommen. Auch der gewaltfreie Jesus wurde seinerzeit nicht für voll genommen, und um es auf den Punkt zu bringen, die Gewaltlosigkeit Jesu wird sogar von unserem heutigen Militär immer noch nicht ernst genommen. Sonst hätten wir nicht die Militärseelsorge zur Unterstützung allen Gewaltdenkens bekommen.

Die letzten erhaltenen echten Ausläufer dieser ausgesprochen harten und barbarischen Gesetzgebung finden wir gegenwärtig noch in der Sharia des Islam und sogenannten »Volksbräuchen der Blutrache«, beispielsweise im Mittelmeer- und Balkanraum; wer in einigen Ländern des Mittelmeer- und Balkanraums keine standardisierte Vergeltung einschließlich Blutrache übt, wird per se nicht für voll genommen.

Weiterhin sind neben Hammurapi zu erwähnen:

Das Archiv der 10.000 Tontafeln aus Ebla 7 (Besiedlung Eblas: geschätzt ab 3500 v. Chr.),

der Codex Ur-Nammu (etwa 21. Jahrhundert v. Chr.) 8 ,

die Serie Ana Ittisu (etwa 20. Jahrhundert v. Chr.),

der Codex Lipit-Istar (nach Lipit-Istar, etwa 1885 bis 1875 v. Chr.),

das Fragment Yos 1,28 (Bruchstücke nordbabylonischen Stadtrechts, Alter etwa wie Codex Lipit-Istar),

die Gesetze von Esunna (etwa 1790 v. Chr. entstanden),

die Hethitischen Gesetze (erhalten auf mehreren Tafeln verschiedenen Alters der Hethiter, einem Volk mit indogermanischer Sprache aus dem östlichen Klein-asien, das dort schon vor 2000 v. Chr. siedelte) und

das Mittelassyrische Rechtsbuch (etwa in der Zeit von 1450 bis 1250 verfaßt).

Hier interessiert die Zwischenfrage, was nun – weil die zehn Gebote und sonstigen biblischen Gesetze des Lieben Gottes nachweislich nicht von ihm, sondern aus vielen Rechtssammlungen vor Abfassung der mosaischen Gesetze stammen – im sich christlich nennenden Abendland geschehen wird.

Nichts! Denn an den theologischen Hochschulen wird ja nicht Theologie als ernstzunehmende, vorurteilsfreie und korrigierende Wissenschaft gelehrt, sondern einseitige und eigennützige Kirchengläubigkeit und -frömmelei nach vorhergegangener Genehmigung durch die Amtskirchen. Von Bedeutung für meine Überlegungen im Rahmen dieser Schrift – ich wiederhole nur – ist lediglich die Feststellung, daß in die Köpfe der Kindergartenkleinsten, Schüler und Theologiestudenten einschließlich der Militärgeistlichen und der von Militärgeistlichen heimgesuchten Soldaten immer nur eingeschlagen wird, was die sich christlich nennenden Amtskirchen als Einschlag erlauben. Dieses Erlaubte wird von kritiklosen und ängstlichen sprich bescheuklappten Menschen als richtig hingenommen und angewendet. Beispielsweise hingenommen im Rahmen der Militärseelsorge von Soldaten.

Zitat 9 : »Es fällt auf, daß im Codex Hammurapi im Vergleich zu den älteren Gesetzessammlungen häufiger die Todesstrafe angedroht wird (ca. 40mal). ... Bei Delikten, die mit Geldbußen bestraft wurden, konnte bei Insolvenz (Anmerkung des Verf.: Bei Zahlungsunfähigkeit, denn Armut läßt Menschen praktisch schutzlos werden!) des Verurteilten ersatzweise ebenfalls die Todesstrafe verfügt werden. Mehrfach erwähnt werden abschreckende Strafen, bei denen der Täter verstümmelt wurde.«

Man liest in den alten Texten und staunt, wie gut sich barbarisch-gewalttätiges Gedankengut in diesen Rechtssammlungen mit barbarisch-gewalttätigem Gedankengut der göttlichen Gesetze des AT (mosaisches Gesetz) vertragen.

