Leseprobe: Buchauszug aus »Vom Glockenklang zum Kriegsgesang«

1973 - 2003
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Aus Kapitel 2 »Das Original: Die Abrahamsreligion Judentum (woher stammt Gottes O-Ton?),

Unterkapitel »Keilschriftliche Rechtssammlungen (die Gesetze Mose – ein alter Hut?),

Laufender Text ab Seite 53:

» ... Die wichtigste uns bekannte (und umfangreichste) erhaltene Keilschriftensammlung gesetzlicher Vorschriften bzw. Entscheidungen Vorderasiens (zwischen dem 3. und 2. Jahrtausend), dieser Codex Hammurapi, entstand in der Herrschaftszeit des Königs Hammurapi von Babylonien, der von 1792 bis 1750 v. Chr. gelebt haben soll (andere Datierung: 1728 bis 1686 v. Chr.).

Zitat (21): »Die bestbekannte Gestalt dieser Zeit ist sicherlich der Amurriter Hammurapi, der zahlreiche kleine mesopotamische Staaten zu einem Reich zusammenschloß, dessen Mittelpunkt Babylon war, seine eigene Stadt. Im Laufe seiner zweiundvierzigjährigen Regierung bezwang er Zimri-Lim, eroberte Mari, überwältigte Rim-Sin von Larsa und eroberte Assyrien sowie verschiedene Stadtstaaten östlich des Tigris, wenn auch ein Unternehmen, weiter nach Westen über Mari hinaus vorzudringen, infolge der Machtstellung Jamhads mißlang. Hammurapi ist indes nicht so sehr wegen seines kurzlebigen Reiches bekannt als wegen seiner Gesetzessammlung, die einige Gelehrte veranlaßt hat, ihn als den Moses von Babylon zu bezeichnen. Dieser Codex weist nämlich bemerkenswerte Übereinstimmungen hinsichtlich Inhalt, Auffassung und sogar Ausdrucksweise mit dem AT auf, obwohl dieses wiederum Glied einer Rechtsüberlieferung ist, die mindestens bis zu dem von Ur-Nammu verkündeten Gesetzescodex zurückgeht.« Begründete Zweifel entstehen somit, wenn – wie bisher – behauptet wird, die mosaischen Gesetze seien des »Lieben« Gottes Gesetze.

Diese Rechtssammlung des Hammurapi wurde sorgfältig in eine Säule aus Basalt eingemeißelt (jetziger Aufbewahrungsort: Louvre, Paris) und gilt unter vielen Vertretern der Jurisprudenz als erste bedeutende Rechtssammlung der Menschheitsgeschichte. Weiterhin ähnliche, wenn auch weniger umfangreiche keilschriftliche Rechtssammlungen Vorderasiens, deren Inhalte die Abfassung der mosaischen Gesetze das AT beeinflußten, waren z. B.
Archiv der 10.000 Tontafeln aus Ebla
(22) (Besiedlung Eblas: geschätzt ab 3500 v. Chr.),
wie soeben erwähnt der Codex Ur-Nammu (etwa 21. Jahrhundert v. Chr.)
(23),
die Serie Ana Ittisu (etwa 20. Jahrhundert v. Chr.),
der Codex Lipit-Istar (nach Lipit-Istar, etwa 1885 bis 1875 v. Chr.),
das Fragment Yos 1,28 (Bruchstücke nordbabylonischen Stadtrechts, Alter etwa wie Codex Lipit-Istar),
die Gesetze von Esunna (etwa 1790 v. Chr. entstanden),
die Hethitischen Gesetze (erhalten auf mehreren Tafeln verschiedenen Alters der Hethiter, einem Volk mit indogermanischer Sprache aus dem östlichen Kleinasien, das dort schon vor 2000 v. Chr. siedelte) und
das Mittelassyrische Rechtsbuch (etwa in der Zeit von 1450 bis 1250 verfaßt).

Also haben nicht nur die fünf Bücher Mose, sondern auch der Codex Hammurapi und auch dieser wiederum zahlreiche Vorgänger. Härte und Grausamkeiten in der Rechtsprechung – darüber wird noch einiges gesagt – nehmen im Codex Hammurapi nur unwesentlich zu, denn sie waren längst landesüblich. Es ist offensichtlich, daß auch ein direkter Weg zur Scharia, dem heutzutage verwendeten islamischen, vor Härte und Grausamkeit strotzendem Recht, führt.

Zitat (24): »Es fällt auf, daß im Codex Hammurapi im Vergleich zu den älteren Gesetzessammlungen häufiger die Todesstrafe angedroht wird (ca. 40mal). ... Bei Delikten, die mit Geldbußen bestraft wurden, konnte bei Insolvenz (Anmerkung des Verf.: Bei Zahlungsunfähigkeit, denn Armut läßt Menschen praktisch schutzlos werden!) des Verurteilten ersatzweise ebenfalls die Todesstrafe verfügt werden. Mehrfach erwähnt werden abschreckende Strafen, bei denen der Täter verstümmelt wurde.«
Man liest in den alten Texten und staunt, wie gut sich gewalttätiges Gedankengut in diesen Rechtssammlungen mit dem gewalttätigen Gedankengut der Gesetze des AT (mosaisches Gesetz) vergleichen lassen.

Beispiel 1: Grundsätze einer möglichst gerechten Vergeltung bei Körperverletzungen unterschiedlichster Art; die Vergeltung besteht je nach überlieferter Ansicht allgemein entweder aus einem finanziellen Ausgleich oder, wohl um die Abschreckungswirkung zu erhöhen, aus einer handlungsgleichen Vergeltungsstrafe (Talionsgebot bei Körperverletzungen: »Auge um Auge, Zahn um Zahn«).
Ur-Nammu § 17: »Wenn jemand die Nase eines Mannes mit einem Messer (?) abgeschnitten hat, zahlt er 2/3 Minen
(25) Silber.«
Esunna § 42: »Wenn ein auilum die Nase eines (anderen) auilum gebissen (und) abgerissen hat, gibt er 1 Mine Silber; (für) ein Auge (gibt er) 1 Mine; (für) einen Zahn (gibt er) 1 Mine; (für) ein Ohr (gibt er) 1/2 Mine; (für) eine Ohrfeige gibt er 10 Sekel Silber.«
Hammurapi § 196: »Wenn ein auilum das Auge des Sohnes eines auilum ausgeschlagen hat, werden sie sein Auge ausschlagen.«
Hethitische Gesetze § 13: »Wenn jemand eines freien Mannes Nase (ab)beißt, gibt er 1 Mine Silber, und er späht in sein Haus.« Anmerkung des Verf.: »In sein Haus spähen« bedeutet, daß der Beschuldigte nach Zahlung des Bußgeldes wieder frei nach Hause gehen kann.
Mittelassyrisches Rechtsbuch § 7: »Wenn eine Frau Hand an einen amelu (d. Verf.: amelu gleich auilum) gelegt hat (und) sie sie angeklagt haben, wird sie 30 Minen Blei geben, (und) sie schlagen sie (mit) 20 Stockschläge(n).«
3Mose24,17: »Wer seinem Mitmenschen einen Schaden am Körper zufügt, muß zur Strafe denselben Schaden am eigenen Leib erleiden. Wer dem anderen einen Knochen bricht, dem wird dafür ebenfalls ein Knochen gebrochen; wer ihm ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, verliert dafür selbst Auge oder Zahn.«

