Leseprobe: Buchauszug aus »Vom Glockenklang zum Kriegsgesang«
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1973 - 2003 |
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Aus Kapitel 2 »Das Original: Die Abrahamsreligion Judentum (woher stammt Gottes O-Ton?), Unterkapitel »Keilschriftliche
Rechtssammlungen (die Gesetze Mose ein alter
Hut?), » ... Die wichtigste uns bekannte (und umfangreichste) erhaltene Keilschriftensammlung gesetzlicher Vorschriften bzw. Entscheidungen Vorderasiens (zwischen dem 3. und 2. Jahrtausend), dieser Codex Hammurapi, entstand in der Herrschaftszeit des Königs Hammurapi von Babylonien, der von 1792 bis 1750 v. Chr. gelebt haben soll (andere Datierung: 1728 bis 1686 v. Chr.). Zitat (21): »Die bestbekannte Gestalt dieser Zeit ist sicherlich der Amurriter Hammurapi, der zahlreiche kleine mesopotamische Staaten zu einem Reich zusammenschloß, dessen Mittelpunkt Babylon war, seine eigene Stadt. Im Laufe seiner zweiundvierzigjährigen Regierung bezwang er Zimri-Lim, eroberte Mari, überwältigte Rim-Sin von Larsa und eroberte Assyrien sowie verschiedene Stadtstaaten östlich des Tigris, wenn auch ein Unternehmen, weiter nach Westen über Mari hinaus vorzudringen, infolge der Machtstellung Jamhads mißlang. Hammurapi ist indes nicht so sehr wegen seines kurzlebigen Reiches bekannt als wegen seiner Gesetzessammlung, die einige Gelehrte veranlaßt hat, ihn als den Moses von Babylon zu bezeichnen. Dieser Codex weist nämlich bemerkenswerte Übereinstimmungen hinsichtlich Inhalt, Auffassung und sogar Ausdrucksweise mit dem AT auf, obwohl dieses wiederum Glied einer Rechtsüberlieferung ist, die mindestens bis zu dem von Ur-Nammu verkündeten Gesetzescodex zurückgeht.« Begründete Zweifel entstehen somit, wenn wie bisher behauptet wird, die mosaischen Gesetze seien des »Lieben« Gottes Gesetze. Diese Rechtssammlung des Hammurapi wurde
sorgfältig in eine Säule aus Basalt eingemeißelt
(jetziger Aufbewahrungsort: Louvre, Paris) und gilt unter
vielen Vertretern der Jurisprudenz als erste bedeutende
Rechtssammlung der Menschheitsgeschichte. Weiterhin
ähnliche, wenn auch weniger umfangreiche
keilschriftliche Rechtssammlungen Vorderasiens, deren
Inhalte die Abfassung der mosaischen Gesetze das AT
beeinflußten, waren z. B. Also haben nicht nur die fünf Bücher Mose, sondern auch der Codex Hammurapi und auch dieser wiederum zahlreiche Vorgänger. Härte und Grausamkeiten in der Rechtsprechung darüber wird noch einiges gesagt nehmen im Codex Hammurapi nur unwesentlich zu, denn sie waren längst landesüblich. Es ist offensichtlich, daß auch ein direkter Weg zur Scharia, dem heutzutage verwendeten islamischen, vor Härte und Grausamkeit strotzendem Recht, führt. Zitat (24): »Es fällt auf, daß im Codex
Hammurapi im Vergleich zu den älteren Gesetzessammlungen
häufiger die Todesstrafe angedroht wird (ca. 40mal). ...