Zu Beginn: Nähere Beschreibung von Strafen, die in Vorläufergesetzen sowie im AT (Gottes Gesetze) angedroht werden

Beispiele I: Grundsätze der Vergeltung bei Körperverletzungen unterschiedlichster Art

Die Vergeltung besteht je nach überliefer-ter Ansicht allgemein entweder aus einem finanziellen Ausgleich oder, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen, aus einer handlungsgleichen Vergeltungs-strafe (Talionsgebot).

Ur-Nammu § 17: »Wenn jemand die Nase eines Mannes mit einem Messer (?) abgeschnitten hat, zahlt er 2/3 Minen 10 Silber.«

Esunna § 42: »Wenn ein auilum (Anmerkung des Verf.: auilum ist ein freier Bürger) die Nase eines (anderen) auilum gebissen (und) abgerissen hat, gibt er 1 Mine Sil-ber; (für) ein Auge (gibt er) 1 Mine; (für) einen Zahn (gibt er) 1 Mine; (für) ein Ohr (gibt er) 1/2 Mine; (für) eine Ohrfeige gibt er 10 Sekel Silber.«

Hammurapi § 196: »Wenn ein auilum das Auge des Sohnes eines auilum ausgeschlagen hat, werden sie sein Auge ausschlagen.«

Hethitische Gesetze § 13: »Wenn jemand eines freien Mannes Nase (ab)beißt, gibt er 1 Mine Silber, und er späht in sein Haus.« Anmerkung des Verf.: »In sein Haus spähen« bedeutet, daß der Beschuldigte nach Zahlung des Bußgeldes wieder frei nach Hause gehen kann.

Mittelassyrisches Rechtsbuch § 7: »Wenn eine Frau Hand an einen amelu (Anmerkung des Verf.: amelu gleich auilum) gelegt hat (und) sie sie angeklagt haben, wird sie 30 Minen Blei geben, (und) sie schlagen sie (mit) 20 Stockschläge(n).«

3Mose24,17: »Wer seinem Mitmenschen einen Schaden am Körper zufügt, muß zur Strafe denselben Schaden am eigenen Leib erleiden. Wer dem anderen einen Knochen bricht, dem wird dafür ebenfalls ein Knochen gebrochen; wer ihm ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, verliert dafür selbst Auge oder Zahn.«

Beispiele II: Grundsätzliche Regelungen zur Ehe:

Ur-Nammu § 4: »Wenn die Ehefrau eines Mannes mit Hilfe ihrer Reize einen (anderen) Mann verführt und er mit ihr geschlafen hat, werden sie (die Behörden) die Frau totschlagen, jener Mann aber wird freigelassen werden.«

Hammurapi § 129: »Wenn die Ehefrau eines auilum beim (Zusammen)ruhen mit einem anderen Manne ergriffen worden ist, binden sie (beide) und werfen sie ins Wasser. Wenn der Herr der Ehefrau seine Ehefrau am Leben läßt, wird auch der König seinen Sklaven am Leben lassen.«

Hethitische Gesetze § 195 A: »Wenn ein Mann bei der Gattin seines Bruders schläft, sein Bruder aber (noch) lebt, (ist es etwas) Ungeheuerliches.«

3Mose20,10: »Wenn jemand mit der Frau eines anderen Israeliten Ehebruch begeht, müssen beide hingerichtet werden.«

5Mose22,22: »Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er mit der Frau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben.«

Beispiele III: Grundsätzliche Regelungen bei Ehescheidungen

Die Ehescheidung war damals ein einseitiger Akt. Nur der Mann konnte im damaligen Patriarchat aktiv die Scheidung aussprechen; die Frau wurde entlassen oder verstoßen.