Beispiel 2: Grundsätzliche Regelungen zum Schutz der Ehe.
Ur-Nammu § 4: »Wenn die Ehefrau eines Mannes mit Hilfe ihrer Reize einen (anderen) Mann verführt und er mit ihr geschlafen hat, werden sie (die Behörden) die Frau totschlagen, jener Mann aber wird freigelassen werden.«
Hammurapi § 129: »Wenn die Ehefrau eines auilum beim (Zusammen)ruhen mit einem anderen Manne ergriffen worden ist, binden sie (beide) und werfen sie ins Wasser. Wenn der Herr der Ehefrau seine Ehefrau am Leben läßt, wird auch der König seinen Sklaven am Leben lassen.«
Hethitische Gesetze § 195 A: »Wenn ein Mann bei der Gattin seines Bruders schläft, sein Bruder aber (noch) lebt, (ist es etwas) Ungeheuerliches.«
3Mose20,10: »Wenn jemand mit der Frau eines anderen Israeliten Ehebruch begeht, müssen beide hingerichtet werden.«
2Mose20,14: »Zerstöre keine Ehe!«
5Mose22,22: »Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er mit der Frau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben.«

Beispiel 3: Grundsätzliche Regelungen bei Ehescheidungen. Die Ehescheidung war damals ein einseitiger Akt. Nur der Mann konnte im damaligen Patriarchat aktiv die Scheidung aussprechen; die Frau wurde entlassen oder verstoßen.
Ur-Nammu § 6: »Wenn sich jemand von seiner Hauptfrau scheidet, zahlt er ihr 1 Mine Silber.«
Hammurapi § 138: »Wenn ein auilum seine ebenbürtige Gattin, die ihm Kinder nicht geboren hat, verstoßen will, wird er ihren Brautpreis ihr (zurück)geben und die Mitgift, die sie aus dem Hause ihres Vaters mitgebracht hat, wird er ihr unversehrt (wieder)herstellen; (dann) darf er sie verstoßen.«
Mittelassyrisches Rechtsbuch § 37: »Wenn ein amelu seine Frau verstößt, wird er ihr nach seinem Belieben etwas geben. (Wenn es) nicht seinem Belieben (entspricht), wird er ihr nichts geben; sie wird (dann) leer ausgehen.«
5Mose24,1: »Gesetzt den Fall, ein Mann heiratet und findet etwas an der Frau, das ihm zuwider ist, stellt er ihr eine Scheidungsurkunde aus und schickt sie weg.«

Dies veranlaßt mich, auf die Langlebigkeit mosaischer Gesetze, die sogar bis in das moderne Israel reichen, zu schauen und darauf hinzuweisen, daß dort gegen jede moderne Ratio nach orthodoxem rabbinischen Recht die Trennung der Ehepartner nur vom Ehemann initiiert werden kann. Daher auch mein Interesse am Bericht von Inge Günther des Kölner Stadt-Anzeigers vom 09.07.98 mit der Überschrift »Rabbi "befreit" die Frauen«, in dem vom Notgericht eines Rabbis die Rede ist, der jeder Frau zubilligt, »das Recht zu besitzen, ihren Mann zu verlassen und – wenn sie will – nach einer Frist von 92 Tagen einen anderen zu heiraten«.

Beispiel 4: Garantie der besonderen Stellung der Eltern im Familienverband als schutzbedürftige Kleinstlebensgemeinschaft mit dem Ziel, den Erhalt des Staates (Reproduktion der Bevölkerung) zu garantieren sowie mit dem Ziel, das Überleben der alt gewordenen Eltern durch ihre eigene Nachkommenschaft zu sichern. Lückenbüßer für noch nicht vorhandene Rentenversicherung und Altenheime war demnach die Großfamilie. Eine hohe Kinderzahl bedeutete umfassendste Altersversicherung.
Die Serie Ana Ittusu Tafel 7 III. 23 bis 28: »Wenn ein Sohn zu seinem Vater sagt: "Du bist nicht mein Vater", so darf er ihn rasieren (Anmerkung des Verf.: durch Scheren des Sohnes durch den Vater wird der Sohn als Sklave kenntlich gemacht), ihm die Sklavenmarke anlegen und ihn für Geld verkaufen.«
Die Serie Ana Ittusu Tafel III. 29 bis 33: »Wenn ein Sohn zu seiner Mutter sagt:"Du bist nicht meine Mutter", werden sie ihm seine Kopfhälfte rasieren, ihn in der Stadt herumführen und aus dem Hause (des Vaters) verstoßen.«
Das Fragment Yos § 4: »Wenn (ein Sohn) zu seinem Vater und zu seiner Mutter gesagt hat: "Nicht mein Vater, nicht meine Mutter (bist du)", geht er von Haus, Feld, Pflanzung, Sklaven, Gut (und) Tieren fort. Sie dürfen ihn (als Sklaven) für Geld zum vollen Wert verkaufen.«
Hammurapi § 195: »Wenn ein Sohn seinen Vater geschlagen hat, werden sie seine Hand abschneiden.«
2Mose20,12: »Ehre Vater und Mutter! Dann wirst du lange in dem Land leben, das dir der Herr, dein Gott, gibt.«
2Mose21,15: »Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.«
3Mose19,3: »Jeder von euch soll seinen Vater und seine Mutter ehren.«
3Mose20,9: »Wenn jemand seinen Vater oder seine Mutter verflucht, begeht er ein todeswürdiges Verbrechen und muß hingerichtet werden.«
5Mose21,18: »Gesetzt den Fall, jemand hat einen Sohn, der so widerspenstig und ungehorsam ist, daß er trotz aller Strafen und Mahnungen weder auf seinen Vater noch auf seine Mutter hört. Dann sollen ihn seine Eltern gemeinsam zum Versammlungsplatz am Tor bringen, ihn den Ältesten der Stadt vorführen und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist widerspenstig und will uns nicht gehorchen. Wir können sagen, was wir wollen – er ist ein Prasser und Säufer." Dann sollen die Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Ihr müßt das Böse aus eurer Mitte entfernen. Alle Israeliten sollen davon erfahren, damit sie sich fürchten.«
5Mose27,15: »Fluch über jeden, der seine Eltern mißachtet.«

Soweit einige Vergleiche, die aufzeigen, daß wichtige gesetzliche Regelungen der mosaischen Gesetze des AT keineswegs einmalig waren, auch nichts Neues, erst recht nichts, was von einem Gott persönlich abstammen mußte.

Was speziell den Codex Hammurapi anbetrifft, gewalttätige Regelungen sind in ihm erstaunlich zahlreich vorhanden. Wenn es allgemein um die Frage nach Ausdruck, Vorhandensein und Ausprägung von Gewalt in keilschriftlichen Rechtssammlungen geht, läßt sich der Codex Hammurapi speziell als umfangreichste Rechtssammlung aufgrund seiner Fülle an Vorschriften (282 Paragraphen, umfangreiches Vorwort und Nachwort) aussichtsreich statistisch auswerten.