Bei Delikten, die mit Geldbußen bestraft wurden, konnte
bei Insolvenz (Anmerkung des Verf.: Bei
Zahlungsunfähigkeit, denn Armut läßt Menschen
praktisch schutzlos werden!) des Verurteilten ersatzweise
ebenfalls die Todesstrafe verfügt werden. Mehrfach
erwähnt werden abschreckende Strafen, bei denen der
Täter verstümmelt wurde.« Beispiel 1: Grundsätze
einer möglichst gerechten Vergeltung bei
Körperverletzungen unterschiedlichster Art; die
Vergeltung besteht je nach überlieferter Ansicht
allgemein entweder aus einem finanziellen Ausgleich oder,
wohl um die Abschreckungswirkung zu erhöhen, aus einer
handlungsgleichen Vergeltungsstrafe (Talionsgebot bei
Körperverletzungen: »Auge um Auge, Zahn um Zahn«). Beispiel 2: Grundsätzliche
Regelungen zum Schutz der Ehe. Beispiel 3: Grundsätzliche
Regelungen bei Ehescheidungen. Die Ehescheidung war
damals ein einseitiger Akt. Nur der Mann konnte im
damaligen Patriarchat aktiv die Scheidung aussprechen;
die Frau wurde entlassen oder verstoßen. Dies veranlaßt mich, auf die Langlebigkeit mosaischer Gesetze, die sogar bis in das moderne Israel reichen, zu schauen und darauf hinzuweisen, daß dort gegen jede moderne Ratio nach orthodoxem rabbinischen Recht die Trennung der Ehepartner nur vom Ehemann initiiert werden kann. Daher auch mein Interesse am Bericht von Inge Günther des Kölner Stadt-Anzeigers vom 09.07.98 mit der Überschrift »Rabbi "befreit" die Frauen«, in dem vom Notgericht eines Rabbis die Rede ist, der jeder Frau zubilligt, »das Recht zu besitzen, ihren Mann zu verlassen und wenn sie will nach einer Frist von 92 Tagen einen anderen zu heiraten«. Beispiel 4: Garantie der
besonderen Stellung der Eltern im Familienverband als
schutzbedürftige Kleinstlebensgemeinschaft mit dem Ziel,
den Erhalt des Staates (Reproduktion der Bevölkerung) zu
garantieren sowie mit dem Ziel, das Überleben der alt
gewordenen Eltern durch ihre eigene Nachkommenschaft zu
sichern. Lückenbüßer für noch nicht vorhandene
Rentenversicherung und Altenheime war demnach die
Großfamilie. Eine hohe Kinderzahl bedeutete umfassendste
Altersversicherung. Soweit einige Vergleiche, die aufzeigen, daß wichtige gesetzliche Regelungen der mosaischen Gesetze des AT keineswegs einmalig waren, auch nichts Neues, erst recht nichts, was von einem Gott persönlich abstammen mußte. Was speziell den Codex Hammurapi anbetrifft, gewalttätige Regelungen sind in ihm erstaunlich zahlreich vorhanden. Wenn es allgemein um die Frage nach Ausdruck, Vorhandensein und Ausprägung von Gewalt in keilschriftlichen Rechtssammlungen geht, läßt sich der Codex Hammurapi speziell als umfangreichste Rechtssammlung aufgrund seiner Fülle an Vorschriften (282 Paragraphen, umfangreiches Vorwort und Nachwort) aussichtsreich statistisch auswerten. Es fällt beim Studium des Codex Hammurapi sofort auf, daß seine rechtlichen Regelungen deutlich in Sachgebiete aufgeteilt wurden und deshalb vergleichsweise sorgfältig geordnet vorliegen; wahrscheinlich hatte damals der schriftenkundige Steinmetz, der die rechtlichen Regelungen in die Säule einschlug, viele Tontäfelchen mit Rechtsbestimmungen vor sich liegen, sie nach vorgegebener königlicher Anweisung geordnet, und systematisch abgearbeitet. Ich wollte die erkennbaren Regelungen in eine Statistik aufnehmen, um nach Normen zu suchen, die sich mit den mosaischen Gesetzen vergleichen lassen, und habe deshalb alle Regelungen individuell in Gruppen aufgeteilt nach 1. Regelungen zum Erhalt der
damaligen Gesellschaft, Die statistische Auswertung habe ich bequemerweise mit Hilfe eines Computers durchgeführt, wobei die 4 dargestellten Gruppen wiederum in jeweils 4 Einteilungen aufgespalten wurden: 1. Normale Regelungen (»normal« nenne ich persönlich solche Regelungen, die nach meinem heutigen persönlichen Rechtsempfinden immer noch die Normalität darstellen). 2. Harte bzw. grausame Regelungen (nach meinem persönlichem Rechtsempfinden heutzutage nicht mehr akzeptabel). Solche Regelungen nenne ich heutzutage unmißverständlich barbarisch, mittelalterlich oder vorsintflutlich. 3. Nonsensregelungen bzw.