Ur-Nammu § 6: »Wenn sich jemand von seiner Hauptfrau scheidet, zahlt er ihr 1 Mine Silber.«

Hammurapi § 138: »Wenn ein auilum seine ebenbürtige Gattin, die ihm Kinder nicht geboren hat, verstoßen will, wird er ihren Brautpreis ihr (zurück)geben und die Mitgift, die sie aus dem Hause ihres Vaters mitgebracht hat, wird er ihr unversehrt (wieder)herstellen; (dann) darf er sie verstoßen.«

Mittelassyrisches Rechtsbuch § 37: »Wenn ein amelu seine Frau verstößt, wird er ihr nach seinem Belieben etwas geben. (Wenn es) nicht seinem Belieben (entspricht), wird er ihr nichts geben; sie wird (dann) leer ausgehen.«

5Mose24,1: »Gesetzt den Fall, ein Mann heiratet und findet etwas an der Frau, das ihm zuwider ist, stellt er ihr eine Scheidungsurkunde aus und schickt sie weg.«

Dies veranlaßt mich, auf die Langlebigkeit mosaischer Gesetze, die sogar bis in das heutige Israel reichen, zu schauen und darauf hinzuweisen, daß dort gegen jede moderne und menschliche Ratio nach orthodoxem rabbinischen Recht die Trennung der Ehepartner nur vom Ehemann initiiert werden kann; daher auch mein Interesse am Bericht von Inge Günther des Kölner Stadt-Anzeigers vom 09.07.98 mit der Überschrift »Rabbi "befreit" die Frauen«, in dem vom Notgericht eines Rabbis die Rede ist, der jeder Frau zubilligt, »das Recht zu besitzen, ihren Mann zu verlassen und – wenn sie will – nach einer Frist von 92 Tagen einen anderen zu heiraten.«

Beispiele IV: Garantie der besonderen Stellung der Eltern im Familienverband als schutzbedürftige Kleinstlebensgemeinschaft

Ziele der entsprechenden Gesetzgebung waren immer und vor allem, den Erhalt des Staates (Reproduktion der Bevölkerung) zu garantieren sowie das Überleben der alt gewordenen Eltern durch ihre eigene Nachkommenschaft zu sichern. »Lückenbüßer« für noch nicht vorhandene Sozialversicherung und/oder Altenheime war demnach die Großfamilie. Eine hohe Kinder-zahl bedeutete Alterssicherung. Ohne diese Alterssicherung wäre jeder Staat, jedes Gesellschaftsgefüge, zu damaligen Zeiten unweigerlich zusammengebrochen!

Die Serie Ana Ittusu Tafel 7 III. 23 bis 28: »Wenn ein Sohn zu seinem Vater sagt: „Du bist nicht mein Vater", so darf er ihn rasieren (Anmerkung des Verf.: durch Scheren des Sohnes durch den Vater wird der Sohn als Sklave kenntlich gemacht), ihm die Sklavenmarke anlegen und ihn für Geld verkaufen.«

Die Serie Ana Ittusu Tafel III. 29 bis 33: »Wenn ein Sohn zu seiner Mutter sagt: „Du bist nicht meine Mutter", werden sie ihm seine Kopfhälfte rasieren, ihn in der Stadt herumführen und aus dem Hause (des Vaters) verstoßen.«

Das Fragment Yos § 4: »Wenn (ein Sohn) zu seinem Vater und zu seiner Mutter gesagt hat: „Nicht mein Vater, nicht meine Mutter (bist du)", geht er von Haus, Feld, Pflanzung, Sklaven, Gut (und) Tieren fort. Sie dürfen ihn (als Sklaven) für Geld zum vollen Wert verkaufen.«

Hammurapi § 195: »Wenn ein Sohn seinen Vater geschlagen hat, werden sie seine Hand abschneiden.«

2Mose20,12: »Ehre Vater und Mutter! Dann wirst du lange in dem Land leben, das dir der Herr, dein Gott, gibt.«

2Mose21,15: »Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.«

3Mose19,3: »Jeder von euch soll seinen Vater und seine Mutter ehren.«

3Mose20,9: »Wenn jemand seinen Vater oder seine Mutter verflucht, begeht er ein todeswürdiges Verbrechen und muß hingerichtet werden.«