Es fällt beim Studium des Codex Hammurapi sofort auf, daß seine rechtlichen Regelungen deutlich in Sachgebiete aufgeteilt wurden und deshalb vergleichsweise sorgfältig geordnet vorliegen; wahrscheinlich hatte damals der schriftenkundige Steinmetz, der die rechtlichen Regelungen in die Säule einschlug, viele Tontäfelchen mit Rechtsbestimmungen vor sich liegen, sie nach vorgegebener königlicher Anweisung geordnet, und systematisch abgearbeitet.

Ich wollte die erkennbaren Regelungen in eine Statistik aufnehmen, um nach Normen zu suchen, die sich mit den mosaischen Gesetzen vergleichen lassen, und habe deshalb alle Regelungen individuell in Gruppen aufgeteilt nach

1. Regelungen zum Erhalt der damaligen Gesellschaft,
2. Regelungen zur Gesellschaftsordnung,
3. Regelungen zur Gesellschaftslenkung und
4. Regelungen zum gesellschaftlichen Zusammenleben (Bereiche Wirtschaft, Handel, Transport einschließlich Schiffahrt und allgemeiner Verkehr).

Die statistische Auswertung habe ich bequemerweise mit Hilfe eines Computers durchgeführt, wobei die 4 dargestellten Gruppen wiederum in jeweils 4 Einteilungen aufgespalten wurden:

1. Normale Regelungen (»normal« nenne ich persönlich solche Regelungen, die nach meinem heutigen persönlichen Rechtsempfinden immer noch die Normalität darstellen).

2. Harte bzw. grausame Regelungen (nach meinem persönlichem Rechtsempfinden heutzutage nicht mehr akzeptabel). Solche Regelungen nenne ich heutzutage unmißverständlich barbarisch, mittelalterlich oder vorsintflutlich.

3. Nonsensregelungen bzw. Redundanzregelungen (Regelungen, nach denen wir heute rechtlich nicht mehr handeln würden, z. B. nach damaligen Strafbestimmungen bei »bewiesener« Zauberei).
Beispiel: § 132: »Wenn gegen die Ehefrau eines auilum wegen eines anderen Mannes der Finger ausgestreckt worden ist, sie (aber) mit dem anderen Manne im (Zusammen)ruhen nicht ergriffen worden ist, wird sie für ihren Gatten in den Fluß tauchen.« Anmerkung des Verf.: »In den Fluß tauchen« bedeutet, daß die Frau gefesselt in den Fluß geworden wurde. Meine Vermutung hinsichtlich Auslegung der »Beweiskraft« solcherlei Wasserprobe: Ging sie unter, war sie schuldig und überführt, blieb sie an der Wasseroberfläche, war sie unschuldig und wurde wieder voll akzeptiert. Ähnliche »Heiligen Gottesurteile« waren noch in unserem Mittelalter überaus beliebt (und sind mit »Heiligen Gotteskriegen« sinngemäß eng verwandt, weil Menschen annahmen, es gäbe einen Gott, der sich um jeden Einzelfall persönlichst kümmert; siehe auch die besprochene Postkarte »Gottesgericht über die Anstifter des Weltkriegs« lt. Abb. 1). Anläßlich der »Beweisführung« europäischer sich christlich nennender Inquisitionsgerichte, ob eine verdächtigte Frau eine Hexe zu sein habe oder nicht, gab es sogar in verschiedenen deutschen Gebieten unterschiedliche Auffassungen über »Sinken und Schwimmen« und die damit zusammenhängende »Beweislage«; manch sich christlich nennender Gelehrter, in dem sich der Wissenschaftler unbändig regte, riskierte einen »wissenschaftlichen Gelehrtenstreit« hinsichtlich der Frage, ob eine »gefesselte, echte Hexe« absinken oder aufschwimmen müsse. Bei etwa einer Million verbrannter »Hexen« gab es für sich christlich nennende Amtskirchen natürlich genügend Rohmasse an »Hexen« für Versuche aller Art und für sich christlich nennende Forscher entsprechend viel zu experimentieren. Siehe auch Manfred Hammes, »Hexenwahn und Hexenprozesse«, Fischer Taschenbuch.

4. Regelungen gegen Benachteiligte der Gesellschaft und Rechtlose, z. B. Sklaven, Frauen, Töchter.

Diese vier Aufteilungen enthalten meine persönliche Wertung. Eine persönliche Wertung ist sowieso unumgänglich, denn wenn ich als Humanist, der in der Neuzeit lebt und als der ich mich ansehe, beispielsweise vermerke, Stockschläge seien eine nicht mehr hinnehmbare Form der Bestrafung für kleinere Vergehen, so wird ein Befürworter der Bestrafung nach den grausamen Maßstäben der Scharia (islamisches Gesetzeswerk) sagen, diese Strafe sei noch viel zu gering. Der Leser wird hoffentlich somit angespornt, nach entsprechender Gewissenserforschung (nur um die geht es hier!) seine eigene Meinung zu bilden und selbst weiterzuforschen.
So weit die Unterteilung. Diese Computerauswertung habe ich in der Grafik Abb. 2 dargestellt, in der auch die Werte einer nachfolgenden analogen Untersuchung der mosaischen Gesetze enthalten sind. Festgehalten sind auch die prozentualen Anteile an der Gesamtuntersuchung.

Zu den als grausam bezeichneten Regelungen möchte ich anmerken: Als grausame Regelungen wurden auch solche wie beispielsweise in den nachfolgenden Paragraphen angesehen:

§ 194: »Wenn ein auilum sein Kind einer Amme gegeben hat und sein Kind
in der Hand der Amme gestorben ist, die Amme (aber) ohne den Willen seines Vaters und seiner Mutter ein anderes Kind (dafür) (an die Brust) angelegt hat, werden sie sie überführen, und sie werden, weil sie ohne (den Willen) seines Vaters und [seiner] Mutter das fremde Kind (an die Brust) sich angelegt hat, ihre Brüste abschneiden.«
§ 21: »Wenn ein auilum (die Mauer) ein(es) Haus(es) aufbricht, werden sie ihn vor diesem Loche töten und ihn aufhängen.«
§ 110: »Wenn eine naditum (Anmerkung des Verf.: Angehörige einer bestimmten Frauenklasse) oder eine entum (Anmerkung des Verf.: Eine hohe Priesterin), die nicht im Kloster wohnt, (die Tür) ein(es) Bierhaus(es) öffnet oder (gar) zum Bier in das Bierhaus eintritt, werden sie diese Frau verbrennen.«
Hier führe ich noch einige Beispiele für die Rechtlosigkeit von Sklavinnen, Frauen und Töchtern sowie für deren gesellschaftlich unterschiedliche Behandlung an:
§ 209: »Wenn ein auilim die Tochter eines auilum geschlagen hat (und) sie (deshalb) ihre Leibesfrucht verloren hat lassen, wird er 10 Sekel Silber für ihre Leibesfrucht darwägen.«
in Verbindung mit
§ 210: »Wenn (aber) diese Frau (davon) gestorben ist, werden sie seine Tochter töten.«
sowie in Verbindung mit
§ 213: »Wenn er die Sklavin eines auilim geschlagen und sie (so) ihre Leibesfrucht hat verlieren lassen, wird er 2 Sekel Silber (dar)wägen.«
sowie in Verbindung mit
§ 214: »Wenn diese Sklavin (daran) gestorben ist, wird er 1/3 Mine Silber (dar)wägen.«