Redundanzregelungen (Regelungen, nach denen wir heute
rechtlich nicht mehr handeln würden, z. B. nach
damaligen Strafbestimmungen bei »bewiesener« Zauberei). 4. Regelungen gegen Benachteiligte der Gesellschaft und Rechtlose, z. B. Sklaven, Frauen, Töchter. Diese vier Aufteilungen enthalten meine
persönliche Wertung. Eine persönliche Wertung ist
sowieso unumgänglich, denn wenn ich als Humanist, der in
der Neuzeit lebt und als der ich mich ansehe,
beispielsweise vermerke, Stockschläge seien eine nicht
mehr hinnehmbare Form der Bestrafung für kleinere
Vergehen, so wird ein Befürworter der Bestrafung nach
den grausamen Maßstäben der Scharia (islamisches
Gesetzeswerk) sagen, diese Strafe sei noch viel zu
gering. Der Leser wird hoffentlich somit angespornt, nach
entsprechender Gewissenserforschung (nur um die geht es
hier!) seine eigene Meinung zu bilden und selbst
weiterzuforschen. Zu den als grausam bezeichneten Regelungen möchte ich anmerken: Als grausame Regelungen wurden auch solche wie beispielsweise in den nachfolgenden Paragraphen angesehen: § 194: »Wenn ein auilum sein Kind einer
Amme gegeben hat und sein Kind Das Endergebnis meiner persönlichen Auswertung des Codex Hammurapi hinsichtlich seiner Gewaltbereitschaft sah so aus: Anteil der normalwirksamen
Regelungen 22,1 % Mein Kommentar dazu: Diese Zusammenstellung zeigt, daß in Babylonien zur Zeit Hammurapis ein schlimmes und gewalttätiges Rechtsverständnis geherrscht hat, denn nur 22,1 % aller Regelungen halte ich für normal! Harte und grausame Rechtsbestimmungen, mit 33,3 % vertreten, zeigen nach meiner Auffassung Gewalt und Bereitschaft zur Gewalt. Gewalt aller Art diente letztlich der Festigung von Herrschaftssystemen (Gleichzusetzen mit Knebelung der Bürger und Festigung diktatorischer Strukturen durch Königshaus, Besitzende und Priesterschaft). Politische und moralische Inhalte der Diktatur-Gesetzgebung des Dritten Reichs in Deutschland mit ihren vielfach harten und grausamen rechtlichen Bestimmungen waren mit verschiedenen Inhalten der Hammurapigesetzgebung geistig verwandt. In der Nazi-Diktatur wurde wegen geringfügiger Gesetzesübertretungen sogar das Todesurteil verhängt. Bemerkenswert ist meiner Ansicht nach der hohe Anteil von Regelungen gegen Benachteiligte und Rechtlose der Gesellschaft (knapp ein Fünftel aller Regelungen fällt darunter). Am Sklaventum der Hammurapi-Zeit hat vergleichbar auch später zur Zeit der mosaischen Gesetze des AT sowie zu Beginn des Christentums bis hin zum amerikanischen Sklaventum in den Südstaaten niemand rühren wollen, denn an der Gewalt gegen unterdrückte Menschen läßt sich gut verdienen. Sklaventum ist eine extreme Form der planmäßigen Bewirtschaftung des Menschen durch den Menschen, und so nimmt es kein Wunder, daß sogar der unheilige »Heilige« Paulus vielfach mahnende Worte an die Sklaven christlicher Herren richtet, ihren Herren rechtschaffen zu dienen. Was das Sklaventum im alten Israel betrifft,
so scheint es lediglich oberflächlich gesehen keine
besondere Härte gegen Sklaven gegeben zu haben. Nach
2Mose21,2 wurden nur hebräische Sklaven nach dem 7. Jahr
freigelassen: Nach 3Mose25,8-34 wurden im sogenannten
»Erlaßjahr« oder »Jubeljahr« (auch »Jobeljahr«)
alle Sklaven freigelassen und alle Schuldverhältnisse
gelöscht: »Wenn ihr das Sabbatjahr siebenmal gefeiert
habt und also insgesamt 49 Jahre vergangen sind, laßt
ihr am 10. Tag des 7. Monats, dem Versöhnungstag, im
ganzen Land das Signalhorn blasen. Dies ist das Zeichen
dafür, daß alle Bewohner wieder in ihre ursprünglichen
Rechte eingesetzt werden. Das 50. Jahr muß für euch als
ein Jahr gelten, das mir gehört. Es ist das Erlaßjahr,
in dem eine allgemeine Wiederherstellung erfolgt. Jeder
Israelit, der seinen erblichen Landbesitz verpfändet
hat, bekommt ihn wieder zurück, und wer sich einem
anderen als Sklaven verkauft hat, darf zu seiner Sippe
zurückkehren. In diesem Jahr darf nicht gesät werden,
und was ungesät nachwächst, darf nicht abgeerntet