5Mose21,18: »Gesetzt den Fall, jemand hat einen Sohn, der so widerspen-stig und ungehorsam ist, daß er trotz aller Strafen und Mahnungen weder auf seinen Vater noch auf seine Mutter hört. Dann sollen ihn seine Eltern gemeinsam zum Versammlungsplatz am Tor bringen, ihn den Ältesten der Stadt vorführen und zu ihnen sagen: „Unser Sohn hier ist widerspenstig und will uns nicht gehorchen. Wir können sagen, was wir wollen – er ist ein Prasser und Säufer." Dann sollen die Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Ihr müßt das Böse aus eurer Mitte entfernen. Alle Israeliten sollen davon erfahren, damit sie sich fürchten.«

5Mose27,15: »Fluch über jeden, der seine Eltern mißachtet.«

Beispiele V: Besonders barbarische Regelungen

Codex Hammurapi § 194: »Wenn ein auilum sein Kind einer Amme gegeben hat und sein Kind in der Hand der Amme gestorben ist, die Amme (aber) ohne den Willen seines Vaters und seiner Mutter ein anderes Kind (dafür) (an die Brust) angelegt hat, werden sie sie überführen, und sie werden, weil sie ohne (den Willen) seines Vaters und [seiner] Mutter das fremde Kind (an die Brust) sich angelegt hat, ihre Brüste abschneiden.«

§ 21: »Wenn ein auilum (die Mauer) ein(es) Haus(es) aufbricht, werden sie ihn vor diesem Loche töten und ihn aufhängen.«

§ 110: »Wenn eine naditum (Anmerkung des Verf.: Angehörige einer bestimmten Frauenklasse) oder eine entum (Anmerkung des Verf.: Eine hohe Priesterin), die nicht im Kloster wohnt, (die Tür) ein(es) Bierhaus(es) öffnet oder (gar) zum Bier in das Bierhaus eintritt, werden sie diese Frau verbrennen.«

3Mose10,8: »Der Herr sagte zu Aaron: „Wenn ein Priester, du selbst oder einer deiner Söhne, ins heilige Zelt geht, darf er vorher weder Wein noch Bier trinken, sonst muß er sterben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft."« oder

4Mose3,4: »Aber Nadab und Abihu fanden den Tod, als sie dem Herrn in der Wüste Sinai ein Weihrauchopfer darbrachten, das er nicht vorgeschrieben hatte.« (s. a. 3Mose10,1) oder

4Mose3,10: »Aaron und seine Nachkommen aber sollen den Priesterdienst versehen. Nur sie sind dazu befugt; jeder andere, der sich dieses Recht anmaßt, wird mit dem Tod bestraft.« oder

4Mose18,1: »Da sagte der Herr zu Aaron: „Du und deine Söhne und alle Leviten, ihr müßt die Folgen tragen, wenn beim Dienst am Heiligtum irgend etwas falsch gemacht wird; für einen Fehler beim Priesterdienst aber trifft die Strafe dich und deine Söhne allein. Die übrigen Männer vom Stamm Levi dürfen mit dir und deinen Söhnen zum heiligen Zelt, dem Aufbewahrungsort des Bundesgesetzes, kommen und euch helfen, wenn ihr dort den Priesterdienst verseht. Sie sollen alle Arbeiten am Zelt verrichten, aber sie dürfen auf keinen Fall den Altar und die heiligen Geräte berühren, sonst müssen sie sterben, und ihr mit ihnen. Ihr dürft euch von niemand außer von den Leviten helfen lassen. ... Wenn jemand anderes mir zu nahe kommt, wird er mit dem Tod bestraft."«

Und nun Schlußfolgerungen aus Jesu Predigen und Leiden

Die mosaischen Talionsgebote waren Jesus von Nazareth wohlbekannt, denn er war Jude, ist bis zu seinem Tod Jude geblieben und hatte auch keine Zeit gefunden, eine Kirche zu gründen. Und er lebte inmitten der israelitischen Gesellschaft. Es gilt als sicher, daß Jesus aus einer Großfamilie stammte. Von den leiblichen Geschwistern Jesu sind nur Brüder dem Namen nach bekannt: Jakobus (der spätere Leiter der christlichen Urgemeinde in Jerusalem, „Herrenbruder" und „Jakobus der Gerechte" genannt), Judas, Joses, Josef und Simon (Mk6,3). Die Schwestern sind lediglich pauschal als solche erwähnt. Daß sie nicht namentlich erwähnt werden, hängt wohl mit dem minderen Ansehen zusammen, das Frauen in der damaligen Zeit genossen.