Das Endergebnis meiner persönlichen Auswertung des Codex Hammurapi hinsichtlich seiner Gewaltbereitschaft sah so aus:

Anteil der normalwirksamen Regelungen 22,1 %
Anteil der harten bzw. grausamen Regelungen 33,3 %
Anteil der Nonsens- bzw. Redundanzregelungen 23,4 %
Anteil der Regelungen gegen Benachteiligte 21,2 %

Mein Kommentar dazu: Diese Zusammenstellung zeigt, daß in Babylonien zur Zeit Hammurapis ein schlimmes und gewalttätiges Rechtsverständnis geherrscht hat, denn nur 22,1 % aller Regelungen halte ich für normal! Harte und grausame Rechtsbestimmungen, mit 33,3 % vertreten, zeigen nach meiner Auffassung Gewalt und Bereitschaft zur Gewalt. Gewalt aller Art diente letztlich der Festigung von Herrschaftssystemen (Gleichzusetzen mit Knebelung der Bürger und Festigung diktatorischer Strukturen durch Königshaus, Besitzende und Priesterschaft). Politische und moralische Inhalte der Diktatur-Gesetzgebung des Dritten Reichs in Deutschland mit ihren vielfach harten und grausamen rechtlichen Bestimmungen waren mit verschiedenen Inhalten der Hammurapigesetzgebung geistig verwandt. In der Nazi-Diktatur wurde wegen geringfügiger Gesetzesübertretungen sogar das Todesurteil verhängt. Bemerkenswert ist meiner Ansicht nach der hohe Anteil von Regelungen gegen Benachteiligte und Rechtlose der Gesellschaft (knapp ein Fünftel aller Regelungen fällt darunter). Am Sklaventum der Hammurapi-Zeit hat – vergleichbar auch später zur Zeit der mosaischen Gesetze des AT sowie zu Beginn des Christentums bis hin zum amerikanischen Sklaventum in den Südstaaten – niemand rühren wollen, denn an der Gewalt gegen unterdrückte Menschen läßt sich gut verdienen. Sklaventum ist eine extreme Form der planmäßigen Bewirtschaftung des Menschen durch den Menschen, und so nimmt es kein Wunder, daß sogar der unheilige »Heilige« Paulus vielfach mahnende Worte an die Sklaven christlicher Herren richtet, ihren Herren rechtschaffen zu dienen.

Was das Sklaventum im alten Israel betrifft, so scheint es lediglich oberflächlich gesehen keine besondere Härte gegen Sklaven gegeben zu haben. Nach 2Mose21,2 wurden nur hebräische Sklaven nach dem 7. Jahr freigelassen:
»Wenn ein Israelit einen hebräischen Sklaven kauft, darf er ihn höchstens sechs Jahre für sich arbeiten lassen. Im siebten Jahr muß er ihn freilassen und darf kein Lösegeld verlangen.«

Nach 3Mose25,8-34 wurden im sogenannten »Erlaßjahr« oder »Jubeljahr« (auch »Jobeljahr«) alle Sklaven freigelassen und alle Schuldverhältnisse gelöscht: »Wenn ihr das Sabbatjahr siebenmal gefeiert habt und also insgesamt 49 Jahre vergangen sind, laßt ihr am 10. Tag des 7. Monats, dem Versöhnungstag, im ganzen Land das Signalhorn blasen. Dies ist das Zeichen dafür, daß alle Bewohner wieder in ihre ursprünglichen Rechte eingesetzt werden. Das 50. Jahr muß für euch als ein Jahr gelten, das mir gehört. Es ist das Erlaßjahr, in dem eine allgemeine Wiederherstellung erfolgt. Jeder Israelit, der seinen erblichen Landbesitz verpfändet hat, bekommt ihn wieder zurück, und wer sich einem anderen als Sklaven verkauft hat, darf zu seiner Sippe zurückkehren. In diesem Jahr darf nicht gesät werden, und was ungesät nachwächst, darf nicht abgeerntet werden; auch von selbst nachwachsenden Weintrauben dürft ihr nicht ablesen. Das ganze Jahr soll ein heiliges Jahr sein, das mir gehört. Ihr dürft aber vom Feld essen, was darauf wächst. Im Erlaßjahr soll jeder seinen Besitz an Grund und Boden zurückerhalten. Dies müßt ihr berücksichtigen, wenn ihr von einem anderen Israeliten Land kauft oder es ihm verkauft. Der Preis richtet sich nach der Zeitspanne bis zum nächsten Erlaßjahr. Sind es noch viele Jahre, so ist der Kaufpreis höher, sind es nur noch wenige, so ist er entsprechend niedriger. Gekauft wird nicht das Land, sondern die Anzahl der Ernten. Darum soll keiner von euch einen anderen Israeliten übervorteilen ... .«
Diese besonderen Jahre sind nach und nach in Vergessenheit geraten, so daß die Sklaverei im alten Israel letztlich vollständig erhalten blieb. Im Gegensatz zum römischen Recht war der Sklave in Israel zwar keine Sache, diese Vorzüge waren jedoch mehr theoretischer Natur.

Verschiedene Regelungen gegen Benachteiligte und Rechtlose der Gesellschaft hielten sich im Bereich der Abrahamsreligionen bis in unsere Zeit hinein fast unausrottbar; Inhalte blieben bestehen, nur Formen wandelten sich. Statt »Sklaven« sagte man später »Leibeigene«, »Pächter«, in der Nazizeit z. B. »Fremdarbeiter«.

Auch die mosaischen Gesetze habe ich im gleichen Sinne computermäßig erfaßt. Insgesamt wurden 508 gesetzliche Bestimmungen oder rechtlich verbindlich wirksame Aussagen aufgenommen. Viele Aussagen mußte ich, damit meine Aufteilung nicht polemisch wurde, in Gruppen zusammenfassen.

Beispiel: Hätten alle genauen rechtlichen Regelungen für die Errichtung eines Heiligtums (Zelt, Bundeslade, Tisch, Leuchter, Zeltdecken, Holzwände, Vorhänge, Abgrenzung, Öl, Amtskleidung, Brusttasche, weitere Kleidungsstücke, Einsetzungsvorschriften, tägliche Opfer, Altar für Räucheropfer, Wasserbecken, heiliges Salböl, Räucheropfer und ausführende Künstler und Handwerker), die eindeutig gesetzlichen Charakter (Gesetzeswirkung) hatten und deren Übertretung oder Nichtbefolgung flott mit dem Tode bestraft wurde, bis in die Einzelheiten erfaßt werden müssen, wäre die Gesamtaussage derart verschoben worden, daß ein Vergleich mit der Hammurapi-Gesetzgebung zu Verzerrungen geführt hätte. Dies wollte ich mir ersparen.