werden; auch von selbst nachwachsenden Weintrauben dürft
ihr nicht ablesen. Das ganze Jahr soll ein heiliges Jahr
sein, das mir gehört. Ihr dürft aber vom Feld essen,
was darauf wächst. Im Erlaßjahr soll jeder seinen
Besitz an Grund und Boden zurückerhalten. Dies müßt
ihr berücksichtigen, wenn ihr von einem anderen
Israeliten Land kauft oder es ihm verkauft. Der Preis
richtet sich nach der Zeitspanne bis zum nächsten
Erlaßjahr. Sind es noch viele Jahre, so ist der
Kaufpreis höher, sind es nur noch wenige, so ist er
entsprechend niedriger. Gekauft wird nicht das Land,
sondern die Anzahl der Ernten. Darum soll keiner von euch
einen anderen Israeliten übervorteilen ... .« Verschiedene Regelungen gegen Benachteiligte und Rechtlose der Gesellschaft hielten sich im Bereich der Abrahamsreligionen bis in unsere Zeit hinein fast unausrottbar; Inhalte blieben bestehen, nur Formen wandelten sich. Statt »Sklaven« sagte man später »Leibeigene«, »Pächter«, in der Nazizeit z. B. »Fremdarbeiter«. Auch die mosaischen Gesetze habe ich im gleichen Sinne computermäßig erfaßt. Insgesamt wurden 508 gesetzliche Bestimmungen oder rechtlich verbindlich wirksame Aussagen aufgenommen. Viele Aussagen mußte ich, damit meine Aufteilung nicht polemisch wurde, in Gruppen zusammenfassen. Beispiel: Hätten alle genauen rechtlichen Regelungen für die Errichtung eines Heiligtums (Zelt, Bundeslade, Tisch, Leuchter, Zeltdecken, Holzwände, Vorhänge, Abgrenzung, Öl, Amtskleidung, Brusttasche, weitere Kleidungsstücke, Einsetzungsvorschriften, tägliche Opfer, Altar für Räucheropfer, Wasserbecken, heiliges Salböl, Räucheropfer und ausführende Künstler und Handwerker), die eindeutig gesetzlichen Charakter (Gesetzeswirkung) hatten und deren Übertretung oder Nichtbefolgung flott mit dem Tode bestraft wurde, bis in die Einzelheiten erfaßt werden müssen, wäre die Gesamtaussage derart verschoben worden, daß ein Vergleich mit der Hammurapi-Gesetzgebung zu Verzerrungen geführt hätte. Dies wollte ich mir ersparen. Hier einige Beispiele dieser Bestrafung: 3Mose10,8: »Der Herr sagte zu Aaron: "Wenn ein Priester, du selbst oder einer deiner Söhne, ins heilige Zelt geht, darf er vorher weder Wein noch Bier trinken, sonst muß er sterben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft."« oder 4Mose3,4: »Aber Nadab und Abihu fanden den Tod, als sie dem Herrn in der Wüste Sinai ein Weihrauchopfer darbrachten, das er nicht vorgeschrieben hatte.« (s. a. 3Mose10,1) oder 4Mose3,10: »Aaron und seine Nachkommen aber sollen den Priesterdienst versehen. Nur sie sind dazu befugt; jeder andere, der sich dieses Recht anmaßt, wird mit dem Tod bestraft.« oder 4Mose18,1: »Da sagte der Herr zu Aaron: "Du und deine Söhne und alle Leviten, ihr müßt die Folgen tragen, wenn beim Dienst am Heiligtum irgend etwas falsch gemacht wird; für einen Fehler beim Priesterdienst aber trifft die Strafe dich und deine Söhne allein. Die übrigen Männer vom Stamm Levi dürfen mit dir und deinen Söhnen zum heilige Zelt, dem Aufbewahrungsort des Bundesgesetzes, kommen und euch helfen, wenn ihr dort den Priesterdienst verseht. Sie sollen alle Arbeiten am Zelt verrichten, aber sie dürfen auf keinen Fall den Altar und die heiligen Geräte berühren, sonst müssen sie sterben, und ihr mit ihnen. Ihr dürft euch von niemand außer von den Leviten helfen lassen. ... Wenn jemand anderes mir zu nahe kommt, wird er mit dem Tod bestraft."« Die graphische Darstellung in Abb. 2 läßt sich einen interessanten Vergleich zwischen Codex Hammurapi und mosaischer Gesetzgebung zu:
Zum Codex Hammurapi: Der Codex Hammurapi
besetzt, wie bereits vermerkt, fast alle
Gesellschaftsbereiche in einer noch passablen
Ausgewogenheit. Die Gruppe der Priesterschaftsvorrechte