Jesu niedriger sozialer Status läßt vermuten, daß die materielle Not, in der er ständig lebte, ihm keine oder kaum Zeit ließ, sich schulisch zu bilden und sich über das mosaische Gesetz ausführlich zu informieren – geschweige denn, sich »durchzulesen«. Es ist zu vermuten, daß Jesus nicht lesen und schreiben konnte, obwohl einige Bibelstellen sich kurz mit seinen angeblichen Schreibkünsten befassen.

Aber die Anwendung etlicher barbarischer Gesetze Mose hat er zumindest im täglichen Leben erleben müssen. Die Menschen seiner Umgebung waren gezwungen, nach den mosaischen Gesetzen zu leben, und an den Gesetzen rieb er sich mehr und mehr. Hat er erkannt, daß die mosaischen Gesetze teilweise »gut« (beispielsweise friedfertig) und teilweise »böse« (beispielsweise voll Gewaltvorschriften) waren, also jeweils so auslegbar, daß sich jeder beliebig bedienen konnte? Sicher. Er konnte sich aber mit den barbarischen Härten und dem Gewaltdenken der jüdischen Rechtsprechung nicht abfinden. Dies ist erkennbar. Woraus zu entnehmen ist, daß Jesus einfühlsam und – sehr bedeutsam – herzensgebildet war. Aus diesem Grund ist Jesus bis heute das hell leuchtende Vorbild geblieben.

Jesus stand im Gegensatz zur Tempelpriesterschaft seiner Zeit mit ihrer nutznießerischen Anwendung mosaischer Gesetze (in die eigene Tasche wirtschaften nennt man das; vor allem die pecuniär-eigennützigen Opferforderungen der Tempelpriesterschaft gemäß mosaischer Gesetze rechnen hierzu. In seinen Predigten während seiner Wanderschaft predigte und protestierte Jesus unablässig gegen Gewalt und für Friedfertigkeit). Viele zentrale jesuanische Aussagen stehen im krassen Widerspruch zu des Lieben Gottes Anweisungen aus den mosaischen Gesetzen.

Jesus stand zum Lieben Gott des AT im direktem Gegensatz und war des Lieben Gottes Gegner

Ja, er war der reale und radikale Gegner des Lieben Gottes des AT, und wenn er über Gott sprach, meinte er ein ganz anderes Gottesbild: Abba, Väterchen. Sogar der stockkatholische Herderverlag, der das Buch mit dem bedeutsamen Titel »Verehren wir den falschen Gott?« herausgegeben hatte, feilte mit an der zunehmenden Kritik des allgemein überlieferten Gottesbildes, das ja bekanntermaßen ein Gotteszerrbild für Frömmeln, Filz, Eigensucht, Anhäufung irdischen Reichtums, Machtverfestigung kirchlicher – auch staatlicher – Institutionen und ausbeuterischer Menschenverdummung geworden ist. Mittlerweile bin ich zur begründeten Überzeugung gelangt, daß die Mitglieder aller Abrahamsreligionen den falschen Gott verehren. Sofern es überhaupt einen Gott gibt. Aber dies ist ein ganz anderes Thema, das hier nicht relevant ist.

Somit hat die christliche Militärseelsorge nirgends mehr ein Fundament, auf dem sie religiös, intellektuell, moralisch und geschichtlich aufbauen könnte.

Einige Betrachtungen über Jesu Logien

Von Jesus sind einige Logien (Weisheitssprüche) bekannt, die ganz besonders im Matthäus- und Lukasevangelium in Berg- und Feldpredigt fast übereinstimmend überliefert worden sind; es ist anzunehmen, daß sie die zentrale Botschaft vom Wollen des Jesus darstellen. Es ist auch anzunehmen, daß es einst eine mündlich überlieferte sogenannte »Logienquelle« gegeben hat; der Inhalt ist anscheinend ersatzlos (ohne Wunsch nach schriftlicher Aufbewahrung?) in die ersten drei Evangelien eingearbeitet worden, so daß diese Logienquelle möglicherweise eines Tages – wenn auch nicht mit ganzer Sicherheit – rekonstruiert werden könnte.