Hier einige Beispiele dieser Bestrafung: 3Mose10,8: »Der Herr sagte zu Aaron: "Wenn ein Priester, du selbst oder einer deiner Söhne, ins heilige Zelt geht, darf er vorher weder Wein noch Bier trinken, sonst muß er sterben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft."« oder 4Mose3,4: »Aber Nadab und Abihu fanden den Tod, als sie dem Herrn in der Wüste Sinai ein Weihrauchopfer darbrachten, das er nicht vorgeschrieben hatte.« (s. a. 3Mose10,1) oder 4Mose3,10: »Aaron und seine Nachkommen aber sollen den Priesterdienst versehen. Nur sie sind dazu befugt; jeder andere, der sich dieses Recht anmaßt, wird mit dem Tod bestraft.« oder 4Mose18,1: »Da sagte der Herr zu Aaron: "Du und deine Söhne und alle Leviten, ihr müßt die Folgen tragen, wenn beim Dienst am Heiligtum irgend etwas falsch gemacht wird; für einen Fehler beim Priesterdienst aber trifft die Strafe dich und deine Söhne allein. Die übrigen Männer vom Stamm Levi dürfen mit dir und deinen Söhnen zum heilige Zelt, dem Aufbewahrungsort des Bundesgesetzes, kommen und euch helfen, wenn ihr dort den Priesterdienst verseht. Sie sollen alle Arbeiten am Zelt verrichten, aber sie dürfen auf keinen Fall den Altar und die heiligen Geräte berühren, sonst müssen sie sterben, und ihr mit ihnen. Ihr dürft euch von niemand außer von den Leviten helfen lassen. ... Wenn jemand anderes mir zu nahe kommt, wird er mit dem Tod bestraft."«

Die graphische Darstellung in Abb. 2 läßt sich einen interessanten Vergleich zwischen Codex Hammurapi und mosaischer Gesetzgebung zu:

Zum Codex Hammurapi: Der Codex Hammurapi besetzt, wie bereits vermerkt, fast alle Gesellschaftsbereiche in einer noch passablen Ausgewogenheit. Die Gruppe der Priesterschaftsvorrechte ist die kleinste in der Hammurapi-Gesamtdarstellung.
Zum mosaischen Gesetz: Das mosaische Gesetz »franst stark aus«. Was heißt das?

Es gibt keine kontinuierliche Verteilung der rechtlichen Regelungen auf alle gesellschaftlichen Regelungsfelder, sondern deutlich unproportionierte Anhäufungen in relativ wenigen Regelungs-Bereichen. Dies deutet darauf hin, daß, wie schon angemerkt, die Israeliten als Kleinviehnomaden keinesfalls wie die Babylonier über ein ausgeprägtes Wirtschaftsleben verfügten und daß eine Gruppierung im Gesellschaftswesen der Israeliten, die Priesterschaft, aufsehenerregend bevorzugt worden sein mußte, demnach das Gewaltmonopol einseitig zugunsten der Priesterschaft verschoben war. Im mosaischen Gesetz gibt es keine Regelungen, die königliche Vorrechte zum Inhalt gehabt hätten. Das Gewaltmonopol lag allein beim Heiligtum, folglich in Händen der mosaischen Priesterkaste. Um das Gewaltmonopol der mosaischen Priesterkaste zu verankern, bedurfte es umfangreicher Sicherungsmaßnahmen, die nach innen und außen wirksam waren.

Daß in der israelitischen Gesellschaft nach innen wirkende Sicherungsmaßnahmen installiert wurden, läßt sich aus der sehr starken Gruppe »Priesterschafts-Vorrechte« erkennen (Feld »Gesellschaftslenkung«) sowie der Ansammlung »Priesterschafts-Diktatur«. Dazu möchte ich speziell feststellen:

Allgemein gilt in der Geschichte aller Religionen, daß es zur Ausführung ritueller Handlungen einer Priesterkaste bedarf. In Erweiterung dieser Erkenntnis verweise ich auf eine bekannte geschichtliche Erfahrung: Eine Priesterkaste kann um so unangefochtener und gewaltsamer ihre starke Stellung ausbauen, je gründlicher sie möglichst viele Regelungen einführt, die für das einfache Volk unverständlich sind, unverständlich bleiben und sich letztlich auch jeder verstandesmäßigen Begründung und daher jeder kritischen Beurteilung entziehen: Kultbezogene Verkleidung, Vermummung des Medizinmannes (Mummenschanz), Priesterkleidung in höheren Kulturen, unverständliche, komplizierte Gebräuche (sie können sogar mit der Sammelbezeichnung Hokuspokus belegt werden), Abschottung der Priesterschaft vom Volk durch künstlich errichtete räumliche Barrieren (Gitter, Mauern, räumliche und Höhenabstände zwischen Priesterschaft und Volk, das am rituellen Geschehen somit nicht teilhaben kann),
Androhung der Todesstrafe für Unbefugte, die in das Heiligtum eindringen wollen, nichtverständliche künstliche Sprache oder Fremdsprache, z. B. Kirchenlatein, Nonsensregelungen.

Nonsensregelungen sind im mosaischen Gesetz in außerordentlich großer Zahl anzutreffen, denn diese bewirkten, daß das einfache Volk tatsächlich kritiklos blieb (gegen Unverständlichkeiten können sogar oppositionell eingestellte Menschen nicht kritisierend angehen!) und keine Möglichkeit sah, der Priesterkaste zu entkommen. Der Balken »Nonsensregelungen« unter »Priesterschaftsvorrechte« ist der zweitlängste in der gesamten mosaischen Statistik, und seine Länge zeigt mir, daß es generell für eine Priesterschaft sehr effektiv ist, unverständliche Regeln einzuführen. Vergleichbares habe ich als Meßdiener beobachtet, denn die Rituale der Gottesdienste sind angefüllt mit Regeln, die keiner versteht und keiner zu verstehen versucht, weil es auch garnicht möglich ist.

Hier soll ein Beispiel für eine Nonsensregelung des mosaischen Gesetzes vermerkt werden: 3Mose4,1: »Wenn jemand versehentlich gegen ein Gebot des Herrn verstößt und dadurch Schuld über das ganze Volk bringt (d. Verf.: Jede Form von Kollektivschuld ist seit jeher ein probates Mittel der Züchtigung von Massen, das war sogar in der Nazizeit in unseren Schulen so und verlief nach dem stupiden Motto: »Wenn sich der Schuldige nicht meldet, muß die ganze Klasse nachsitzen!«), so muß er dem Herrn als Sühneopfer einen jungen, fehlerfreien Stier darbringen. Er führt den Stier zum Eingang des heiligen Zeltes, legt seine Hand auf dessen Kopf und schlachtet ihn dort vor dem Zelt (Anmerkung des Verf.: Schlachtmethode war das Schächten, also das Zerschneiden der Halsschlagadern ohne vorausgegangene Betäubung). Dann bringt er einen Teil des Blutes in einer Schale ins Heiligtum. Er sprengt mit dem Finger siebenmal etwas von dem Blut auf den Boden vor dem Vorhang, der das Allerheiligste verdeckt. Dann streicht er etwas von dem Blut an die Hörner des Räucheraltars, der im vorderen Teil des Zeltes steht (Anmerkung des Verf.: Hörner waren die erhöhten Ecken des Altares als Verkörperung seiner Segensmacht). Den Rest des Blutes schüttet er unten an den Brandopferaltar am Eingang des Zeltes. Dann schneidet er alle Fettstücke des Tieres heraus, das gesamte Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und den Fettlappen an der Leber, genauso wie es beim Rind des Mahlopfers gemacht wird. Er verbrennt diese Stücke auf dem Brandopferaltar. Das ganze übrige Tier – Haut, Fleischteile und Knochen, auch Kopf, Schenkel und die Eingeweide samt Inhalt – wird aus dem Lager an den abgegrenzten Ort gebracht, wo man die Opferasche hinschüttet. Dort wird alles in einem Holzfeuer verbrannt. ... Auf diese Weise bringt der Oberste Priester die Sache wieder ins reine, und der Herr vergibt ... die Schuld.«

Daß nach außen (gegen fremde Konkurrenz-Gotteskulte, also gegen Konkurrenz-Heiligtümer) massiert Sicherungsmaßnahmen installiert wurden (die ersten drei Gebote der Zehn Gebote gehören bereits dazu, daran sei nochmals erinnert; es bleiben also nur noch sieben Gebote übrig.), läßt sich dem Balkendiagramm unter »Heiligtum-Konkurrenz« (das war »Gottes Eifersuchts-Diktatur«) einleuchtend darstellen.