ist die kleinste in der Hammurapi-Gesamtdarstellung. Es gibt keine kontinuierliche Verteilung der rechtlichen Regelungen auf alle gesellschaftlichen Regelungsfelder, sondern deutlich unproportionierte Anhäufungen in relativ wenigen Regelungs-Bereichen. Dies deutet darauf hin, daß, wie schon angemerkt, die Israeliten als Kleinviehnomaden keinesfalls wie die Babylonier über ein ausgeprägtes Wirtschaftsleben verfügten und daß eine Gruppierung im Gesellschaftswesen der Israeliten, die Priesterschaft, aufsehenerregend bevorzugt worden sein mußte, demnach das Gewaltmonopol einseitig zugunsten der Priesterschaft verschoben war. Im mosaischen Gesetz gibt es keine Regelungen, die königliche Vorrechte zum Inhalt gehabt hätten. Das Gewaltmonopol lag allein beim Heiligtum, folglich in Händen der mosaischen Priesterkaste. Um das Gewaltmonopol der mosaischen Priesterkaste zu verankern, bedurfte es umfangreicher Sicherungsmaßnahmen, die nach innen und außen wirksam waren. Daß in der israelitischen Gesellschaft nach innen wirkende Sicherungsmaßnahmen installiert wurden, läßt sich aus der sehr starken Gruppe »Priesterschafts-Vorrechte« erkennen (Feld »Gesellschaftslenkung«) sowie der Ansammlung »Priesterschafts-Diktatur«. Dazu möchte ich speziell feststellen: Allgemein gilt in der Geschichte aller
Religionen, daß es zur Ausführung ritueller Handlungen
einer Priesterkaste bedarf. In Erweiterung dieser
Erkenntnis verweise ich auf eine bekannte geschichtliche
Erfahrung: Eine Priesterkaste kann um so unangefochtener
und gewaltsamer ihre starke Stellung ausbauen, je
gründlicher sie möglichst viele Regelungen einführt,
die für das einfache Volk unverständlich sind,
unverständlich bleiben und sich letztlich auch jeder
verstandesmäßigen Begründung und daher jeder
kritischen Beurteilung entziehen: Kultbezogene
Verkleidung, Vermummung des Medizinmannes (Mummenschanz),
Priesterkleidung in höheren Kulturen, unverständliche,
komplizierte Gebräuche (sie können sogar mit der
Sammelbezeichnung Hokuspokus belegt werden), Abschottung
der Priesterschaft vom Volk durch künstlich errichtete
räumliche Barrieren (Gitter, Mauern, räumliche und
Höhenabstände zwischen Priesterschaft und Volk, das am
rituellen Geschehen somit nicht teilhaben kann), Nonsensregelungen sind im mosaischen Gesetz in außerordentlich großer Zahl anzutreffen, denn diese bewirkten, daß das einfache Volk tatsächlich kritiklos blieb (gegen Unverständlichkeiten können sogar oppositionell eingestellte Menschen nicht kritisierend angehen!) und keine Möglichkeit sah, der Priesterkaste zu entkommen. Der Balken »Nonsensregelungen« unter »Priesterschaftsvorrechte« ist der zweitlängste in der gesamten mosaischen Statistik, und seine Länge zeigt mir, daß es generell für eine Priesterschaft sehr effektiv ist, unverständliche Regeln einzuführen. Vergleichbares habe ich als Meßdiener beobachtet, denn die Rituale der Gottesdienste sind angefüllt mit Regeln, die keiner versteht und keiner zu verstehen versucht, weil es auch garnicht möglich ist. Hier soll ein Beispiel für eine Nonsensregelung des mosaischen Gesetzes vermerkt werden: 3Mose4,1: »Wenn jemand versehentlich gegen ein Gebot des Herrn verstößt und dadurch Schuld über das ganze Volk bringt (d. Verf.: Jede Form von Kollektivschuld ist seit jeher ein probates Mittel der Züchtigung von Massen, das war sogar in der Nazizeit in unseren Schulen so und verlief nach dem stupiden Motto: »Wenn sich der Schuldige nicht meldet, muß die ganze Klasse nachsitzen!«), so muß er dem Herrn als Sühneopfer einen jungen, fehlerfreien Stier darbringen. Er führt den Stier zum Eingang des heiligen Zeltes, legt seine Hand auf dessen Kopf und schlachtet ihn dort vor dem Zelt (Anmerkung des Verf.: Schlachtmethode war das Schächten, also das Zerschneiden der Halsschlagadern ohne vorausgegangene Betäubung). Dann bringt er einen Teil des Blutes in einer Schale ins Heiligtum. Er sprengt mit dem Finger siebenmal etwas von dem Blut auf den Boden vor dem Vorhang, der das Allerheiligste verdeckt. Dann streicht er etwas von dem Blut an die Hörner des Räucheraltars, der im vorderen Teil des Zeltes steht (Anmerkung des Verf.: Hörner waren die erhöhten Ecken des Altares als Verkörperung seiner Segensmacht). Den Rest des Blutes schüttet er unten an den Brandopferaltar am