Bedauerlicherweise ist von allem, was Jesus getan und gesagt haben soll, nur ein winziger Teil als echt anzusehen. Dies ist auch kein Wunder, denn seine Taten und Worte sind rund vier Jahrzehnte lang ab seinem gewaltsamen Tod nur mündlich überliefert worden, ehe der erste Evangelist, Markus, damit begann, den Restbestand an Überlieferungen zu sichten, aufzuzeichnen und sogar eigene fromme Erfindungen für den gottesdienstlichen Gebrauch in den Urgemeinden hinzuzufügen. Alle Evangelisten hatten Jesus nicht persönlich gekannt und verließen sich auf mündlich weitergegebene Erinnerungen einfacher Menschen. Eine vier Jahrzehnte lang andauernde mündliche Weitergabe ist aus verständlichen Gründen der Tod der Echtheit überlieferter Taten und Logien, so daß wir gezwungen sind, das zu suchen, was durch den Wust von Evangelien »als wie echt aussehend« durchscheint. Das gleiche Problem haben übrigens die Muslime, denn der Koran – jahrelang von Mohammeds Schülern auswendig gelernt und mündlich überliefert – wurde erst nach Mohammeds Tod nach und nach aufgezeichnet.

Als der letzte Evangelist daranging, das Johannesevangelium zu verfassen, waren sogar rund siebzig Jahre nach Jesu Tod vergangen. Das Johannesevangelium ist relativ schwärmerische Komposition eines kaum nachvollziehbaren Gefühl-Schwulstes.

Was mich anspornt, weiter auf Logien dieses Jesus zu schauen, ist die alte Tradition der praktischen Bewahrung und Anwendung seines wichtigsten Gedankenguts. Dieses dürfte unstreitig sein Hang zur Gewaltlosigkeit sein. Seine Gewaltlosigkeit scheint besonders in den folgenden drei Logien der Bergpredigt deutlich durch, so daß ich die Texte zitiere.

1. Vom Töten:

»Mt 5,21: »Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt worden ist: „Du sollst nicht töten; wer aber jemand tötet, soll dem Gericht verfallen sein." Ich aber sage euch: Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein; und wer zu seinem Bruder sagt: „Du Dummkopf", soll dem Spruch des Hohen Rates verfallen sein; wer aber zu ihm sagt: „Du Narr!", soll dem Feuer der Hölle verfallen sein.«

2. Von der Feindesliebe: Mt 5,43: »Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: „Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen." Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet; denn er läßt seine Sonne aufgehen über Böse und Gute, und er läßt regnen über Gerechte und Ungerechte. Wenn ihr nämlich nur die liebt, die euch lieben, welchen Lohn könnt ihr dafür erwarten? Tun das nicht auch die Zöllner (Anmerkung des Verf.: Als Zöllner wurden die Steuereintreiber bezeichnet, die Abgaben für die römischen Besatzer erpreßten und somit verhaßt waren)? Und wenn ihr nur eure Brüder grüßt, was tut ihr damit Besonderes? Tun das nicht auch die Heiden? Ihr sollt also vollkommen sein, wie es auch euer himmlischer Vater ist.«

3. Von der Vergeltung: Mt 5,38: »Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: „Auge für Auge und Zahn für Zahn". Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin. Und wenn dich einer vor Gericht bringen will, um dir das Hemd wegzunehmen, dann laß ihm auch den Mantel. Und wenn dich einer zwingen will, eine Meile mit ihm zu gehen, dann geh zwei mit ihm. Wer dich bittet, dem gib, und wer von dir borgen will, den weise nicht ab.«

Diese drei Logien stehen dem Gewaltdenken des Lieben Gottes im direkten Gegensatz gegenüber, was hiermit leicht nachgewiesen werden kann; der Liebe Gott ist der Gewalttäter, der tötet und töten läßt. Der Liebe Gott diktierte Gesetze, die auf Vergeltung und besonders auf Vergeltungstöten basierten.