Hier ist noch ein biblisches Beispiel für eine brutal nach außen wirkende Sicherungsmaßnahme zum Erhalt des Jahwekults der israelitischen Tempelpriesterschaft eingefügt: 5Mose13,7 (Ansprache des Mose an die Israeliten):

»Ihr müßt damit rechnen, daß eure nächsten Verwandten und Freunde euch dazu verleiten wollen, andere Götter zu verehren. Sie werden euch überreden wollen, daß ihr euch den Göttern der Völker zuwendet, die in eurer näheren oder ferneren Umgebung wohnen, obwohl weder ihr noch eure Vorfahren jemals etwas mit diesen Göttern zu tun hattet. Aber selbst wenn dein leiblicher Bruder oder deine eigene Frau, dein Sohn, deine Tochter oder dein liebster Freund dir so zuredet, darfst du nicht darauf hören. Hab kein Mitleid mit dem Verführer und schone ihn nicht, sondern zeige ihn an. Wirf den ersten Stein auf ihn, wenn er durch Steinigung hingerichtet wird. Auf diese Weise muß er sterben, denn er wollte dich vom Herrn, deinem Gott, abbringen, der euch aus dem Sklavendienst in Ägypten befreit und von dort herausgeführt hat. Alle Israeliten müssen von dieser Bestrafung erfahren. Dann werden sie sich fürchten, und keiner wird mehr wagen, so etwas Verwerfliches zu tun. Ihr müßt damit rechnen, daß in irgendeiner von den Städten, die der Herr, euer Gott, euch geben wird, nichtsnutzige Leute auftreten und die Bewohner dazu bringen, fremde Götter zu verehren. Wenn ihr von so etwas hört, müßt ihr nachforschen, ob es sich so verhält, und den Vorgang genau untersuchen. Wenn sich das Gerücht bewahrheitet und wirklich so etwas Abscheuliches unter euch geschehen ist, müßt ihr an der betreffenden Stadt den Bann vollstrecken.
Menschen und Tiere müßt ihr mit dem Schwert erschlagen und die ganze Beute auf dem Marktplatz zusammentragen. Dann zündet ihr die Stadt an und verbrennt sie samt der Beute als ein Brandopfer für den Herrn, euren Gott. Die Stadt muß in Trümmern liegen bleiben und darf nie wieder aufgebaut werden. Keiner darf etwas von dem Beutegut an sich nehmen. Wenn ihr dies alles tut, wird der Herr von seinem Zorn ablassen und euch seine Güte erweisen. Wenn ihr dem Herrn, eurem Gott, gehorcht und alle seine Gebote befolgt, die ich euch heute verkünde, wenn ihr stets tut, was ihm gefällt, dann wird euer Volk wachsen und so zahlreich werden, wie er es euren Vorfahren gesagt hat.«

Die Priesterschaft hat nicht nur eine Kollektivangst gewaltsam erzeugt, sondern von Menschen den Verrat am Menschen des engsten Lebenskreises gefordert; sie war also in psychologischer Kriegsvorbereitung, -führung, und Massenbeeinflussung – ähnlich den Nationalsozialisten – meisterlich geschult. Sieht es streckenweise nicht sogar danach aus, als hätten die Nazis von Mose gelernt? Die unmoralischen Aussagen der Gesetze in den Büchern Mose wirken seitdem ununterbrochen fort. Ein Beispiel zeigt dies: Kaiser Wilhelm II forderte von seinen Soldaten kompromißlos, » ... daß der pflichtgetreue Soldat auch auf Vater, Mutter und Kinder schießen müsse, wenn die Staatsraison es verlange ... .« (26)

Es wäre jedoch töricht und unsachlich, hier beispielsweise feststellen zu wollen, die Rassegesetzgebung der Nationalsozialisten sei identisch mit der Rassegesetzgebung der Israeliten. So einfach sind die Vergleiche nicht. Denn die Rassegesetzgebung der Nationalsozialisten bezog sich inhaltlich auf die überhebliche Bevorrechtigung der Menschen hinsichtlich Zugehörigkeit zur sogenannten überlegenen germanischen sprich blonden und blauäugigen Rasse und die planmäßige Ausrottung aller Andersartigen. Die Priester der Israeliten zur Zeit Mose’ wollten nicht die Zugehörigkeit des Volks zu einer Rasse bevorrechtigen, sondern ihres Volks zu einer Religion, speziell der israelitischen Eingottreligion. In dieser Hinsicht war in Israel die Vernichtung Andersgläubiger – wie eben im Bibeltext vermerkt – »ein Brandopfer für den Herrn, euren Gott«.

Jedoch das wesentliche Element der erklärten Auserwähltheit und absoluten Bevorrechtigung eines kleinen Teils der Erdbevölkerung (wobei Auserwähltheit und Bevorrechtigung praktisch immer wieder zu Verfolgungs- und ggf. Ausrottungsmaßnahmen des als weniger wertvoll oder sogar unwert angesehenen Teils der Bevölkerung führten), verbindet alle Formen aggressiver Rassegesetzgebung.

Als schrecklich habe ich in diesem Zusammenhang die Parallele empfunden, daß nach moasischer Vorschrift (5Mose13,7) die Getöteten (hier die Erschlagenen) verbrannt wurden und die Nazis ihre Ausrottungsopfer in den Konzentrationslagern nach dem Töten ebenfalls verbrannten; ich sehe als Parallele auch die Srafe des Verbrennens Andersgläubiger auf den berüchtigten Scheiterhaufen der katholischen Inquisition des Mittelalters. Die Nazis hatten anfangs sogar öffentlich Bücher verbrannt. Später, wenn ich einiges über den Islam anmerke, komme ich automatisch auch auf das Verbrennen im Jenseits als Verkörperung resolutester Bestrafungsandrohung, die der Islam überhaupt kennt.