Eingang des Zeltes. Dann schneidet er alle Fettstücke des Tieres heraus, das gesamte Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und den Fettlappen an der Leber, genauso wie es beim Rind des Mahlopfers gemacht wird. Er verbrennt diese Stücke auf dem Brandopferaltar. Das ganze übrige Tier Haut, Fleischteile und Knochen, auch Kopf, Schenkel und die Eingeweide samt Inhalt wird aus dem Lager an den abgegrenzten Ort gebracht, wo man die Opferasche hinschüttet. Dort wird alles in einem Holzfeuer verbrannt. ... Auf diese Weise bringt der Oberste Priester die Sache wieder ins reine, und der Herr vergibt ... die Schuld.« Daß nach außen (gegen fremde Konkurrenz-Gotteskulte, also gegen Konkurrenz-Heiligtümer) massiert Sicherungsmaßnahmen installiert wurden (die ersten drei Gebote der Zehn Gebote gehören bereits dazu, daran sei nochmals erinnert; es bleiben also nur noch sieben Gebote übrig.), läßt sich dem Balkendiagramm unter »Heiligtum-Konkurrenz« (das war »Gottes Eifersuchts-Diktatur«) einleuchtend darstellen. Hier ist noch ein biblisches Beispiel für eine brutal nach außen wirkende Sicherungsmaßnahme zum Erhalt des Jahwekults der israelitischen Tempelpriesterschaft eingefügt: 5Mose13,7 (Ansprache des Mose an die Israeliten): »Ihr müßt damit rechnen, daß eure
nächsten Verwandten und Freunde euch dazu verleiten
wollen, andere Götter zu verehren. Sie werden euch
überreden wollen, daß ihr euch den Göttern der Völker
zuwendet, die in eurer näheren oder ferneren Umgebung
wohnen, obwohl weder ihr noch eure Vorfahren jemals etwas
mit diesen Göttern zu tun hattet. Aber selbst wenn dein
leiblicher Bruder oder deine eigene Frau, dein Sohn,
deine Tochter oder dein liebster Freund dir so zuredet,
darfst du nicht darauf hören. Hab kein Mitleid mit dem
Verführer und schone ihn nicht, sondern zeige ihn an.
Wirf den ersten Stein auf ihn, wenn er durch Steinigung
hingerichtet wird. Auf diese Weise muß er sterben, denn
er wollte dich vom Herrn, deinem Gott, abbringen, der
euch aus dem Sklavendienst in Ägypten befreit und von
dort herausgeführt hat. Alle Israeliten müssen von
dieser Bestrafung erfahren. Dann werden sie sich
fürchten, und keiner wird mehr wagen, so etwas
Verwerfliches zu tun. Ihr müßt damit rechnen, daß in
irgendeiner von den Städten, die der Herr, euer Gott,
euch geben wird, nichtsnutzige Leute auftreten und die
Bewohner dazu bringen, fremde Götter zu verehren. Wenn
ihr von so etwas hört, müßt ihr nachforschen, ob es
sich so verhält, und den Vorgang genau untersuchen. Wenn
sich das Gerücht bewahrheitet und wirklich so etwas
Abscheuliches unter euch geschehen ist, müßt ihr an der
betreffenden Stadt den Bann vollstrecken. Die Priesterschaft hat nicht nur eine Kollektivangst gewaltsam erzeugt, sondern von Menschen den Verrat am Menschen des engsten Lebenskreises gefordert; sie war also in psychologischer Kriegsvorbereitung, -führung, und Massenbeeinflussung ähnlich den Nationalsozialisten meisterlich geschult. Sieht es streckenweise nicht sogar danach aus, als hätten die Nazis von Mose gelernt? Die unmoralischen Aussagen der Gesetze in den Büchern Mose wirken seitdem ununterbrochen fort. Ein Beispiel zeigt dies: Kaiser Wilhelm II forderte von seinen Soldaten kompromißlos, » ... daß der pflichtgetreue Soldat auch auf Vater, Mutter und Kinder schießen müsse, wenn die Staatsraison es verlange ... .« (26) Es wäre jedoch töricht und unsachlich, hier beispielsweise feststellen zu wollen, die Rassegesetzgebung der Nationalsozialisten sei identisch mit der Rassegesetzgebung der Israeliten. So einfach sind die Vergleiche nicht. Denn die Rassegesetzgebung der Nationalsozialisten bezog sich inhaltlich auf die überhebliche Bevorrechtigung der Menschen hinsichtlich Zugehörigkeit zur sogenannten überlegenen germanischen sprich blonden und blauäugigen Rasse und die planmäßige Ausrottung aller Andersartigen. Die Priester der Israeliten zur Zeit Mose wollten nicht die Zugehörigkeit des Volks zu einer Rasse bevorrechtigen, sondern ihres Volks