An diese drei Logien des Jesus – nicht an die Gesetzgebung des Lieben Gottes des AT – fühlten sich die Urchristen rund dreihundert Jahre lang gebunden. Bis 325 n. Chr., als der Kaiser Konstantin das Konzil zu Nizäa einberief.

Vor 325 n. Chr. gab es für Christen der Urgemeinden feste Verhaltensregeln, die streng im Sinne der jesuanischen Logien eingehalten wurden.

Auf Seite 249 seiner »Kriminalgeschichte des Christentums« zitiert Karlheinz Deschner: » ... und in Übereinstimmung mit den neutestamentlichen Tötungsverboten wird im Christentum der ersten drei Jahrhunderte nirgends der Kriegsdienst erlaubt! ... «

Auf Seite 250 vermerkt Deschner: »Clemens Alexandrinus geht bis zur Ablehnung von Militärmusik ( – wie, aus andren Gründen, noch Albert Einstein, nach dem jeder, der im Gleichschritt gern nach Musik marschiert, „sein Gehirn aus Versehen" bekommen hat). ... „Einem Soldaten, der seinen Dienst bei einem Statthalter verrichtet, sage man, daß er keine Hinrichtung vollziehe", lehrt Hippolyt in seiner „Apostolischen Überlieferung". „Wer die Schwertgewalt oder die Verwaltung einer Stadt innehat, wer den Purpur trägt, trete ab, oder man weise ihn zurück. Wenn ein Taufbewerber oder ein Gläubiger Soldat werden will, dann weise man ihn zurück"; ... Man war also konsequent gegen das Töten eines Menschen, gleich aus welchem Grund und mit welchem Recht: auf dem Schlachtfeld, bei Notwehr, im Zirkus oder im Strafprozeß.«

Auf Seite 519 zitiert Karlheinz Deschner den großen Shelley: »Von dem Augenblick, da ein Mann Soldat ist, wird er zum Sklaven ... Man lehrt ihn die Verachtung menschlichen Lebens und Leidens ... Er steht tiefer als ein Mörder; ... ein Berufssoldat ist über alle Begriffe verabscheuungswürdig und verächtlich.«

Auf Seite 254 ist vermerkt: »Ein Jahrhundert nach der Synode von Arles – 102 Jahre später – schließt ein christlicher Kaisererlaß (Anmerkung des Verf.: Gemeint ist Konstantin der Große) alle Nichtchristen vom Heer aus: Massenmord ist jetzt endgültig Sache von Christen. Und seit eineinhalb Jahrtausenden finden die christlichen Gottesgelehrten sich nicht nur damit ab – sie finden es gut.«

Der Kaiser, der dies alles änderte, berief das Konzil nicht nur ein, sondern übernahm auch gewaltsam die Leitung. Hier ein treffendes Zitat aus »Der zensierte Jesus« von Anton Mayer, 1983, Walter-Verlag Olten, S. 86:

»Da reisen 325 die vom Kaiser ernannten Bischöfe auf Staatskosten an. Vom Hofe ausgehalten, versammeln sie sich im Festsaal des Palastes. An den Längsseiten sitzend, erwarten sie schweigend ihren Herrn (Anmerkung des Verf.: Kaiser Konstantin). Er erscheint im edelsteinbesetzten Purpurmantel und nimmt auf goldenem Sessel Platz. Nicht getauft, führt er den Vorsitz. Während die „heidnischen" Priester dem brutalen Folterer und mehrfachen Mörder die Entsühnung verweigern, anerkennen ihn die „christlichen" Bischöfe als „Stellvertreter Christi". Als solcher hat er das Recht, die christologischen Formeln
vorzuschlagen. Die Bischöfe stimmen zu.«

Erbarmungslose Päpste machten später aus Jesus eine Art »notariell beglaubigten Papst-Vorläufer«, nannten sich seitdem »Stellvertreter Gottes« oder »Stellvertreter Christi auf Erden«, und mit Jesus als Rückendeckung reklamierten Päpste ihre »Unfehlbarkeit in Glaubens- und Sittenlehre«. Und die Päpste mißbrauchten das gutgläubige Volk bis auf den heutigen Tag.