Die Abschottungs-Strategie des israelischen Heiligtums nach innen wäre beinahe für alle Zeiten mißglückt, denn Aaron, Mose’ Bruder, in der Rangordnung des mosaischen Familienclans der ewige Zweite, wollte eines Tages in einer Nacht- und Nebelaktion die absolute Macht an sich reißen, während Mose längere Zeit auf Reisen war (offizieller Anlaß nach Bibeltext: Übernahme der Gesetzestafeln); Aaron vergaß flugs Zelt, Opferstätten und »Lieben« Gott, und errichtete sein »eigenes« Heiligtum als Konkurrenzunternehmen in der »hauseigenen« israelischen Gesellschaft: Er ließ Gold sammeln und formte das allgemein so berühmtberüchtigte »Goldene Kalb«, das zur Grundlage seines persönlichen Religion-Konkurrenzbetriebes wurde. Näheres beschreibt das AT, 2Mose32,3: »Alle nahmen ihre goldenen Ohrringe ab und brachten sie zu Aaron. Er schmolz sie ein, goß das Gold in eine Form und machte daraus ein Stierbild. Da riefen alle: „Hier ist dein Gott, Israel, der dich aus Ägypten geführt hat!" Aaron errichtete vor dem goldenen Stierbild einen Altar und ließ im Lager bekanntmachen: Morgen feiern wir dem Herrn zu Ehren ein Fest." Früh am nächsten Morgen brachten die Israeliten Tiere, die als Brandopfer dargebracht oder als Opfermahl geschlachtet wurden. Sie setzen sich zum Essen und Trinken nieder, und danach begannen sie einen wilden Tanz.«
Kaum war Mose wieder zurück, bekämpfte er dieses Konkurrenz-Heiligtum in aller Konsequenz und mit grausamer Härte; die Anhänger des neuen Kultes wurden allesamt umgebracht. Seinen Bruder Aaron und Familienanhang ließ Mose allerdings leben, denn seine nächste Verwandtschaft wollte er schonen, außerdem wird er Unterstützung gebraucht haben, denn schon Jitro hatte ihn gelehrt, daß er nicht mehr alles alleine erledigen konnte, und andere Unterstützung als aus seiner engsten Familie schien Mose wohl noch weniger geheuer. Die Gegenwart demonstriert uns das Prinzip familiärer Korruption häufig: Diktatoren handeln so, indem sie Schlüsselpositionen in der eigenen Landesverwaltung mit Familienmitgliedern besetzen; auf diese Weise funktioniert die Ausbeutung des Landes ungehindert.

Der kurze Ausflug Aarons zur Religionsunternehmer-Selbständigkeit war dann wohl auch der letzte größere Gründungs-Coup auf dem israelischen Markt für freie Heiligtumsgründer, so daß nachfolgend alle Hohenpriester ihre Abstammung auf Mose, dann auf Aaron zurückzuführen suchten, und kein anderer mehr auf den Thron des Hohenpriesters gestiegen ist, der seine Abstammung – wie auch immer – glaubhaft bis weniger glaubhaft öffentlich nachweisen konnte oder dies einfach offiziell und selbstsicher behauptete.

So begann nach meiner Vorstellung die reibungslose Bewirtschaftung des Volks durch das israelitische Heiligtum, und es handelte sich demnach, wie schon gesagt, um eine planvolle Bewirtschaftung des Menschen durch den Menschen. Der Gesichtspunkt einer planvollen Bewirtschaftung des Menschen fordert weiteres Nachdenken heraus: Wenn Religionen folglich Gewalt ausüben, aus welchem Grund sind sie ursprünglich überhaupt entstanden? Es gibt viele Gründe, die zur Entstehung von Religionen führen. Naturvölker der Gegenwart machen uns in dieser Hinsicht vieles vor, so daß wir anhand einiger Beispiele erkennen, was unter anderem – neben Geschäftssinn – zur ursprünglichen Erfindung von Religionen und Gründung von Heiligtümern beitragen kann.

1. Der Hunger
Der Mensch hat schon immer Angst davor gehabt, Hunger zu leiden. Mißernten, Viehsterben und begleitende Hungersnöte waren gefürchtet. Ängstliche Menschen sahen zu allen Zeiten in Hungersnöten die vorsätzlichen Werke böser Geister. Geisterglauben konnte entstehen, und Geisterglauben verführt sehr schnell dazu, ihn weiterhin aufzuspalten in einen Glauben an böse Geister, die Nahrungsmittelknappheit verursachten und die man fernhalten, und gute Geister, die Nahrungsmittelreichtum boten, die man behalten, zufriedenstellen und gegen die bösen Geister aktivieren, also kämpfen lassen mußte. Parallel zu bösen und guten Geistern gab es recht bald böse und gute Götter, denn Götter sind personifizierte Geister. Ein Goldenes Kalb war die Perfektion einer Verbrüderung von Menschen mit einem dieser guten Götter, denen allerbeste Beziehungen zur Rinderrasse, einer wichtigen Haustierrasse, die Wohlstand und Sicherheit gab, nachgesagt wurde. Aaron hatte also den richtigen Einfall. Sein Kult war eingängig, und er wurde angenommen.

Wichtig waren unseren Vorfahren fortwährende Versöhnungs- und Verbrüderungsstrategien mit guten Geistern und Göttern. Gute Geister und Götter, die für Nahrungsmittelreichtum sorgten, konnten in erster Linie mit Nahrungsmitteln als Opfergaben aktiviert und bestochen werden; Speisen und Getränke mußten es sein; fertige Speisen, wie Brot und Wein, oder unfertige Speisen, nämlich zum Schlachten bestimmte eßbare Tiere (Leitsatz: »Liebe geht durch den Magen!«). Somit ist es verständlich, daß auch unter den Israelis eine mosaische Priesterschaft sehr erfolgreich werkelte, die den Menschen zwar einen großen Teil ihrer Ängste nahm, sie jedoch clever mit andersartigen, sozusagen im Austausch neuerzeugten Ängsten zur Behauptung priesterlicher Vormachtstellung gewaltsam bedrückte.

Und was Aaron zusätzlich anbetrifft: Gelegentlich und im Hinblick auf ihre Versorgung mit Schlachtvieh vermeinten zu Zeiten Aarons nicht wenige Israelis, lediglich ein alleiniger Gott – dem sie sichtlich nicht alles zutrauten – sei doch etwas dürftig für das stammeseigene Klein- und Großvieh. Zum Schutz vor Tierkrankheiten, Mangel an Weideland, austrocknende Wasserstellen, Heuschreckenschwärmen, Tierseuchen und Schäden durch räuberische Nachbarvölker benötigten die Israelis, deren existenziell wichtigste Tiere Schaf, Ziege und ggf. auch Rind waren, besonders viel geistlichen Schutz als Kleinvieh-Zuchtzweckverband. Und diesen Schutz konnte nach Aarons Ansicht doch nur ein weiterer Gott bieten; eine Kalbsfigur, zum Spezialgott mit Spezialfunktion erhoben, dem man zur Besänftigung und zweckmäßigen Bestechung ebenfalls Opfer brachte, und der relevante Teile von Angst vom israelitischen Kleinvieh-Zuchtzweckverband hinwegnahm. Aarons Missetat, einen zweiten Gott neben Jahwe einzurichten (er dachte vielleicht, doppelt genäht hält besser?), ist unter diesem Aspekt für damalige Zeiten durchaus verständlich.