zu einer Religion, speziell der israelitischen Eingottreligion. In dieser Hinsicht war in Israel die Vernichtung Andersgläubiger wie eben im Bibeltext vermerkt »ein Brandopfer für den Herrn, euren Gott«. Jedoch das wesentliche Element der erklärten Auserwähltheit und absoluten Bevorrechtigung eines kleinen Teils der Erdbevölkerung (wobei Auserwähltheit und Bevorrechtigung praktisch immer wieder zu Verfolgungs- und ggf. Ausrottungsmaßnahmen des als weniger wertvoll oder sogar unwert angesehenen Teils der Bevölkerung führten), verbindet alle Formen aggressiver Rassegesetzgebung. Als schrecklich habe ich in diesem Zusammenhang die Parallele empfunden, daß nach moasischer Vorschrift (5Mose13,7) die Getöteten (hier die Erschlagenen) verbrannt wurden und die Nazis ihre Ausrottungsopfer in den Konzentrationslagern nach dem Töten ebenfalls verbrannten; ich sehe als Parallele auch die Srafe des Verbrennens Andersgläubiger auf den berüchtigten Scheiterhaufen der katholischen Inquisition des Mittelalters. Die Nazis hatten anfangs sogar öffentlich Bücher verbrannt. Später, wenn ich einiges über den Islam anmerke, komme ich automatisch auch auf das Verbrennen im Jenseits als Verkörperung resolutester Bestrafungsandrohung, die der Islam überhaupt kennt. Die Abschottungs-Strategie des israelischen
Heiligtums nach innen wäre beinahe für alle Zeiten
mißglückt, denn Aaron, Mose Bruder, in der
Rangordnung des mosaischen Familienclans der ewige
Zweite, wollte eines Tages in einer Nacht- und
Nebelaktion die absolute Macht an sich reißen, während
Mose längere Zeit auf Reisen war (offizieller Anlaß
nach Bibeltext: Übernahme der Gesetzestafeln); Aaron
vergaß flugs Zelt, Opferstätten und »Lieben« Gott,
und errichtete sein »eigenes« Heiligtum als
Konkurrenzunternehmen in der »hauseigenen« israelischen
Gesellschaft: Er ließ Gold sammeln und formte das
allgemein so berühmtberüchtigte »Goldene Kalb«, das
zur Grundlage seines persönlichen
Religion-Konkurrenzbetriebes wurde. Näheres beschreibt
das AT, 2Mose32,3: »Alle nahmen ihre goldenen Ohrringe
ab und brachten sie zu Aaron. Er schmolz sie ein, goß
das Gold in eine Form und machte daraus ein Stierbild. Da
riefen alle: Hier ist dein Gott, Israel, der dich
aus Ägypten geführt hat!" Aaron errichtete vor dem
goldenen Stierbild einen Altar und ließ im Lager
bekanntmachen: Morgen feiern wir dem Herrn zu Ehren ein
Fest." Früh am nächsten Morgen brachten die
Israeliten Tiere, die als Brandopfer dargebracht oder als
Opfermahl geschlachtet wurden. Sie setzen sich zum Essen
und Trinken nieder, und danach begannen sie einen wilden
Tanz.« Der kurze Ausflug Aarons zur Religionsunternehmer-Selbständigkeit war dann wohl auch der letzte größere Gründungs-Coup auf dem israelischen Markt für freie Heiligtumsgründer, so daß nachfolgend alle Hohenpriester ihre Abstammung auf Mose, dann auf Aaron zurückzuführen suchten, und kein anderer mehr auf den Thron des Hohenpriesters gestiegen ist, der seine Abstammung wie auch immer glaubhaft bis weniger glaubhaft öffentlich nachweisen konnte oder dies einfach offiziell und selbstsicher behauptete. So begann nach meiner Vorstellung die reibungslose Bewirtschaftung des Volks durch das israelitische Heiligtum, und es handelte sich demnach, wie schon gesagt, um eine planvolle Bewirtschaftung des Menschen durch den Menschen. Der Gesichtspunkt einer planvollen Bewirtschaftung des Menschen fordert weiteres Nachdenken heraus: Wenn Religionen folglich Gewalt ausüben, aus welchem Grund sind sie ursprünglich überhaupt entstanden? Es gibt viele Gründe, die zur Entstehung von Religionen führen. Naturvölker der Gegenwart machen uns in dieser Hinsicht vieles vor, so daß wir anhand einiger Beispiele erkennen, was unter anderem neben Geschäftssinn zur ursprünglichen Erfindung von Religionen und Gründung von Heiligtümern beitragen kann. 1. Der Hunger Wichtig waren unseren Vorfahren fortwährende Versöhnungs- und Verbrüderungsstrategien mit guten Geistern und Göttern. Gute Geister und Götter, die für Nahrungsmittelreichtum sorgten, konnten in erster Linie mit Nahrungsmitteln als Opfergaben aktiviert und bestochen werden; Speisen und Getränke mußten es sein; fertige Speisen, wie Brot und Wein, oder unfertige Speisen, nämlich zum Schlachten bestimmte eßbare Tiere (Leitsatz: »Liebe geht durch den Magen!