Den unauffälligsten korrupten Vorteil bastelten sich jene zurecht, die ausschließlich frömmlerisch veranlagt waren und teilweise davon sehr gut als Berufschristen lebten und leben: Halleluja-Freaks, Weihrauch-Fans und Gnade-durch-Erlösung-Komplizen, und so machten diese aus dem Christentum eine überwiegend kitschig-sentimentale bis süßlich-druckvolle »Herz-Jesu-Show« – was ich persönlich seit Jahren als »frömmlerisches Onanieren« bezeichne11 .

Daher ein Beispiel-Zitat aus der Frömmler-Onanieren-Ebene (Gedicht 12 von Benjamin Schmolck):

»Seele, geh nach Golgatha. Setz dich unter Jesu Kreuze
und bedenke, was dich da für ein Trieb zur Buße reize.
Härter wärst du noch als Stein, könntest du hier fühllos sein?
Schaue doch das Jammerbild zwischen Erd und Himmel hangen,
wie sein Blut in Strömen quillt, daß ihm alle Kraft vergangen.
Schau, ach schau - erschrickst du nicht? Wie sein sterbend Aug’ ihm bricht!
O Lamm Gottes ohne Schuld! Alles das hab ich verschuldet,
und du hast aus freier Huld Pein und Schmach für mich erduldet.
Aus der ew’gen Feuersglut mich zu retten fließt dein Blut.
Herr, was kann ich dafür, daß du mich so liebtest, geben?
Nimm, was ich vermag, von mir, dir, nur dir gehört mein Leben!
Wie du mein, so will ich dein, lebend, leidend, sterbend sein.«

Aus dem ursprünglich rauhen, spröden, beachtlich unbequemen und weitgehend an sozialen Bedürfnissen der einfachen und armen Menschen orientierten gewaltlosen Bergpredigt-Christentum, das bei genauerem Hinsehen weitgehend eine ungewöhnliche moralische Soziallehre ist, wurde stromlinienförmig geglättetes Frömmlertum um des frömmlerischen Onanierens willen; eine barocke Religion des Reichtums und der finanziellen Verschwendungssucht für devot schief zu haltende Köpfe, würdevoll schreitende, nur scheinbar demutsvoll singende und salbungsvoll betende moderne Pharisäer, auch für nicht wenige Spitzbuben, Strolche, Mafiosi, Mörder und Gangster, die sich seit Konstantin dem Großen, dem bekannten Gewaltverbrecher, der staatlich einverleibten Religion mit Namen Christentum anschlossen, weil sich das Christentum prächtig zur gewaltsamen Unterdrückung der Einfachen und Armen eignete, denn die Einfachen und Armen, also die Unterschichtigen, schauten unkritisch – ohne zu begreifen, was vorging – auf diese neuen Heiligen und beteten ihnen nach.

Schlußbemerkung und Zusammenfassung zu diesem Kapitel

Es bleibt im Hinblick auf das Thema Militärseelsorge festzuhalten, 325 n. Chr. hieß es »Heiden raus aus der Armee« und »Christen rein in die Armee«. Seit dieser Zeit gibt es überhaupt erst sich christlich nennende Geistliche, die in allen Armeen des sich christlich nennenden Abendlandes die Soldaten im Rahmen einer sogenannten »Militärseelsorge« begleiteten und in Vorbereitung und Durchführung von Kriegen die Soldaten – ob sie wollten oder nicht – »auf Vordermann« brachten. Vorher hätte sich im sogenannten Urchristentum – diese Vermutung dürfte stimmen! – jeder Geistliche geschämt, mit dem Militär zusammenzuarbeiten.

Siehe auch Link "Leseprobe" zum Buch »Vom Glockenklang zum Kriegsgesang«
mit ausführlicheren Angaben sowie einer Statistik

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Tag der letzten Bearbeitung: 08.01.07