2. Krankheit, Krankheitsschmerz und Tod
Menschen haben immer Angst vor Krankheiten, Krankheitsschmerzen und Tod gehabt. Was liegt daher näher als die eben erwähnte Besänftigung guter Geister und Götter gleich auf Krankheiten, nicht aushaltbare Krankheitsschmerzen und nichtgewolltes Sterben auszudehnen? Zwei Götter sind wirkungsvoller als nur ein Gott, und wer weiß, was sich in den Köpfen der Israeliten abgespielt hat, als Aaron das goldene Kalb als Kultfigur nachbilden ließ?

3. Suche nach Geborgenheit
Sobald der Mensch irgendeinen überzeugend wirkenden Geister- oder Götterglauben entwickelt, verschwindet ein Teil seiner Lebens- und Existenzangst. Eine Art Geborgenheits-, Schutz- und Trutzgefühl stellt sich automatisch ein. Dem Gefühl von Schutzlosigkeit folgt also das tief empfundene Beschütztwerdengefühl. Sich beschützt fühlende Menschen reden mit ihrem Gott oder mit ihren Göttern, und dieses Reden nennen sie beten, wobei sie dafür sogar die Mühe auf sich nehmen, in die Kirche zu gehen, sogar in der dafür vorgesehenen Kirchennische eine Kerze anzuzünden und in andächtiger Hoffnung zu beten – entweder zu ihrem Gott, den 14 Nothelfern oder sonstigen Heiligen. In solchen Nischen befinden sich in der Regel Heiligendarstellungen, denen die Menschen Zutrauen entgegenbringen, weil Heiligendarstellungen in Form von Bildern oder Statuen dem Zuflucht suchenden Menschen wichtigste optische Stützen sind. Bei den Israeliten war dies jedoch nur begrenzt möglich, weil ihnen künstlich geschaffene Gottesbilder nicht erlaubt waren. Mehr oder weniger umfangreiche Anteile an Schutzfunktionen mit Beschützerwirkung haben nach meinen Beobachtungen alle Religionen, und es ist nunmehr logisch, daß sich im Menschen zugleich mit dem erwünschten Geborgenheitsgefühl Gelassenheits- und Heiligkeitsgefühle einstellen. Religion wird nunmehr häufig ausschließlich zur Sache eines kirchlichen Angebots an Heiligkeitsgefühlen, die glücklich machen, Angst nehmen und somit entspannen sollen! Israel machte letztlich keine Ausnahme in Sachen Religionsentwicklung. Die gleiche Entwicklung haben übrigens deutlich die sich christlich nennenden Kirchen genommen, denn der Hauptzweck des mir bekannten sich christlich nennenden Priestertums ist es geworden, in den Versammlungen – Messen genannt – heilige Gefühle zu produzieren bzw. dafür zu sorgen, daß in den Gläubigen heilige Gefühle entstehen.

Glückliche Menschen sind ausgeglichen und leben ihr Leben gern. Wer Glück empfindet, möchte häufig andere an seinen Erlebnissen teilhaben lassen. Glückliche Menschen bekommen fast automatisch zusätzliche missionarische Gefühle, die sich aus intensiv empfundenen Glücksgefühlen automatisch entwickeln und sich gern derart verselbständigen, daß sich religiöse Glücksgefühle – wie bereits erwähnt – zum Hauptzweck missionierender Religionen mausern. Dann sind die Gesamtentstehungsgründe einer Religion bereits erheblich verschleiert und kaum noch oder überhaupt nicht mehr zu erkennen. Eine Religion, die Glücks- und Heiligkeitsgefühle spenden soll (z. B. ganz besonders das Christentum), wird mehr und mehr zum Selbstzweck bzw. zum Religionsunternehmen für Priester, die sich im Fall des Amtschristentums zu Berufschristen gemausert haben. Religiöse Rituale »stehen recht bald beziehungslos in den Kirchen rum«. Priester erhalten neue Funktionen, die an keine Religionsursprünge mehr erinnern. Religiöse Schwärmerei und frömmlerische Onanie als geschätzte Form seelischer Selbstbefriedigung beginnen ihren unaufhaltsamen Siegeslauf. Diese hier »Religions-Onanierende« genannten bestimmen letztlich, was die Religion, der sie angehören, zu sein hat (den Begriff des »Religions-Onanierenden« werde ich als durchaus sachlichen Begriff noch häufiger gebrauchen, und er ist keineswegs abwertend gemeint). In Religionsgemeinschaften können die Religions-Onanierer mühelos alle Macht gewinnen. Im Endstadium entartet schwärmerisches religiöses Glücksgefühl zu Fundamentalismus. Fundamentalismus gebiert, wie bereits an dieser Stelle der Betrachtungen der Bücher Mose beobachtbar ist, »Heilige Kriege«, Vorherrschaft von Barbarei, Steinigungen, Unterdrückungsstrategien oder Ausrottungsstrategien oder Verbrennungsmentalität, Rassegesetzgebung , Zwangsherrschaft von Religionen im Staat, geistig-seelische Vergewaltigung und letztlich Gewalt aller Art. Dieses Endstadium ist heutzutage in nicht wenigen Religionen und Sekten zu beobachten, und dieses Endstadium wird am korrektesten unter der Sammelbezeichnung »Fundamentalismus« beschrieben.

4. Die Auserwähltheit
Der israelitischen Priesterschaft ist zusätzlich und ganz speziell noch etwas zupass gekommen, was bei Religionen dieser Erde ab und zu beobachtbar ist: Die priesterschaftliche Erklärung, daß das Volk (hier das israelitische Volk) das von Gott auserwählte Volk sei. Das ergab eine Vorzugsstellung! Und eine Aggressionsbasis, die geeignet war, geradezu fanatisch Kriege gegen das gesamte nähere und weitere Umfeld zu führen. Was nachdenkliche Menschen heutzutage gewaltig stört, ist, daß fanatisch geführte israelitische Kriege zum Untergang ganzer Konkurrenzbevölkerungen führte. ... «

Zugehörige Fussnoten:

21 s. Chaim Bermant und Michael Weitzmann: Ebla, 1979, Umschau Verlag
Breidenstein KG, Frankfurt/Main, Seite 45
22 s. Chaim Bermant und Michael Weitzmann: Ebla, 1979, Umschau Verlag
Breidenstein KG, Frankfurt/Main, Seite 170
23 Diese und nachfolgend aufgeführte keilschriftliche Rechtssammlungen einschließlich des
Codex Hammurapi liegen in deutscher Übersetzung vor: »Die keilschriftlichen Rechtssammlungen in deutscher Fassung" von Richard Haase, zweite überarbeitete Auflage, Verlag Otto
Harrassowitz, Wiesbaden; ISBN 3-447-02034-2, Copyright 1963 und 1979
24 Aus »Kulturgeschichte des alten Vorderasien« Akademie-Verlag Berlin 1989 S. 176
25 Eine Mine war zur damaligen Zeit mit Gramm gleichzusetzen. Ein Sekel wiegt 8,4 Gramm;
das sind 180 Getreidekörner. Siehe wiederum »Die keilschriftlichen Rechtssammlungen in
deutscher Fassung« Seite 113/114
26 »Zur Psychologie des Militärs«; Autor: Von einem deutschen Soldaten,
Verlag Otto Wigand m.b.H., Leipzig, geduckt um 1910, Seite 24)

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