«). Somit ist es verständlich, daß auch unter den Israelis eine mosaische Priesterschaft sehr erfolgreich werkelte, die den Menschen zwar einen großen Teil ihrer Ängste nahm, sie jedoch clever mit andersartigen, sozusagen im Austausch neuerzeugten Ängsten zur Behauptung priesterlicher Vormachtstellung gewaltsam bedrückte. Und was Aaron zusätzlich anbetrifft: Gelegentlich und im Hinblick auf ihre Versorgung mit Schlachtvieh vermeinten zu Zeiten Aarons nicht wenige Israelis, lediglich ein alleiniger Gott dem sie sichtlich nicht alles zutrauten sei doch etwas dürftig für das stammeseigene Klein- und Großvieh. Zum Schutz vor Tierkrankheiten, Mangel an Weideland, austrocknende Wasserstellen, Heuschreckenschwärmen, Tierseuchen und Schäden durch räuberische Nachbarvölker benötigten die Israelis, deren existenziell wichtigste Tiere Schaf, Ziege und ggf. auch Rind waren, besonders viel geistlichen Schutz als Kleinvieh-Zuchtzweckverband. Und diesen Schutz konnte nach Aarons Ansicht doch nur ein weiterer Gott bieten; eine Kalbsfigur, zum Spezialgott mit Spezialfunktion erhoben, dem man zur Besänftigung und zweckmäßigen Bestechung ebenfalls Opfer brachte, und der relevante Teile von Angst vom israelitischen Kleinvieh-Zuchtzweckverband hinwegnahm. Aarons Missetat, einen zweiten Gott neben Jahwe einzurichten (er dachte vielleicht, doppelt genäht hält besser?), ist unter diesem Aspekt für damalige Zeiten durchaus verständlich. 2. Krankheit, Krankheitsschmerz und
Tod 3. Suche nach Geborgenheit Glückliche Menschen sind ausgeglichen und leben ihr Leben gern. Wer Glück empfindet, möchte häufig andere an seinen Erlebnissen teilhaben lassen. Glückliche Menschen bekommen fast automatisch zusätzliche missionarische Gefühle, die sich aus intensiv empfundenen Glücksgefühlen automatisch entwickeln und sich gern derart verselbständigen, daß sich religiöse Glücksgefühle wie bereits erwähnt zum Hauptzweck missionierender Religionen mausern. Dann sind die Gesamtentstehungsgründe einer Religion bereits erheblich verschleiert und kaum noch oder überhaupt nicht mehr zu erkennen. Eine Religion, die Glücks- und Heiligkeitsgefühle spenden soll (z. B. ganz besonders das Christentum), wird mehr und mehr zum Selbstzweck bzw. zum Religionsunternehmen für Priester, die sich im Fall des Amtschristentums zu Berufschristen gemausert haben. Religiöse Rituale »stehen recht bald beziehungslos in den Kirchen rum«. Priester erhalten neue Funktionen, die an keine Religionsursprünge mehr erinnern. Religiöse Schwärmerei und frömmlerische Onanie als geschätzte Form seelischer Selbstbefriedigung beginnen ihren unaufhaltsamen Siegeslauf. Diese hier »Religions-Onanierende« genannten bestimmen letztlich, was die Religion, der sie angehören, zu sein hat (den Begriff des »Religions-Onanierenden« werde ich als durchaus sachlichen Begriff noch häufiger gebrauchen, und er ist keineswegs abwertend gemeint). In Religionsgemeinschaften können die Religions-Onanierer mühelos alle Macht gewinnen. Im Endstadium entartet schwärmerisches religiöses Glücksgefühl zu Fundamentalismus. Fundamentalismus gebiert, wie bereits an dieser Stelle der Betrachtungen der Bücher Mose beobachtbar ist, »Heilige Kriege«, Vorherrschaft von Barbarei, Steinigungen, Unterdrückungsstrategien oder Ausrottungsstrategien oder Verbrennungsmentalität, Rassegesetzgebung , Zwangsherrschaft von Religionen im Staat, geistig-seelische Vergewaltigung und letztlich Gewalt aller Art. Dieses Endstadium ist heutzutage in nicht wenigen Religionen und Sekten zu beobachten, und dieses Endstadium wird am korrektesten unter der Sammelbezeichnung »Fundamentalismus« beschrieben. 4. Die Auserwähltheit Zugehörige Fussnoten: |